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TÜV Problem wegen Drosselung
#1
Hallo,

ich hab mir eine gebraucht GPZ gekauft die ursprünglich am Anfang auf 25kw gedrosselt war... mein Vorbesitzer hat die Drosslung dann indem er die Bohrungen im Schieber mit einer Messinghülse verschlossen hat beseitigt!

Da ich aber erst mein Führerschein gemacht hab wollte ich sie jetzt wieder drosseln und hab die Messinghülsen ausgebaut... Jetzt ist sie gedrosselt und es funktioniet auch alles einwandfrei! Als ich jetzt beim Tüv war meinte der Typ das ich irgendein Gutachten oder eine Bescheiningung brauche... Muss ich mir jetzt wirklich ein Drosslungssatz mit Bescheinigung kaufen!?? Sind ja praktisch dir Originalteile! Nur wegen dem Wisch 100€ ausgeben is ja mal voll der Witz!

Weiߟ eine von euch ne Lösung?
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#2
welche Leistung ist denn eingetragen?
Wenn 25kW würd ich sagen brauchst du nixe, weils ja schon mal abgenommen wurde...oder täusch ich mich da gerade?
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#3
Dein TÜVtler kann sich aber auch dranstellen...
Normalerweise, wenns schonmal eingetragen war, sollte es da garkeine großen Diskussionen geben. Das Alte wird übernommen und fertig ist.
Das einzigste was ich mir vorstellen kann, dass er dann so ne Art Bescheinigung vonner Werkstatt haben will, dass da auch wirklich ne Drosselung besteht. Und selbst das wird von TÜVtler zu TÜVtler unterschiedlich gehandhabt.
Mit Mayo oder zum Mitnehmen? Nimm doch einfach Rauhfaser!

Dat Fell:A1, EZ 10.04.1987, 97,5tkm, Barracuda 2-1, Minis, Höherlgg, Stahlflex, Fell
Die Pommes:A7, EZ 21.05.1993, 22tmiles
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#4
Hab meine dieses Jahr auch drosseln lassen und hab mich davor beim TÜV informiert.

Wenn von ner Werkstatt eingebaut will der TÜV'ler nen Wisch von der Werkstatt.
Wenn selbst eingebaut muss ER prüfen ob sie gedrosselt ist, was evtl mehr kostet weil er probefahren muss, usw.

ABE für die Drossel kannst dir in der Werkstatt holen....

Bei mir wars auch so das weder ich noch die Werkstatt ne ABE hatten, war aber trotzdem kein Problem das einzutragen, weil es schon mal im Brief drin stand....
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#5
Also, ich brauch entweder ne Besätigung von einer Werkstatt das sie wieder auf 25kw gedrosselt ist oder ich muss mir für 105 € ein drosselsatz kaufen wo ne ABE dabei is! Kenn ein Tüv prüfer der mir des dann eintragen würde... Mir reicht also so ne ABE! Hatt irgendeiner ne ABE von einem Drosselsatz die er mir schicken könnte? Confused
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#6
Auf die Gefahr hin das ich mich vertue...

Das ist glaub ich nicht möglich, da auf der ABE die Fahrgestellnummer schon vom Hersteller eingetragen wird, sonst könnten die ja keine 2 Metallscheibchen und nen Zettel mehr für 120 Euro verkaufen.

Da könnten sich die Leute diese scheiben beim Obi kaufen und die ABE runterladen....

Mir gings leider auch so
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#7
Wenn das schon mal eingetragen war wirst du nicht unbedingt eine ABE brauchen, denn die Daten die der TÜV braucht stehen dann ja schon im Schein/Brief.

Der TüV-Prüfer hat wohl Angst dass du die einfach als gedrosselt eintragen lassen willst obwohl die noch offen ist.
Zeig ihm doch einfach die ausgebauten Messinghülsen und wenn ihm das nicht reicht baust du halt mal schnell die Vergaserschieber aus, dann sieht er doch die Bohrungen, welche in deinem Schein/Brief ja schon drin stehen.
..oder du fährst mal zu einem anderen TÜV, du glaubst nicht was es da für Unterschiede gibt.
Gruߟ, Holle.
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#8
Würd ich auch sagen...
Im schlimmsten Fall soll er doch damit aufn Prüfstand...

Aber wie Holle gesagt hat gibts riesige Unterschiede...
War wegen Tieferlegungsfedern onTour und hab mich informiert:
TÜV:Bescheinigung von Werkstatt und ca.50€
Dekra: 46€ ohne Wisch, also kann mans selbst einbauen
KÜS:41€ ohne Wisch, mit der Antwort "Ich brauch nix von der Werkstatt ich bin ja dazu da um zu prüfen ob alles passt"
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#9
Stimmt, dem Prüfer kann es doch egal sein ob die nun gedrosselt ist oder nicht, denn spätestens wenn ich das TÜV-Gelände verlasse könnte ich die ja sowieso wieder entdrosseln, hätte aber trotzdem den Eintrag dass die gedrosselt ist.
Der Prüfer ist ja dafür da um zu bestätigen, dass diese Art von Drosselung funktioniert, dazu braucht er Unterlagen. Wenn die aber schon mal eingetragen war braucht der das ja nicht nochmal zu prüfen.

Die Unterschiede der Prüfstellen sind nicht nur untereinander riesengroß, sondern selbst intern gibt es da riesige Unterschiede.

Als ich mal meine neuen Reifen eintragen lassen wollte (ich hatte nur ein Datenblatt und ohne ein Gutachten darf das nur der TÜV eintragen) bin ich zum TÜV Lippstadt gefahren. Der hat mich angesehen wie ein Auto und meinte dann dass ein Datenblatt nicht ausreicht um das einzutragen.
Ich habe ihm dann sogar eine Kopie eines Fahrzeugscheins gezeigt, in dem genau dieser Reifen auf dem gleichen Bike eingetragen war, aber der hatte sich strikt geweigert.
Er müsste ja eine Probefahrt machen.
Als ich sagte:"Hier ist der Schlüssel, machen Sie halt eine Probefahrt" bekam ich zur Antwort: "Ich müsste eine Probefahrt machen bei langsamer Geschwindigkeit, bei mittlerer Geschwindigkeit, bei Höchstgeschwindigkeit, auf trockener Strasse, auf nasser Strasse, mit frischen Reifen, mit abgefahrenen Reifen, usw.".

Darauf hin habe ich meine Unterlagen genommen und bin zum 5km !!! entfernten TÜV nach Erwitte gefahren, der hatte dann das gemacht was ein Prüfer machen soll, nämlich "er hat geprüft". Eine Sichtprüfung ob nichts schleift, eine kurze Probefahrt und schon waren die Reifen eingetragen.

Soviel zum Thema : TÜV ist nicht gleich TÜV.
Gruߟ, Holle.
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