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Gesetzesänderung bzgl- Drosselung
#16
bin ich froh das ich Motorrad,Auto und LKW in der Tasche habe Cool ... puh... Neener Neener
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#17
PKW 95, LKW 98 und Möp im Mai.
LKW war 2003 abgelaufen (beim Bund gemacht) und hätte verlängert werden müssen. Dafür aber Augenarzt- /Allgemeinmedizinergutachten dazu Kosten StVa, wäre ich bei ca 350 € gewesen laut Amt. So machen die auch Kohle

Sollen die bei Autos auch ne Begrenzung einführen was PS angeht Clap
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht. - Abraham Lincoln
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#18
Morpheus schrieb:Könnte mir durchaus vorstellen das es für die Zetti ggf. Gutachten geben wird das du vll die 50PS Version fahren darfst...
Ich fürchte, so einfach wirds nicht werden. Think

Alphatechnik hat bislang Drosselsätze für die Er-5 von 37 (36) auf 35 KW im Programm.
Scheint über eine "Gaswegbegrenzung" realisiert zu werden, also eine Art mechanischer Anschlag am Gaszug.
Ist wohl tatsächlich ein Umbau nötig, nur das Gutachten wird nicht reichen.

Und für die GPZ gibts von denen in dem Zusammenhang bisher gar nichts, kann aber ja bis zur Einführung der neuen Regelung noch kommen.
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#19
Du meinst das dann evtl 50PS-Anschlag+Gasanschlag?
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#20
die GPZ hat doch offen eh "nur" 60PS, warum lassen die uns die nicht gleich ganz aufmachen ? ...
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#21
Morpheus schrieb:Du meinst das dann evtl 50PS-Anschlag+Gasanschlag?
Keine Ahnung, ob und was die sich ausdenken werden, bei dem hohen Fahrzeugbestand wette ich aber auf eine Lösung auch für die GPZ 500 S.
Da Alphatechnik keine 50 Ps-Deckel anbieten kann, glaub ich eher, die gehen mittels Anschlag runter von 60 Ps auf 48.
Notfalls mit einem vorherigen Tuning von 34 auf 60 Ps.
Die Drosselung über Reduzierscheiben bieten sie ja sowieso nur für die "A" an. Es wird schon seinen Grund haben, liegt wahrscheinlich in den Abgaswerten.
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#22
Also ich hab diese saison erst dein Schein gemacht.
Ob A beschränkt zu A2 wird und man dann 35kw fahren darf, weiߟ ich nicht. Müsste aber so sein.
Richtig ist jedenfalls, dass der, der künftig von (dann) A2 zu A "aufsteigen" will, wieder ne Prüfung (nach 2 Jahren) machen muss, es sei denn (und das is jetzt auch so) man ist 25 Jahre alt und macht gleich A unbeschränkt.
Fahrstunden sind keine Voraussetzung, lediglich die Prüfung.
Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch

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#23
Und jetzt mal nich ganz zum Thema.

Hab den Schein nach der alten Regelung. September diesen Jahres werd ich 25. Die zwei Jahres-Frist läuft aber erst im Juni 2014 ab. Darf ich diesen September dann schon offen fahren oder muss ich warten bis Juni 2014?
Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch

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#24
Soweit ich weiߟ, Pech gehabt, musst die 2 Jahre warten...
Frag da morgen mal nen Arbeitskollegen, dessen Frau ne Fahrschule hat, der weiߟ sowas Wink

P.S. aber immernoch besser als nochmal ne Prüfung zu machen, die bestimmt wieder um die 150€ kosten werden wird...

Stell sich mal einer vor, man fällt da dann durch Surprised Darf man dann gar nichtmehr fahren... Laughing
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#25
Jep, musst warten bis die 2 Jahre um sind... Neutral
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#26
Doh boa ne ey so ärgerlich... und ich hatte mich schon gefreut.
Einfach aufmachen und es (HIER Laughing) keinem zu erzählen is ja auch dumm. Mindestens die Versicherung müsste es wissen, weil sie sonst nich zahlt im Fall der Fälle, was aber nich geht weil die dazu den Schein sehen wollen in den ich es zwar eintragen kann aber dann auch die Rennleitung alles schwarz auf weiߟ sieht man man man, die Welt ist voller Hindernisse.

Wers nochma wissen will findet alles hier

<!-- m --><a class="postlink" target="_blank" href="http://motorrad-recht.de/content-pa-showpage-pid-8.html">http://motorrad-recht.de/content-pa-showpage-pid-8.html</a><!-- m -->

ich leg mich jetzt ins Bett und weine Snooty


Laughing Laughing
Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch

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#27
Moin Zusammen Smile

Ich habe mich mit dem Thema auseinander gesetzt habe folgenden Link und die Polizei, sowie meinen Fahrlehrer gefragt.

Fakt ist alle die nach dem Stichtag (18.02 meinesachtens) den Motorradführerschein machen(A2), dürfen 48 PS bzw. 35 KW fahren und müssen nach 2 Jahren erneut eine Prüfung ablegen um auf "A (unbeschränkt)" aufzusteigen.

So was passiert nun mit den jenigen (meinerseits eingeschlossen) die VOR dem Stichtag Ihren Motorradführerschein (also A-beschränkt) mit vorigen 34 PS machten?
Im Grunde ist dieses Gesetz für diejenigen ein Geschenk! Sie dürfen wie beim A2 Führerschein auch 48 PS bzw. 35 KW fahren, müssen jedoch nach 2 Jahren KEINE weitere Prüfung absolvieren und dürfen nach ablauf dann A (unbeschränkt) fahren!
Also an alle bereits 34 PS gedrosselten Maschienen... auf zum Mechaniker Wink

ps.: hier nocheinmal den erwähnten Link
<!-- m --><a class="postlink" target="_blank" href="http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/neuer-fuehrerschein-ab-2013/435251">http://www.motorradonline.de/recht-und- ... 013/435251</a><!-- m -->
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#28
Blackheart schrieb:Also an alle bereits 34 PS gedrosselten Maschienen... auf zum Mechaniker Wink

öhm weswegen genau?

auf 48 PS "aufmachen" ? Geht nicht weil gibts nicht.

Und selbst wenn man kürzlich auf 34PS hat drosseln lassen:
Bereits 105€ für die Blenden ausgegeben + Montagekosten (wenn möglich selbst machen!, keine Ahnung ob Eigeneinbau vom TÜV abgenommen wird)

MÜSSTE (Vorsicht KONJUNKTIEEEFFFFF) man nochmal (kurze Erinnerung: 48PS-Drossel gibts nicht s.o.) 105€ + Montage für die Blenden zahlen um dann doch in absehbarer Zeit ganz ohne Blenden mit 60 PS zu fahren?!

öhm NEIN Hand Naughty
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#29
Hannes500 schrieb:auf 48 PS "aufmachen" ? Geht nicht weil gibts nicht.

musste ich schweren Herzens auch erfahren Crying or Very Sad doch die Einen sagen es kommt noch eine und die Anderen wiederum es gebe keine mehr für die GPZ.
Wie dem auch sei schauen wir mal... aber ich hoffe mit dem Link konnte ich ein Paar ausstehende Fragen beantworten Wink
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#30
Das einfachste, 34PS fahren bis ihr 60PS fahren dürft Big Grin
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