10.03.2014, 09:05
So ich war am Freitag mit meiner Ninja beim örtllichen KÜS zwecks HU mit UMA. Dabei hab ich den guten Mann zur Thematik befragt und seine Aussage war:
Wenn in der Reifenfreigabe drin steht, das der BT45 in 130 den 1905 angedachten Bridgestone in 120er Breite ersetzt und das Model in der Freigabe stimmt, dann ist die Freigabe wie eine ABE und ein Prüfer darf das nicht ablehnen. Die einzige Option die Freigabe abzulehnen wäre, wenn das Moped nicht der Serie entspricht. Damit ist nicht die Verkleidungsscheibe gemeint, sondern wenn eben an betroffener Stelle Umbauten gemacht wurden.
Soll heißen: Wenn Schwinge und Felge original sind, gibt es kein Problem mit der Freigabe.
Er meinte, dass das dann wohl ein Prüfer war, der von dieser Materie keine Ahnung hat!
Wenn in der Reifenfreigabe drin steht, das der BT45 in 130 den 1905 angedachten Bridgestone in 120er Breite ersetzt und das Model in der Freigabe stimmt, dann ist die Freigabe wie eine ABE und ein Prüfer darf das nicht ablehnen. Die einzige Option die Freigabe abzulehnen wäre, wenn das Moped nicht der Serie entspricht. Damit ist nicht die Verkleidungsscheibe gemeint, sondern wenn eben an betroffener Stelle Umbauten gemacht wurden.
Soll heißen: Wenn Schwinge und Felge original sind, gibt es kein Problem mit der Freigabe.
Er meinte, dass das dann wohl ein Prüfer war, der von dieser Materie keine Ahnung hat!