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Rechtsberatung Ebay
#1
Servus Kollegen,

ich bräuchte heut mal Eure Hilfe in rechtlichen Sachen.

Also ich bestellte mir vor mehreren Wochen bei Ebay von einem gewerblichen Händler eine SD-Karte für mein Handy.

Diese war leider nicht kompatibel also machte ich von meinem Rückgaberecht gebraucht und schickte sie zurück(kein Einschreiben mit Rückschein, ganz normal).

Tja die Ware ist angeblich nicht angekommen.

Bei der Post stellte ich einen Nachforschungsantrag der bis heute zu keinem Ergebnis führte.

Es folgten eine Verwarnung von Ebay(von ebay zurückgezogen nach meinerseitigem Kontakt mit ihnen), Zahlungsaufforderungen und gerade ein Mahnung inkl Inkoassobürodrohung.

Das Standartprogramm eben, einschüchtern und so…

In bei Nachforschungen in seinen Bewertungen fand ich einen fast identischen Fall.

So, jetzt möchte ich Euch um Rat fragen, hattet Ihr auch schon mal so etwas Ähnliches?

Was sollte ich als nächstes tun?

Ich habe meiner Meinung nach mit dem Nachforschunsantrag bei der Post meine Handlungsrahmen ausgeschöpft.

Liegt das Rückversandrisiko bei einem gewerblichem Händler evtl bei Ihm?

Bin für jeden Tipp dankbar, je rechtlich fundierter desto mehr…

Gruߟ

Jonathan


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#2
Hi

so was macht man nur per Einschreiben da wirst du die sache woll bezahlen müssen und daraus lernen
habe auch schon sachen versendet wo die Leute dann gesagt haben hier ist nichts angekommen
und durfte dann anschliessend die bezahlte Ware und das Porto erstatten
deshalb versende ich nur noch per Paket da muss der Kunde unterschreiben oder der Käufer übernimmt das Risiko

Gruss Wink Crying or Very Sad
[Bild: http://s8.directupload.net/images/100101/z2q6yzsg.gif]
"1165ccm für ein halleluja"
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#3
Kishu\;p=\"88643 schrieb:Es folgten eine Verwarnung von Ebay(von ebay zurückgezogen nach meinerseitigem Kontakt mit ihnen), Zahlungsaufforderungen und gerade ein Mahnung inkl Inkoassobürodrohung.

Hi, wofür gab es denn die Zahlungsaufforderungen? Hattest Du die Karte nicht per Vorkasse schon bezahlt? Ist doch eigentlich üblich bei ebay, insbesondere bei gewerblichen Verkäufern Confused:
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#4
Hi,

danke erstmal für Eure Antworten.

Ja hatte ich vergessen zu schreiben...Zahlungsoption Rechnung.

Und zu dem Einschreiben, ja das war mir durchaus klar, wie lange predigen sie beim c´t Magazin schon: Einschreiben mit Rückschein!

Aber ich hatte noch nie schlechte Erfahrungen mit ebay Leuten und hab dann auch Kartenwert zu Einschreiben abgewogen.

Das Einschreiben wäre dann auf den halben Wert gekommen.

Man muss leider erst schlechte Erfahrungen machen...

Tja dann warte ich nochmal seine Antwort ab.

Gruߟ
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#5
Hi, jetzt versteh ich. Ich kann Dir da leider auch keine Hoffnungen machen, für den Versand zu Dir haftet der gewerbliche Versender, für den Rücktransport allerdings Du.

Ich würds aber versuchen, positiv zu sehen und froh sein, diese schlechte Erfahrung "nur" mit einer Sd-Karte für ein paar Euro gemacht zu haben, und nicht mit irgend ewas richtig Teurem.

Kopf hoch, Grüߟe, Rex
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#6
Danke Dir Rex für Deine aufmunternden Worte,

ich werd bei sowas nur leider "aus Prinzip" stinksauer.

Klar 15Euro sind nicht die Welt aber ich find den seelischen Schaden viel größer...

Naja aweng übertrieben.

Aber das schöne ist, beim drüber reden wirds schon besser...

Gruߟ

Jonathan
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#7
aber das war dir aber schon beim Threat schreiben klar oder ?

Wars eine HC-Karte ? Die laufen fast nirgend wo. 8)
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#8
Hi,

ähm, was war mir beim Thread schreiben klar?

Das mit dem drüber reden?

Ja war ne SDHC Karte, wusste auch das sie nicht funktioniert, der Verkaufer hatte aber auch Karten bei denen es AUSDRÜCKLICH dabei stand und da eben nicht, deswegen dachte ich sie ist ohne HC.

Und das Kleingedruckte in der Beschreibung hab ich leider übersehen...

Naja!
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