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Auspuffanlage
#31
Hat von euch jemand von Barracuda ein Zettel für die Genehmigung bekommen ?

Ich habe auf der Homepage keine zum downloaden gefunden,
denn wie ich herausgefunden habe, muss dieser Zettel immer mitgeführt werden

Stimmt das ?

mfg
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#32
Bei mir war nur eine Checkkarten großes Zettel dings dabei.
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#33
nö muss nicht, erspart aber viel ärger, wenn du mal nen polizisten oder tüver erwüschst, der das ding doch sehn will.
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#34
Yuri schrieb:nö muss nicht
Wat'n Schmarrn, natürlich muss das.
Die Nummer auf dem Pott verweist nur auf die ABE, und die muss rechtlich gesehn mitgeführt werden.
Besagte ABE gibts von Speed-Products im scheckkartenformat für die Brieftasche.
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#35
guckst du da: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer punkt: "Auspuff-/ Ansauganlage"
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#36
Interessant.
Die beziehen sich auf §19 und der besagt in Absatz 4 doch was ganz anderes Wink
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#37
du fuchs^^. das les ich da auch. tja, aber ich prüfe ganz bestimmt keine quellen auf offizellen seiten nach. man kann ja sich die seite vom tüv hamburg ausdrucken und mitführen Wink
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#38
..und da der Thread-Ersteller ein "A" am Kennzeichen hat, ist wohl österreichisches Recht anzuwenden Wink

Von <!-- m --><a class="postlink" target="_blank" href="http://www.1000ps.at/motorradrecht%20#6_Auspuffanlage__KFG_%C2%A7_33__KDV_%C2%A7%C2%A7_1d_10_8">http://www.1000ps.at/motorradrecht%20#6 ... A7_1d_10_8</a><!-- m --> :

Zitat:Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:

* die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
* die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der E-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen E12, Österreich) und
* der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
* Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.
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#39
tja; mir kanns egal sein, da mein auspuff eh um 10db zu laut ist. da nützt der wisch mir auch bloß nix.
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#40
Ich hab dazu auch noch etwas auf Wikipedia gefunden.

Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können.

Ob dieser Text allerdings der Streckenkontrolle in Österreich oder Italien reicht .... Think
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#41
Ja und wie bekomme ich diesen besagten Zettel für meine Barracuda Endtöpfe ?

I habe keine Karte oder Dokument mitgeliefert bekommen, lediglich eine Rechnung und ein Prospekt ist dabei.
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#42
http://www.klappersaki.de/gpz-wartung/bu...ra_ABE.pdf im downloadbereich findest du noch nützliche andere dinge Wink
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#43
Danke ^^
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#44
wie kan das sein das im diesem Link nicht die E-Nummer meines Barracuda-Auspuffs besitzt ?

<!-- m --><a class="postlink" target="_blank" href="http://www.klappersaki.de/gpz-wartung/buecher/Cobra_ABE.pdf">http://www.klappersaki.de/gpz-wartung/b ... ra_ABE.pdf</a><!-- m -->
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