15.11.2007, 00:14
Moinsen,
unter der Rubrik TÜV steht bei der oben eingestellten Seite:
Was sagt der TÜV dazu? StVO / StVZO
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Sonderabnahme nach §21 beim TÜV notwendig ist !!! Die Lasierten Leuchten können auch eingetragen werden, liegt aber im Ermessen des Prüfers! Aber auch hier gebe ich keine Garantie für das Eintragen !
Da sie nicht StVO/StVZO zulässig sind, aber für Show Zwecke auf jeden Fall benutzt werden können !
Da die Leuchten sind nicht in der STVZO zulässig deswegen übernehmen wir auch keine Haftung!
Zugelassene Einbauteile werden unzulässig verarbeitet, so das die ABE bzw. die E-Zeichen erloschen! Das Prüfzeichen des KBA befindet sich aber immer noch auf dem Bauteil, obwohl es nicht mehr zugelassen ist!
Bei Anbau diese Leuchten muss der Kunde damit rechnen das die Betriebserlaubnis des KFZ erlöschen dazu gibt es 3 Punkte und eine Ordnungsstrafe von 50,00€!
Der Kunde verpflichtet sich, alle Teile nur von autorisiertem und geschultem Fachpersonal (z.B. KFZ-Meister oder Geselle) an- bzw. einbauen zu lassen. Wir haften für keinerlei Schäden, die durch den Ein-, Aus- oder Umbau entstehen. Auch für Folgeschäden z.B. Sach- noch Personenschäden nach dem Einbau wird nicht gehaftet da nicht STVZO zulässig.
Zugelassene Einbauteile werden unzulässig verarbeitet, so das die ABE bzw. die E-Zeichen erlöschen! Das Prüfzeichen des KBA befindet sich aber immer noch auf dem Bauteil, obwohl es nicht mehr zugelassen ist!
....das Prüfzeichen ist noch vorhanden... bringt einen auf böse Gedanken...[Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/teufel/23.gif] [Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/teufel/23.gif]sehe es aber wie Dark und wir haben uns ja auch schon mal in anderer Sache gepostet, dass spätestens bei einem Unfall mit anschließender Begutachtung des Kraftrades durch einen Sachverständigen die Wahrheit an's Licht kommt... muss ja nicht sein!!
Gibt nur Mecker und Ãrger [Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/boese/6.gif]
Grüße, Sascha
unter der Rubrik TÜV steht bei der oben eingestellten Seite:
Was sagt der TÜV dazu? StVO / StVZO
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Sonderabnahme nach §21 beim TÜV notwendig ist !!! Die Lasierten Leuchten können auch eingetragen werden, liegt aber im Ermessen des Prüfers! Aber auch hier gebe ich keine Garantie für das Eintragen !
Da sie nicht StVO/StVZO zulässig sind, aber für Show Zwecke auf jeden Fall benutzt werden können !
Da die Leuchten sind nicht in der STVZO zulässig deswegen übernehmen wir auch keine Haftung!
Zugelassene Einbauteile werden unzulässig verarbeitet, so das die ABE bzw. die E-Zeichen erloschen! Das Prüfzeichen des KBA befindet sich aber immer noch auf dem Bauteil, obwohl es nicht mehr zugelassen ist!
Bei Anbau diese Leuchten muss der Kunde damit rechnen das die Betriebserlaubnis des KFZ erlöschen dazu gibt es 3 Punkte und eine Ordnungsstrafe von 50,00€!
Der Kunde verpflichtet sich, alle Teile nur von autorisiertem und geschultem Fachpersonal (z.B. KFZ-Meister oder Geselle) an- bzw. einbauen zu lassen. Wir haften für keinerlei Schäden, die durch den Ein-, Aus- oder Umbau entstehen. Auch für Folgeschäden z.B. Sach- noch Personenschäden nach dem Einbau wird nicht gehaftet da nicht STVZO zulässig.
Zugelassene Einbauteile werden unzulässig verarbeitet, so das die ABE bzw. die E-Zeichen erlöschen! Das Prüfzeichen des KBA befindet sich aber immer noch auf dem Bauteil, obwohl es nicht mehr zugelassen ist!
....das Prüfzeichen ist noch vorhanden... bringt einen auf böse Gedanken...[Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/teufel/23.gif] [Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/teufel/23.gif]sehe es aber wie Dark und wir haben uns ja auch schon mal in anderer Sache gepostet, dass spätestens bei einem Unfall mit anschließender Begutachtung des Kraftrades durch einen Sachverständigen die Wahrheit an's Licht kommt... muss ja nicht sein!!
Gibt nur Mecker und Ãrger [Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/boese/6.gif]
Grüße, Sascha