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Moped über Zebrastreifen schieben, zulässig?
#1
Hallo Gemeinde,

Veilleicht kennt jemand das nervige Phänomen, man steht am Zebrastreifen,  gerade kam ein Zug/Buss mit ner Ladung Schüler und naja, diszipliniert wie die jungen Leute sind, wird der Zebrastreifen im Gänsemarsch überquert.
Schön einer nach dem anderen, um himmelswill keine Gruppe bilden, oder eine Lücke lassen für die wartenden KFZ!

Ich bin dann jetzt die letzte Zeit einfach vom Moped abgestiegen und habe es über den Zebrastreifen geschoben und bin danach weitergefahren.
Weiss jemand ob das zulässig ist?
Ich meine,  generell müsste da ein Ordnungshüter ziemlich auf Krawall gebürstet sein, wenn er mich deswegen belangen will, aber trotzdem hier die Frage zur Zulässigkeit.


Geschichte dazu am Rande:
Streckensperrung an einem Sonntag, vorher nicht ausgeschildert,....aber wer muss auch schon an nem sonntag zur Arbeit....
Umzug, 20 m über die Strasse, dann wieder weg.....
Dauer 45 Minuten.
Keine Umleitung , die nicht richtig Zeit gekostet hätte....
Da bin ich dann auch einfach vom Moped abgestiegen und hab mich schiebenderweise in den Umzug für die 20 m eingereihtSmile
Paar blöde Blicke , aber was solls,  ich kam pünktlich anSmile

Gruß

Joe
GPZ 500 S A Modelle 4,2 L/100 km    GS 500 E     Z 440     Z440LTD    ZZR 600E    DR 350   Wir sollten mehr nachdenken...vor allem vorher!
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#2
Nach meiner rechtsauffassung ist legal, wenn du den Motor aushast und schiebst.

Mich würde aber auch interessieren, ob es erlaubt ist.
Gruß aus dem Ruhrgebiet   Dance
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#3
Hier, hab mal gegoogelt,

Ihr liegt wohl richtig

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__25.html

Da steht im Satz 2 nur was von Fahrzeugen mitführen, aber ob der Motor läuft oder nicht, scheint wohl egal zu sein
Hauptsache man führt als Fussgänger ein Fahrzeug mit

Aber man muss es ja nicht überstrapazieren
GPZ 500 S A Modelle 4,2 L/100 km    GS 500 E     Z 440     Z440LTD    ZZR 600E    DR 350   Wir sollten mehr nachdenken...vor allem vorher!
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#4
Solange der Motor aus ist und ich schiebe, dann mit da keiner an die Karre pissen.

Ich meine, sonst wäre es ja auch verboten, im Falle einer Panne zu schrieben.
Gruß aus dem Ruhrgebiet   Dance
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#5
Mein Bauch sagt der Verkehr auf dem Zebrastreifen hat Vorrang vor allem was sich dem Streifen nähert.
Unn ick segg noch: "Jaaann! Jan pass up! Man do stunn he all mit trekker int koeken."

 
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#6
(31.10.2019, 22:41)einfachnurfranz schrieb: Mein Bauch sagt der Verkehr auf dem Zebrastreifen hat Vorrang vor allem was sich dem Streifen nähert.

Jeder der den Zebrastreifen überqueren möchte hat Vorrang.

Außnahme, Fahrende Radfahrer. Ein Radfahrer muss das Fahrrad über den Zebrastreifen schieben, damit er Vorrang hat
Gruß aus dem Ruhrgebiet   Dance
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#7
Fällt eine GPz dann eigentlich unter mitgeführter sperriger Gegenstand ? Laughing

Wenn man schiebenderweise die Fahrbahn quert, darf man das bestimmt auch mit GPz auf dem Zebrastreifen. Aber auch wenn geschoben wird bin ich mir sicher das die querenden Fußgänger auf dem Zebrastreifen vorrang haben.
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#8
Das Problem wird eher sein das Du damit dir einen Vorteil gegenüber anderer Verkehrsteilnehmer verschaffst und das ist nicht gestattet. Ebenfalls kann es ausgelegt werden als ob Du eine Panne "vortäuschst" die sich dann nach, ach ganz plötzlich, 5 Metern wieder eledigt hat. Ganz ehrlich?! Warte doch die paar Minuten Gänsemarsch ab und riskier erst nichts.

Off Topic:

Erst heute hatte ich den Fall das ich einen älteren Herren in sein Auto habe steigen lassen und dabei den Verkehr aufhielt (die Ampel in 50 Metern Entfernung war rot). Ganz plötzlich schoß ein Autofahrer mit einem Getöße an mir vorbei, berührte dabei meinen Spiegel und war weg. Nicht nur das er mich dadurch gefährdet hat, nein er hat auch meinen Spiegel beschädigt (Kratzer) und ist über eine rote Ampel gefahren. Video (war gerade am vloggen) liegt der Polizei vor. Anzeige gegen den bekannten Fahrer wegen Verlassen vom Unfallort ist gestellt. Gucken was kommt.

Gruß,

Alex
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#9
Ist bestimmt nicht zulässig. Auch wenn man es kann, darf man z.B. ein Motorrad nicht zur Werkstatt schieben, sondern muß es abschleppen.
Hab aber das eine Mal keinen Ärger bekommen, als ich mein Mopped nen halben Kilometer zur Tanke schieben mußte, die Cops haben mich nur kurz angeschaut und sind weitergefahren.
Fällt vermutlich unter wo kein Kläger, da kein Richter...
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#10
Du das Schiebeverbot kenn ich auch noch von früher, da war es, glaube ich, erlaubt ein Moped zu schieben, wenn es max 250 ccm hatte....an igendsowas kann ich mich erinnern. Bin mir bloss nicht sicher ob es diese Regelung heute noch gibt
GPZ 500 S A Modelle 4,2 L/100 km    GS 500 E     Z 440     Z440LTD    ZZR 600E    DR 350   Wir sollten mehr nachdenken...vor allem vorher!
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#11
Ich hab schon so oft Motorräder geschoben, da hat noch nie einer was gesagt.
Hab auch noch nie von solch einer Vorschrift gehört.

Gruß Micha
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#12
Ich auch noch nicht bislangSmile Wahrscheinlich auch weil sich die Ordnungshüter selber nicht auskennen und n schiebender Mopedfahrer eher Mitleid erregtSmile
GPZ 500 S A Modelle 4,2 L/100 km    GS 500 E     Z 440     Z440LTD    ZZR 600E    DR 350   Wir sollten mehr nachdenken...vor allem vorher!
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#13
Schieben ist auch erst mal nicht Verboten. Wenn du zum Beispiel in der Fußgängerzone beim Schieben gesichtet wirst, schauen sie genauer hin. Der Schlüssel sollte in so einem Fall nicht stecken und der Motor nicht mehr zu warm. Wie bei einem Lauffahrrad sollte man auch nicht Drauf sitzen.
Das drauf Sitzen, mit Schlüssel, hatte mich mal 10€ gekostet als ich meinen Roller in der Fußgängerzone geschoben habe.
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#14
Könnte das mal eine Ordnungswidrigkeit sein, die aus dem Osten stammt? Scratchheadyellow
Transzendenz, Resilienz, Transparenz. Und "omm".
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#15
Ne, alles Westen.
Mein alter Fahrlehrer hat meine Frage wegen des Zebrastreifen beantwortet. Wer Schiebt ist ein Fußgänger.
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