Hallo,
ich fass es nicht wie doof Prüfer (KUS) sein können.
Mein Sohn ist wegen falschem Hinterreifen durch die Prüfung gefallen. Der falsche Reifen ist der 130er BT45.
Laut Prüfer ist der nur für die A zugelassen. B steht bei ihm nicht in der Freigabenliste.
Was ist das für ein dämlicher Dummteufel?
Jetzt muss der Sohnemann nochmal mit dem Fahrzeugbrief dahin, damit das über die Zulassungsnummer geklärt wird. Angeblich ist das auch ein Importmotorrad.
Gruss
Rheinbiker
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Hallo.
Hab mir gerade das PDF angeschaut.
Da stimmt aber auch was nicht.
Die D hat 17 Zoll Felgen und keine 16er.
Mit der Bescheinigung ist Ihn nicht geholfen.
KÜS TÜV ist sowiso nicht der beste.
Gruß
Uwe
93er EZ: GPZ 500 S EX500A :MEINE GELIEBTE DAUERBAUSTELLE
Problem:
in der Reifenfreigabe steht bei der Typenbezeochnung GPZ 500 S EX A.
Unten steht dann (Ausf. A+B). Und das hat der nicht verstanden.
Wir haben ne B und der Reifen ist für ne A.
Sohnemann ist auch nicht selber zur Prüfstelle gefahren, sondern hat dad i der Nähe der Arbeitsstelle zu einem Schrauber gebracht, der an den Tag einen Prüfer da hatte. Und das war dummerweise KÜS.
Bei TÜV wäre das wohl nicht passiert, da die angeblich auf die Zulassungsdaten zugreifen können. Ich gehe gerne zur Dekra.
Rheinbiker
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(04.03.2014, 20:59)gpz-norden schrieb: Rheinbiker schrieb:Hallo GPZ-Freunde,
ich bin seit 2 Wochen - zumindest auf dem Papier (Steuer/Versicherung) - Besitzer einer GPZ-500, Baujahr 1993 (müsste damit eine B-Version sein) in einem hübschen blau-metallic/perlmutt mit einem schweinchenrosa-Zierstreifen drauf. Trotz ihres Alters hat die GPZ gerade mal 20tkm auf dem Tacho.
Somit also ein A-Modell... und da ist ein 130'er drauf??? Hat die nicht 100/ 120 Serienbereifung und das D-Modell 110/ 130 cratchheadyellow:
Moinsen,
Sascha bezüglich der Serie hast du wahr.
Die von Tilly ins Forum geworfene Freigabe lässt ja auch einen 130er zu.
Und nu meine Frage: wenn im Fahrzeugschein der 120er steht, und nur der 120er! muss der 130er doch eingetragen werden, oder?
Gruss Franz
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04.03.2014, 22:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2014, 22:01 von Rubino.)
(04.03.2014, 19:06)KAISKAWA schrieb: A TYP bis Anfang 91 hat einfache Scheibenbremse vorne und der B TYP BJ.92-93 hat zwei Bremsscheiben vorne.
Setzen, vier minus, weil nur bedingt richtig !
Bei importmodellen stellt sich auch der tüv gern mal quer.
Die haben die ABE nummer nicht im Schein stehen, demnach passt dann auch das Gutachten nicht.
@ franz: man kann auch Ewigkeiten mit der Freigabe in der Tasche umher fahren.
Aber einfach beim amt eintragen lassen macht das leben leichter.
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Also ich würde mal sagen ja. Verbessert mich wer wenn ich falsch liege. Wenn du nicht immer nen Gutachten mitschleppen willst!
Aber ganz ehrlich : Mir wurde gesagt das die Zette mit dem 130er sogar schlechter zu handeln wäre.
Ist nicht von mir , sondern von dem Schrauber den ich an der Hand habe. Der lebt Motorrad.
93er EZ: GPZ 500 S EX500A :MEINE GELIEBTE DAUERBAUSTELLE
Bei der Deutschen A hat nur das Bj.87 vorne die Einzelscheibe , ab 88 dann ne Doppelte aber bei den Importmodellen wurde noch Jahrelang ne Einzelscheibe verbaut !
Und die Bereifung ist Serienmässig wie oben schon beschrieben 100/120 und da diese Grössen im Laufe der Mopedevolution am Aussterben waren kamen dann die Freigaben für die 110/130 Paarungen ! Verbesserungsmodus aus !