saxonfahrer\;p=\"101847 schrieb:Die BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) ist eine der wichtigsten Versicherungen,
*voll zustimm*
Zitat:die all zu oft heute vergessen wird, weil unsere Eltern zum größen Teil noch in der gesetzlichen BUZ sind (alles bis glaub ich Baujahr 1960 ist da noch drin).
Drin ist da noch jeder. Das nennt sich seit einigen Jahren nur etwas anders. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde umbenannt in "halbe" und "volle" Erwerbsminderungsrente. Der wichtigste Unterschied zu früher (Nachteil gegenüber den nach dem 01.01.1961 geborenen) ist das der Berufsschutz nicht mehr besteht. D.h., alle vor 01.01.1961 geborene erhalten eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wenn sie in ihrem Beruf durch eine Erkrankung nicht mehr arbeiten können. (Beispiel Bäcker mit einer Mehlstauballergie). Für alle danach geborenen gilt, um bei dem Beispiel Bäcker zu bleiben, keine Erwerbsminderungsrente wenn der Bäcker weiterhin auf dem Arbeitsmarkt in einem anderen Beruf zur Verfügung steht, bzw. ausüben kann.
Weiterhin wird wie oben beschrieben noch unterteilt in halbe und volle Erwerbsminderungsrente. Das bedeutet wer noch eine andere Berufstätigkeit von 3 bis 6 Stunden täglich ausüben kann bekommt die "halbe", und einer der nur bis 3 Stunden kann bekommt die "volle".
Zitat:Ich bin bei der CosmosDirect (mal als Beispiel): kostet 15Euro im Monat (ist aber extrem von deinen gesundheitlichen Vorraussetzungen und den Hobbys und dem Beruf abhängig).
Genau das ist auch ein wesentlicher Punkt. Die private BUZ unterscheidet bei ihrer Prämienbemessung in 4 Berufsgruppen. So ist Angestellter in der Verwaltung in der Berufsgruppe I, und ein Dachdecker (allg. Handwerker) in der Berufsgruppe IV und somit vom Prämienaufwand am höchsten, weil auch die Wahrscheinlichkeit das die Versicherung eine BUZ zahlen muss höher ist.
Daher kann man hier mit Sicherheit nur Beiträge (Prämien) vergleichen wenn man von einer gleichen Berufsgruppe spricht und natürlich entscheident von der Prämie ist natürlich die Höhe der vereinbarten (notwendigen) monatlichen Berufsunfähigkeitsrente.
Grundsätzlich gilt insbesondere, jeder, der nach dem 01.01.1961 geboren wurde, muss mind. 5 Jahre in seinem Beruf tätig gewesen sein, um im Falle von arbeitsbeendenden Krankheiten oder Unfällen Geldleistungen vom Staat einfordern zu können.
Gilt insbesondere für Studenten, und daher spreche ich es hier auch noch an, beginnen Studenten zu arbeiten, sind sie in der Regel erst nach 5 Jahren über die gesetzliche Rentenversicherung geschützt.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte,
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