23.09.2015, 09:59
So kenne ich es auch vom TÜV, der Originalzustand darf wieder hergestellt werden, ohne das Eingetragenes wieder ausgetragen werden muss.
Es dürfen aber keine anderen Teile eingebaut werden, z.B. ein anderer Tieferlegungssatz.
Gruß c-de-ville
Es dürfen aber keine anderen Teile eingebaut werden, z.B. ein anderer Tieferlegungssatz.
Gruß c-de-ville