Hi Biker
habe mich gerade vorgestellt im Sonstiges Thread.
habe direkt auch mal eine Frage ich hatte bisher noch kein Motorrad wo ich gekaufte habe ohne Tüv b.z.w. ich mus es immer nur ummelden.
Wollte mal wissen weiß jemand wie das von statten geht
Alo Meine GPZ ist weder angemeldet noch Tüv wo muss ich zu erst hin?? wie geh ich vor (Rotes nummer schild??? brauch ich überhaupt eins Zwangsweise??)
ist die TüV abnahme dann umfangreicher und wenn ja wie fern?
zu erst zu Anmeldestelle?
Gruß
TZU
Hi,
vor der Anmeldung mußt du mit deinem Möp zum TÜV. Mit der Tüvbescheinigung, einer Versicherungsdoppelkarte und dem Brief kannste das Mopped dann anmelden.
Wenn du keinen Anhänger hast, um das Mopped zu bewegen, bleiben dir nur rote Nummernschilder bzw. ein Kurzzeitkennzeichen (kriegste beim Straßenverkehrsamt kostet meines Wissens ca. 40 Euro).
Wenn das Fahrzeug weniger als 7 Jahre stillgelegt war, reicht heute eine normale Tüvprüfung.
Gruß
Nic.
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Nic.1701\;p=\"88860 schrieb:Hi,
Wenn das Fahrzeug weniger als 7 Jahre stillgelegt war, reicht heute eine normale Tüvprüfung.
Gruß
Nic.
HI denke ich nicht. Soweit ich weiß und mal im ADAC gelesen zu haben.
Reicht eigendlich nur noch eine Hauptuntersuchung egal wie lange das Krad stillgelegt wurde.
Und das nicht vergessen:
Ab 01.08.2005 ist die Abgabe einer Einzugsermächtigung zum Lastschrifteinzugsverfahren (LEV) für die KFZ-Steuer eine zusätzliche Voraussetzung für die Zulassung Ihres KFZ oder KRAD.
Die Einzugsermächtigung muß für ein inländisches Konto des Fahrzeughalters (Ausnahme gesetzl. Vertreter und Ehegatten) erfolgen und ist ggf. durch den Bevollmächtigten vorzulegen.
Ausnahmen bzw. Befreiungen zur Vorlage dieser Ermächtigung erteilt ausschließlich das Finanzamt (Bescheinigung)
Grundsätzlich ausgenommen von der Teilnahme am LEV sind:
Fahrzeuge mit unbefristeter Steuerbefreiung, Rote Dauerkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Behördenkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.
Bei unvollständiger und/oder fehlender Einzugsermächtigung muß ab dem 01.08.2005 die Zulassung Ihres Fahrzeuges abgelehnt werden.
Grundlage:
§1 der Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (MZuKraftStV)
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Pakonti\;p=\"88864 schrieb:Nic.1701\;p=\"88860 schrieb:Hi,
Wenn das Fahrzeug weniger als 7 Jahre stillgelegt war, reicht heute eine normale Tüvprüfung.
Gruß
Nic.
HI denke ich nicht. Soweit ich weiß und mal im ADAC gelesen zu haben.
Reicht eigendlich nur noch eine Hauptuntersuchung egal wie lange das Krad stillgelegt wurde.
Denkste richtig Bernd, hat mir im Juni mein TÜV-Mann auch so gesagt.
@TZU: Ich hatte die selbe Situation. Bin zur Versicherung hab den Vertrag abgeschlossen, Doppelkarte und gleich n Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage bestellt. Das kostet wenn Du den normalen Versicherungsvertrag dann auch bei denen machst eigentlich nur die Zulassungsstelle und das 5-Tages-Kuchenblech. Die Versicherung verrechnet das dann gleich mit dem Vertrag (HUK). So nun hatte ich ne Zulassung und 5 Tage für die TÜV-Vorbereitung. Geschraubt, zum TÜV, Plakette bekommen, zur Zulassung, das neue Kuchenblech abgeholt, gleich Löcher reinmachen lassen und aufm Parkplatz vor der Zulassungsstelle das neue drangemacht. FERTIG
Grüße
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Hi und danke für die schnellen antworten denke das hilft mir sehr.
1.Nur wüsste ich noch gerne was alles bei einer vollabnahme anderster ist??
2. da mit der einzugsermächtigung habe nicht ganz verstanden also du wolltest mir doch nur sagen das ich jetzt das Geld für Steuer automatisch abuchen lassen muss oder wie?
Gruß
TZU
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Moinsen,
einfach mal hier schauen : Klick mich bitte :gut:
Grüße, Sascha.
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Hey, du kannst dir auch ein richtiges Kennzeichen reservieren, es stanzen/drucken lassen, mit dem Kennzeichen und einer Doppelkarte zum Tüv fahren. Dadurch sparste dir das Kurzzeitkennzeichen inkl. Anmeldung. Also so ca. 30-40Euro
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Du brauchst nur die Deckungskarte Von
Deiner Versicherung. Dann darfst Du auch mit einen
nicht zugelassenen Fahrzeug zum TÜV und zur
Zulassungsstelle. Diese Fahrten sind versichert und auch
erlaubt .Habe ich dieses Jahr 2 mal so gemacht.
Wenn Du mir nicht glaubst, frage bei Deiner Versicherung nach .
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Mal ne kurze Zwischenfrage, da es grade bei mir aktuell is.
Wenn ich mir ein neues Kennzeichen holen will, da mein altes an den Halterungen Risse bekommen hat und ichs wohl irgendwann verlieren würde wenn ich nicht riesige Unterlegscheiben drangemacht hätte... was muss ich da zur Zulassungsstelle alles mitnehmen außer dem Nummernschild und vielleicht noch dem Fahrzeugschein : Also die Kennzeichenkombination bleibt gleich, möchte nur ein neues Schild ohne Ummelden, Versicherungswechsel, etc... Bitte um kurze Info.
Gruß, Juls
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Moinsn.
Ich meine mal das du dein Originales Kennzeichen brauchst.
(Was ja ned schwer ist oder haste es schon verloren )
Eine Aktuelle Tüv HU Bescheinigung
Eine Aktuelle Tüv ASU Bescheinigung mit messwerten.
dein Fahrzeugschein und das wars glaub ich.
Am besten noch die versicherungskarte mitbringen macht immer mal einen guten eindruck auch wenn du sie evtl nicht brauchen solltest und auch eine einzugermächtigungsvollmacht wegen der Steuer.
Also im Prinzip würde ich an deiner stelle mal alles mit nehmen was man auch so zur Anmeldung braucht oder Ummeldung somit fährste auf der richtigen schiene. Denke ich.
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Ich sage, Du brauchst nur wenn vorhanden das alte Kennzeichen
den Farhrzeugschein , das Neue Schild und deinen Perso.
Deine Daten sind bei der Zulassungsstelle alle
gespeichert. Lass Dir doch mal Deine Daten zeigen,
da sind alle Fahrzeuge gespeichert die auf Dich
zugelassen sind oder wahren ,
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gutenberg\;p=\"89023 schrieb: Du brauchst nur die Deckungskarte Von
Deiner Versicherung. Dann darfst Du auch mit einen
nicht zugelassenen Fahrzeug zum TÜV und zur
Zulassungsstelle. Diese Fahrten sind versichert und auch
erlaubt .Habe ich dieses Jahr 2 mal so gemacht.
Wenn Du mir nicht glaubst, frage bei Deiner Versicherung nach .
Das ist völlig korrekt.
Juls\;p=\"89075 schrieb:Mal ne kurze Zwischenfrage, da es grade bei mir aktuell is.
Wenn ich mir ein neues Kennzeichen holen will, da mein altes an den Halterungen Risse bekommen hat und ichs wohl irgendwann verlieren würde wenn ich nicht riesige Unterlegscheiben drangemacht hätte... was muss ich da zur Zulassungsstelle alles mitnehmen außer dem Nummernschild und vielleicht noch dem Fahrzeugschein : Also die Kennzeichenkombination bleibt gleich, möchte nur ein neues Schild ohne Ummelden, Versicherungswechsel, etc... Bitte um kurze Info.
Nach Möglichkeit solltest Du das neue Kennzeichen beantragen, solange Du das alte noch nicht verloren hast. Denn sonst kann es passieren, dass Du eine völlig neue Zulassung mit ner anderen Nummer machen musst.
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Juls\;p=\"89075 schrieb:Mal ne kurze Zwischenfrage, da es grade bei mir aktuell is.
Wenn ich mir ein neues Kennzeichen holen will, da mein altes an den Halterungen Risse bekommen hat und ichs wohl irgendwann verlieren würde wenn ich nicht riesige Unterlegscheiben drangemacht hätte... was muss ich da zur Zulassungsstelle alles mitnehmen außer dem Nummernschild und vielleicht noch dem Fahrzeugschein : Also die Kennzeichenkombination bleibt gleich, möchte nur ein neues Schild ohne Ummelden, Versicherungswechsel, etc... Bitte um kurze Info.
Hi,
Du musst mindestens den Fahrzeugschein (EG Zulassungsbescheinigung) und das alte Kennzeichen mitnehmen. Zusätzlich würde ich noch die HU / AU Bescheinigung mitnehmen, damit es keine Probleme gibt.
Bei uns gehst Du mit dem alten Kennzeichen zum Schilderdienst, lässt Dir ein neues prägen und bekommst dann bei der Zulassungsstelle bei Abgabe des alten Kennzeichens auch die Plaketten...
Viel Spaß, Sascha.
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