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Recht und Ordnung
#16
Matt schrieb:Als er einzog war er sehr umgänglich und man konnte noch mit ihm auskommen, aber jetzt Confused
Denunzieren möchte ich ihn ja nicht aber wenn es nicht anders geht, auߟerdem macht solch ein verhalten auch unsere Wirtschaft kaputt und seine Frau geht schwarz Putzen (ich habe nichts dagegen wenn sich mal einer 50,- nebenher verdient aber nur so)
Ehrlich die lachen sich doch nen Ast, können alles nur nicht richtig

Ja, die Polen, gehen hier schwarz putzen. Schlimm. Und dann lachen sie uns auch noch aus!
Noch schlimmer müߟtest Du dann eigentlich die guten Deutschen finden, welche die Schwarzarbeit bezahlen. Die lachen nämlich noch lauter.
Sorry, wegen Parkstreitigkeiten auf dem Hof die Behörden bezüglich Schwarzarbeit informieren?
Das eine hat mit dem anderen doch Null und Nix zu tun! Doh
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#17
schade, das du mit deinem problem erst jetzt geschrieben hast, aber wenn du bis märz noch keine lösung gefunden hast, würde ich vorschlagen, du lädst mal zum gemeinsamen grillen auf eben dem besagten hof ein

wenn du dann noch damit einverstanden bist, das ich diese einladung bei uns im maxxernet einstelle, werden dich auch viele arg gefährlich aussehende typen (die allerdings lamfromm sind) besuchen und dir den nötigen respekt verschaffen, danach fast keiner mehr dein mopped an, oder vergisst den hof zu fegen

die maxxer sind, wie auch die gpzler, in ganz europa vertreten und egal ob nachbarn, säumige ebayzahler oder versender, alle haben nach einem kurzen auftritt von bis ... "motorradrockern" so reagiert wie man es sich schöner nicht vorstellen kann

gewalt ist wirkliche keine lösung, aber was die vorstellung von gewalt alles auslösen kann, ist schon beeindruckend

und sollte wirklich mal jemand mein mopped ohne meinen auftrag angrabschen, der wünscht sich hinterher er hätte meine frau angefasst, da ist die reaktion dann noch human
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#18
dieser Thread driftet, wie in dem Beitrag über mir zu erkennen, deutlich ins Schwachsinnige ab...

Zwischen Meinungsmache und Polemik angelangt, fern von reellen Hilfansätzen für Fragestellende, nähern wir uns hier dem Niveau der Zeitung BILD!
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#19
BILD dir deinen Nachbarn? Big Grin
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#20
Ich bitte höflich darum, hier sachlich zu bleiben und mit Argumenten anständig zu diskutieren - ansonsten machen wir hier dicht.
Vier Finger zum Gruß erhoben Smile
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
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#21
Das mit der Alarmanlage lass ich mir mal durch den Kopf gehen
Wie sieht es Rechtlich aus darf er mein Moped Rumschieben oder nicht, das ist hier die Frage
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#22
darf er rechtlich definitiv nicht!
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#23
du sagst einfach er darf das definitiv nicht aber wenn du das so genau weiߟt hätte ich gerne mal einen Rechtsbehelf zum bsp. auszug aus dem BGB StGB oder sonstiges indem das geklärt ist. nicht das ich dir nicht glauben würde aber leider ist in unserem herrlichen land alles erlaubt was nicht verboten ist. Confused

gruߟ
tunnelratte
In Rust We Trust Pray
Letzte Waschung Ansbach 2011
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1. Platz weiteste Anreise Hage *1111km* & Hager GPZ Cup´11

"Wenn die Welt nur aus Landmessern bestünde - Sie wäre eine bessere!"
Rex - Bayerntreffen 2014
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#24
Ich würde das mal als unbefugte Ingebrauchnahme deklarieren:

Zitat:Der Unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs ist ein Straftatbestand im deutschen Strafgesetzbuch. Er ist in § 248b StGB geregelt. Die Vorschrift ist eine Ausnahme der grundsätzlichen Straffreiheit von Gebrauchsanmaßung (furtum usus) im deutschen Recht.

Zitat:1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.
Dieser Tatbestand wurde 1953 ins deutsche StGB eingefügt. Zuvor galt die (Not-)Verordnung des Reichspräsidenten gegen unbefugten Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern vom 20. Oktober 1932 [1]. Geschützt werden soll nach gefestigter herrschender Meinung das Gebrauchsrecht an einem Fahrzeug.
Zitat:Auch der Versuch ist strafbar. So genügt das Aufbrechen des Schlosses, um zur Ingebrauchnahme anzusetzen, wenn der Täter sich jedenfalls mit dem Fahrzeug fortbewegen will. Das Delikt dauert an, bis der Gebrauch des Fahrzeugs beendet ist. Das Delikt ist absolutes Antragsdelikt. Antragsberechtigt sind ausschlieߟlich Eigentümer und Gebrauchsberechtigter.
Wird das Fahrzeug mit Gewalt gegenüber dem Eigentümer oder Gebrauchsberechtigten in Gebrauch genommen, so liegt ein Fall der Erpressung nach § 253 StGB vor. Ist eine Zueignungsabsicht feststellbar, so ist stattdessen ein Raub nach §§ 249 ff. StGB oder eine räuberische Erpressung nach § 255 StGB gegeben.


Hoffe das reicht Wink

Und wenn man meint es liegt ein Diebstahl vor, darf ich den auch mit körperlicher Gewalt verhindern Smile - Da soll der Jemand mal sagen er wollte das Motorrad nur ein paar Meter wegschieben und nicht klauen Wink
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#25
wow studierst du jura? oder kennst du dich nur zufällig in dem gebiet aus? ich glaub das hilft dem matt auch gut weiter er könnte ja mal diesen auszug an sein möppi hängen wer dann noch freiwillig damit herumschiebt.. riskiert/bettelt ja förmlich um eine anklage Clap
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#26
Sagen wir es so, ich habe einfach ein Interesse für Jura und hab nur mal überlegt ob ich das studieren soll.

Beim Rest hat mir Google & Co weitergeholfen - aus dem Kopf wusste ich es also nicht mehr Wink
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#27
R4V3BROT schrieb:Sagen wir es so, ich habe einfach ein Interesse für Jura und hab nur mal überlegt ob ich das studieren soll.

Beim Rest hat mir Google & Co weitergeholfen - aus dem Kopf wusste ich es also nicht mehr Wink
Hi, ich will Dir wirklich nicht widersprechen; Ich hab zwar öffentliches Recht und nicht Privates studiert, aber ich glaube hier fehlt es an dem Tatbestand des "Inbrauchnehmens", wie Du geschrieben hast. Er will das Möppi ja gar nicht in Gebrauch nehmen, sondern nur verschieben, also vorschicht, mit Straftatbestand und so.
Aber 1000-prozentig sicher bin ich mir auch nicht.
Aber Vorsicht ist geboten.
So long und Gruߟ
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
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#28
genau das habe ich mir auch gedacht, aber man könnte vorwerfen, das er versucht hat das Motorrad in Gebrauch zu nehmen --> siehe der Versuch ist strafbar.

Oder warum auch sonst sollte man das Motorrad zur Straße schieben wollen? Wink

Wie immer im Recht - eine Sache der Argumentation, damit ist auch klar warum Anwälte immer erstmal sagen "kommt drauf an" ^^
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#29
Das mit dem Zettel ist so ne Sache , da der Idiot ja nur Polakisch kann und ob er überhaupt lesen kann
Er schiebt ja das Moped nur im Hof rum, da kann ich im leider keinen Diebstahl oder inbetriebnahme anhängen (leider)
Ich würde ihn am liebsten nackt durchs Dorf jagen
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#30
Na und dann mal wieder der Klugscheiߟer LOL

bin ich blind oder hab ich es einfach nur überlesen ob du die Maschine überhaupt in dem Hof parken darfst? (dass du es machst ist was ganz anderes, Bsp, (ja ist schlecht aber ein anderes habe ich nicht) ein Kumpel von mir hat sich unberechtigter Weise in einem Hinterhof auf einen reservierten Parkplatz gestellt (da stand nie einer drauf), an dem Abend aber schon, also hat sie ihr Auto hinter ihn quer gestellt so dass er nicht mehr raus konnte (dumm für ihn, er hatte an dem Abend Bereitschaft) also Polizei angerufen (da er zu nem Einsatz musste), die Frau machte der Polizei aber nicht auf. Daraufhin haben sie zu ihm gesagt dass es Nötigung sei und er sie auf seine Kosten abschleppen lassen dürfte.

HM, mein Auto haben sie auch grad auf übelste vergratzt, und so manche Kommentare kann ich sehr gut nachvollziehen, aber bitte keine Gewalt, was soll das bringen (nö kanns sehr wohl verstehen und wie), aber die Type legt sich ins Krankenhaus und macht danach einen auf Arbeitsunfähig, da zahlst du bis zum Lebensende dafür, das ist es nicht wert. (HM es sei denn du lässt es wie einen Unfall aussehen LOOOL)
Gruߟ MrCoffee
Candy-Cardinal-Red, BJ 90, 60 PS, 38,5 TKM, BT45 100/130, unverbastelter original Zustand
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