Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
zeigt her euer Standlicht
#16
Das Bild kommt gleich Smile
Wenn du mir mal wege der Verkleidung was schickst, können wir ja mal schauen, ich habe den Scheinwerfer auf jeden Fall auch noch über Wink

Wink
Björn
"Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden."
Hermann Hesse, Das Glasperlenspiel
Zitieren
#17
So, da ist das Bild Smile

Wink
Björn


Angehängte Dateien
.jpg   Scheinwerfer.jpg (Größe: 49,57 KB / Downloads: 86)
"Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden."
Hermann Hesse, Das Glasperlenspiel
Zitieren
#18
Zitat:Die "A" hat auch ein Standlicht und afaik ist das in Deutschland auch Pflicht...

Standlicht ist in Deutschland laut StVZo NICHT Pflicht !!!!!!!!!!!!

Hab leider gerade meinen Klugscheiߟermodus inaktiv, sonst könnt ich jetz den Paragraphen sagen. Rolleyes
Aber die von euch die vor kurzer Zeit erst den Lappen gemacht haben können sich vieleicht daran erinnern
das man für die Führerschein Klasse A (ex einser für die alten Hasen 8) )keine Parkvorschriften können muss.
Also wozu Parklicht wenn man nicht Parkt ???
Manche Graukittel mögen das anders sehen, weil bei der Beleuchtung i.d.R. gilt was Werkseitig drin is muss auch drin sein Wink


Gruߟ
Rubino
Zitieren
#19
Zitat:2.1 Begrenzungsleuchten
(Fundstelle: 93/92/EWG; StVZO § 51)
Vorhandensein: nach EG-Rili vorgeschrieben,
nach StVZO zulässig
Anzahl: eine, nach EG-Rili auch zwei
in der Breite: symmetrisch zur Längsmitte;
nach StVZO nur im Scheinwerfer
in der Höhe: 350...1200 mm; nach StVZO bis 1500 mm

OK, nach STVO nicht vorgeschrieben, aber wir wollen doch eh alle nach EG Richtllinien geprüft werden, oder?
Auߟerdem ist es mit Sicherheit so, dass, wenn die bei der Zulassung ein Standlicht hat, sich der Standard nicht verschlechtern darf - da bin ich mir ziemlich sicher.

Wink
Björn
"Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden."
Hermann Hesse, Das Glasperlenspiel
Zitieren
#20
Hi

Standlich ist doch pflicht wurde bei mir schonmal bemängelt Wink

Gruss
Zitieren
#21
§51 StVZO regelt das Anbringen von Begrenzungsleuchten (Standlicht)

Hier heiߟt es:
"... Beträgt der Abstand des äuߟersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muߟ weiߟ sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten."

Dies gilt für Motorräder ohne Beiwagen. Standlicht ist also Pflicht. Dazu gibt es so weit ich weiߟ auch eine EG-Richtlinie, die ähnliches sagt.

Allerdings konnte ich nicht finden, dass das getrennte Einschalten der Begrenzungsleuchte möglich sein muss.

Dies wäre allerdings ja recht praktisch, da es in § 17 StVO heiߟt:

"(4) Haltende Fahrzeuge sind auߟerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten..." und

"(4) ...Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort (innerhalb geschlossener Ortschaften, wenn ich es richtig verstehe) nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden."

Eine getrennt schaltbare Begrenzungsleuchte würde also die Abstellmöglichkeiten des Motorrads erheblich erweitern Wink

StVO

StVZO
Zitieren
#22
Bezieht sich das denn auch alles auf Moppeds?
Das oben war aus dem TÜV-Text, der im Board steht...
Aber ich denke, davon unabhängig, wenn das Mopped mit Standlich ausgeliefert wird, muss auch eins dran sein...

Wink
Björn
"Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden."
Hermann Hesse, Das Glasperlenspiel
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste