04.09.2010, 17:28
Moinsen
Kann wohl sein, dann handelt es sich wahrscheinlich aber um eine Einzelabnahme, die wesentlich teurer wird, da die Zette wohl auf einen Leistungsprüfstand muss.
Mit einem Gutachten verpflichtet sich der Hersteller ja, dass die Scheiben so hergestellt werden, dass sie mit dem erteilten Gutachten übereinstimmen und die Leistung entsprechend gedrosselt wird.
Das Gutachten dient dem Prüfer ja als Arbeitsgrundlage
Wie kommst Du zu der Aussage???
Grüße, Sascha
Sascha1988 schrieb:kann ich mir also jetzt 2 von diesen "unterlegscheiben" basteln und die dann da reintun und dem TÜV sagen , ich hab drosselblenden drin ?
Kann wohl sein, dann handelt es sich wahrscheinlich aber um eine Einzelabnahme, die wesentlich teurer wird, da die Zette wohl auf einen Leistungsprüfstand muss.
Mit einem Gutachten verpflichtet sich der Hersteller ja, dass die Scheiben so hergestellt werden, dass sie mit dem erteilten Gutachten übereinstimmen und die Leistung entsprechend gedrosselt wird.
Das Gutachten dient dem Prüfer ja als Arbeitsgrundlage
Sascha1988 schrieb:hab ein A Model, dafür sind die blenden ja auch ohne gutachten erlaubt , oder ?
lg sascha
Wie kommst Du zu der Aussage???
Grüße, Sascha