08.04.2017, 12:51
Die Behörden sind da in der Zwickmühle. Es gibt die E-Nr. zwar, aber die einzelnen Behörden der jeweiligen Staaten die eine E-Nr. erteilt haben tauschen sich nicht aus. So können weder Polizei noch der TÜV/Dekra sagen, ob die Anlage auch für das jeweilige Motorrad homoligiert ist. Auch das KBA hat die Daten nicht, was aber als Märchen durch die Köpfe geistert. Somit ist es nicht verkehrt, wenn man einen Wisch vom Hersteller oder Importeur hat, das bestätigt, das die Anlage auch für das Motorrad gedacht ist. Darum nicht irritiert sein, wenn der Gutachter oder Polizist sagt, das ihn die E-Nr. alleine wenig interessiert. Im Zweifel kann er verlangen eine Bestätigung vorzulegen oder eine Geräuschmessung zu machen. Die allermeisten verlangen es zum Glück nicht.
Quelle: Vortrag der Polizei zum Thema "Motorradlärm".
Quelle: Vortrag der Polizei zum Thema "Motorradlärm".