08.03.2014, 10:55
(08.03.2014, 10:42)TheDarkAvanger schrieb: cratchheadyellow: in der Reifenfreigabe steht doch ganz eindeutig
EX 500 A Ausführung A + B
Das besagt doch ziemlich eindeutig, dass es für die A, sowie B gilt.
Ich verstehe da jetzt nicht so ganz was die von der KÜS da für Probleme haben.
Rubino hatte das wahrscheinliche Problem weiter oben schon angesprochen:
(04.03.2014, 22:00)Rubino schrieb: Bei importmodellen stellt sich auch der tüv gern mal quer.
Die haben die ABE nummer nicht im Schein stehen, demnach passt dann auch das Gutachten nicht.
@Rheinbiker:
Schau mal in die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wenn da unten neben dem Ordnungsbuchstaben K nicht "E444" steht, ist das ein Importmodell, und da gilt die Freigabe nicht!
In dieser ist ja ausdrücklich und ausschließlich ein Motorrad mit der ABE "E444" erwähnt - obs Sinn macht oder nicht.
Grüße, rex