07.07.2010, 13:31
Zitat:Ist richtig. Fahren darfst du normal nur den 110/130er.
Und der Vorderreifen MUSS BT45F G heissen. Sonst illegal. Schmerzliche Erfahrung beim TÜV...
Das war das eindeutige Zitat welches mich ins wanken gebracht hat. Ich hab mir jetzt die
Bescheinigungen runtergeladen, für die 25kw Version die für die AUfhebung der Fabrikatsbindung
und die Unbedenklichkeitsbeschenigung für BT45er. So jetzt war ich fix mal draußen, verlgeich hinten-
alles ok Nummer stimmt 1zu1. Vorne ein Blick, und siehe da, das auf dem Zettel fett unterstrichene G
steht auf meinem Reifen nicht drauf. Ich hab die Bescheinigungen jetzt zwar immer mit, aber sind die nicht
wertlos, da a) mir das G fehlt und b) ich nur diese aufgedruckte Unterschrift drauf habe und keinen Stempel
von nem Händler oder so? Was ist jetzt wenn ich angehalten werde, oder nächstes Jahr zum TÜV muss?
Steck ich dann in der Grütze, nur weil diese dämlich G fehlt?
Ich weiß, dass wurde hier schon öfters behandelt, aber ich denke ich habe mich da recht genau ausgedrückt,
sodass ich hier keine große Diskussion von der Kante brechen werde(also bitte kein "Michelin ist besser blablabla"..
Gruß Ingo