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Probleme mit Rückgabe von Veranstaltungskarten
#16
wepps\;p=\"59639 schrieb:.....Ich befürchte auch das ein Anwaltsschreiben zunächst auch wenig fruchtet....bis dann mal einer Schadensersatzklage übers Amtsgericht eingereicht wird, meldet sich vlt. einer von der Firma.

Gruߟ
Wepps

Hi wie ich bereits anfangs schrieb bleibt zum Schluss nur noch die Möglichkeit einer Schadensersatzklage. Dies ist keine Anzeige, sondern ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Vertrages. Also nach Zivilrecht wegen vertraglichen Schadensersatzansprüchen und nicht wegen gesetzlichen Schadensersatzansprüchen

Hier wurde durch Kauf der Karte ein Vertrag mit der Firma eingegangen welche vorsieht das du dafür dir das Musical anschauen darfst. Nun haftet in diesem Fall die Firma wegen Nichterfüllung da das Musical abgesagt wurde.

Schadensersatzansprüche können sich aus einer Vereinbarung zwischen Anspruchsteller und Anspruchsgegner (Vertrag) ergeben. Durch einen Vertrag können für eine oder beide Vertragsparteien Verpflichtungen begründet werden, für deren Erfüllung gehaftet wird. Diese werden als Leistungspflichten bezeichnet.

Gruߟ
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling
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