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Garantie abwicklung
#1
Hi ihr,

ich brauche mal euren Rat.

Mein Dad hat im April einen ersatz Motor für sein Quad bei eBay bei einen Privaten User Y gekauft. Nach gerade mal 4.000km hat sich der Kolben verabschieden (ist nur noch 2cm hoch). Ich habe den User angeschrieben, ob wir irgendwie über Garantie abwickeln könnten. Dieser Meinte er habe beim Shop X das gekauft. Ich habe den Shop X angeschrieben bezüglich garantie abwicklung. Ich habe als E-mail die Antwort erhalten, das er mit seinen Chef darüber reden muss.
Ich habe diesbezüglich user Y nochmal angeschrieben ob er ein Kaufvertrag hat. Diese hat er mir zu gesand und ich habe ihn weiter geleitet. Das ist nun 2 Wochen her. Ich habe den Shop X noch 2 weitere E-Mail geschrieben und keine Antwort erhalten.

Der Motor ist noch kein Halbes jahr alt somit fällt er meines Erachtens in die Garantie zeit.
Der Motor hat in den Zeitraum 2x einen Ölwechseln von uns bekommen.
Was kann ich nun machen?
Soll mein dad ein gespräch bei einem Anwalt suchen?
Oder noch einen Brief hin schreiben?

Dank euch schonmal

Gruߟ
Andre aka Mystery1988
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#2
Würde erst mal versuchen per telefon oder persönlich mit dem händler zu reden, falls das möglich ist, andernfalls mit anwalt drohen, mal sehen ob er sich dann meldet..


lg
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#3
Das mit der Garantie ist ein häufiges Missverständnis - es gibt keine Garantiepflicht. Jede Garantie die der Hersteller gibt ist freiwillig.

Es gibt in Deutschland nur die gesetzliche Gewährleistung, aber da steht man selbst schnell in der Beweispflicht, nachzuweisen das der Schaden/Mangel schon beim Kauf bestanden hat.

Also erstmal lieber prüfen ob der Hersteller eine Garantie für sein Produkt herausgegeben hat bevor man den teuren Anwalt einschaltet!
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#4
Ich werd es nochmal per Telefon versuchen. Soweit ich mich erinnere muss im ersten halben jahr der Hersteller nachweisen, dass das Gerät nicht defekt ausgeliefert wurden ist.

Da mein Dad Mitglied im ADAC würde doch eine beratung kostenlos sein oder?

aberdanke schonmal für die Hilfe.
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#5
sofern er die Rechtsschutzversicherung vom ADAC hat - aber vielleicht machen dies ja auf Kulanz, ist ein ganz netter verein
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#6
so wie ich das mal gehört habe musst du mit user Y auf jeden fall einen kaufvertrag schliessen in dem er sämtliche gewehrleistungs- und garantieansprüche auf dich weitergibt. das geht dann wohl auch nur schriftlich weil du ja sonst keinen nachweis hast. ohne so einen kaufvertag hat der händler vom shop X immer nur ein vertragsverhältnis mit user Y und nicht mit dir.

hab ich aber nur noch so im kopf und kann das nicht schriftlich belegen und weiߟ auch nicht wo man das nachliest.
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