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Lautstärke vom Endtopf
#1
Guten Tag!!!
Also heut hab ich mal ne schöne Tour gemacht, war super!

Das ganze wurde nur ein wenig getrübt: "Allgemeine Verkehrskontrolle!"
Kurzgesagt: Mein Laser-Auspuff war ihm zu laut, glücklicherweise bin ich mit einer Verwarnung davongekommen, weil er kein Phonmeter dabei hatte...
Meine Frage ist nun folgende: wie werden die Lautstärkemessungen durchgeführt? Meine "Recherchen" haben ergeben, daß bei halber Nenndrehzahl (also bei 5000 U/min) neben dem Endtopf gemessen wird. Grenzwert ist der Wert fürs Standgeräusch plus 5 % Toleranz (Bei meiner also max. 95 Db(A)) Heiߟt also, egal welchen Auspuff ich ausm Zubehör montiert hab, er darf max 95 Db(A) laut sein, oder? Kann das jemand bestätigen?

Mein Hoffnungsschimmer ist auch noch, daß ich im Hinterkopf habe, daß die Grenzwerte auch Baujahrabhängig sind! Trügt mich da meine Erinnerung?
Als erstes muߟ ich nächste Woche mal messen, was geht Evil . Nen Kumpel hat glaub ich so ein Ding...
Mfg Kratze
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#2
Kratze schrieb:Kurzgesagt: Mein Laser-Auspuff war ihm zu laut, glücklicherweise bin ich mit einer Verwarnung davongekommen, weil er kein Phonmeter dabei hatte...

ich gehe mal davon aus, dass der Beamte Dich - auch ohne zu lauten Auspuff - angehalten hätte. Denn allein von der Behauptung her kann er gar nichts machen. Er muss es schon durch eine ordnungsgemäߟe Messung beweisen, wenn das Motorrad zu laut sein sollte.
Vier Finger zum Gruß erhoben Smile
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
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#3
EG- Richtlinie 97/24/EG, Kapitel 9 (Anlage):

Motorrad Erstzulassung bis
13.09.53 -> 90 phon
20.05.56 -> 87 phon
31.12.56 -> 84 phon
12.09.66 -> 82 phon

30.09.83 -> 84 dB(A)N
30.09.90 -> 82 dB(A)N
30.09.95 -> 82 dB(A)N
ab 01.10.95 -> 80dB(A)N

Grüߟe, Sascha
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#4
@ gpz-norden: sind deine Werte Fahrgeräusche? Weil im Fahrzeugschein steht ja schon 90 Db(A) Standgeräusch! Wäre ja dann schon serienmäߟig zu laut Think
@ Martin: Klar hätte er mich auch so angehalten, war ja ne allgemeine Verkehrskontrolle. Und wenn die Strafe rechtens ist, würde ich sie auch selbstredend akzeptieren! Mir gehts ja nur darum, herauszufinden, ob ich meinen Auspuff behalten kann oder mir nen anderen besorgen muߟ...
Mfg Kratze
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#5
Moinsen;

das wird 'ne lange Antwort:


... und das erspare ich mir

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...454:DE:PDF

Hier mal nachlesen; ab Seite 345 wird es interessant.

Kurzfassung

Bei den oben genannten Werten handelt es sich um "Fahrgeräusche" während der Vorbeifahrt an einem definierten Mikrofonstand... Seite 349 ist eine Skizze.

Eine vereinfachte Methode ist die Ermittlung des Standgeräusches... also Mikrofon, max 0,2 Meter über dem Boden, 0,5 Meter vom Auspuffende, 45° Winkel.[attachment=0]

Da sollten dann die Werte ermittelt werden, die Du Deinem Fahrzeugschein / Deiner EG Zulassungsbescheingung entnehmen kannst. Die liegen somit etwas höhe, als die festgestellten Fahrgeräusche...

Also die legale Definition Deines Schalldämpfers kannst Du nur dem Fahrzeugschein entnehmen. Und dazu dann 5% Toleranz addieren und schon hat man's!!!

Grüߟe, Sascha


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#6
Gut da mess ich ma! Danke für die Info!!!
Mfg Kratze
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