11.08.2017, 10:43
Bei mir ist die Verkleidung gekürzt, mit Kantenschutz umwickelt und ich hab nen Rundscheinwerfer dran, war gar kein Problem das einzutragen. Ich würde halt vorher mal mit dem TÜV deines Vertrauens sprechen, ob er das überhaupt eintragen darf und welche Voraussetzungen dafür gelten. Nicht jeder TÜV-Prüfer darf auch Eintragungen vornehmen und je nach Bundesland läuft das ganze dann noch zusätzlich über die Führerscheinstelle, die die Eintragung verwehren kann. Pauschale Aussagen sind also schwierig zu treffen, sprechen hilft.
Ich hab meine Papiere grad nicht greifbar, aber die Eintragung liest sich in etwa so: Rundscheinwerfer mit angepasster Kanzel. Dazu muss man aber auch sagen, dass der Prüfer das Mopped gesehen hat und direkt hin und weg war. Die anderen Eintragungen sind ähnlich frei formuliert…Das gekürzte Heck hat er einafch mit der Länge Schwingenmitte bis Heck Ende angegeben.
Ich hab meine Papiere grad nicht greifbar, aber die Eintragung liest sich in etwa so: Rundscheinwerfer mit angepasster Kanzel. Dazu muss man aber auch sagen, dass der Prüfer das Mopped gesehen hat und direkt hin und weg war. Die anderen Eintragungen sind ähnlich frei formuliert…Das gekürzte Heck hat er einafch mit der Länge Schwingenmitte bis Heck Ende angegeben.
Liebe Gruesse
Velocity
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Motorradfahren hebt Grenzen auf.
Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
(Hubert Hirsch)
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