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scheinwerfer "birne"
#31
haltet euch mal lieber an die Regeln! Wink

§50(1) StVZO besagt, das zur Beleuchtung der Fahrbahn nur weiߟes Licht verwendet werden darf.
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#32
siewerling\;p=\"103308 schrieb:haltet euch mal lieber an die Regeln! Wink

§50(1) StVZO besagt, das zur Beleuchtung der Fahrbahn nur weiߟes Licht verwendet werden darf.

Diese Regel stamt aus eine Zeit, wo es weder LED noch Xenon gab, die heutigen Lampen sollten schon die E-Norm erfüllen.

Und,... obwohl wir vlt auf gelbes Licht sensibler sind, so ist das blaue Licht doch scheinbar heller, es hat nicht mehr Watt, leuchte aber bei den neuen Lampen einen viel größeren Bereich aus und wird von anderen als heller empfunden. Man sieht mehr. 8)

PS.: richtig blau ist es ja nicht Idea die Konstrukteure werden sich schon was dabei gedacht haben, warum sie nicht den polnischen Weg mit den gelben Leuchten gegangen sind, sondern diesen Idea
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