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Haftungsrisiken bei Gruppenfahrten
#1
Juhu Zusammen,

dass habe ich gerade in einem anderem Motorradforum gefunden, und denke, es ist einfach mal wichtig zu wissen.

Zitat aus netbiker.de "Haftungsrisiken bei Gruppenfahren


Fahren Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstraße in wechselnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsabstandes, führt dies zu einem Haftungsausschluss im Hinblick auf diesen Umstand.
Kollidiert der dritte Fahrer mit dem zweiten, nachdem der erste einen Unfall verursacht hat und beide nicht mehr ausreichend bremsen können, hat der zweite gegen den dritten keine Ansprüche aus §§ 7, 17 StVG.
Dies hat das OLG Frankfurt am Main, Az: 22 U 39/14 am 18.08.2015 entschieden.
In diesem Fall hat der Kläger behauptet, er habe aufgrund der Kollision des vor ihm fahrenden Zeugen sein Motorrad abbremsen müssen. Er habe sein Motorrad noch rechtzeitig zum Stehen bringen können, als der Beklagte mit seinem Motorrad unvermittelt auf das Heck des Motorrads aufgeprallt und ihn mit sich geschleppt habe. Der Beklagte zu habe den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Der Sachverhalt war vor Gericht nicht vollständig aufklärbar, jedoch war dies für das Gericht auch nicht entscheidend.
Vielmehr war für das Gericht die abgesprochene Gruppenfahrt entscheidend. Angesichts dieser Situation geht das Gericht davon aus, dass alle Beteiligten in der Gruppe einvernehmlich ein besonderes Risiko eingegangen sind, um das entsprechende Gruppenfahrgefühl zu erreichen. Jedem der Gruppe hätte die gleiche Situation passieren können wie dem Kläger."

Dieses Urteil haben wohl bereits einige Versicherungen auf ihre Agenda geschrieben.

Puh,
da heißt es wirklich, immer schön achtsam fahren und auf den Sicherheitsabstand achten.

Das Engelchen
Ich Will - Ich Kann - Ich Mach


KTM 790 Duke, Bj. 2018  Dance

BMW R1200 R, Bj. 2015 

BMW F 650 GS Twin, Bj. 2008 - verkauft

GPZ 500s D, Bj. 97  - verkauft

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#2
Verstehe ich das so richtig?... Der zweit will Ansprüche gegen den dritten geltend machen, weil dieser ihm hinten drauf gefahren ist?
Ich habe im Bekanntenkreis mal sowas gehabt und da musste die Versicherung des ersten bezahlen weil dieser die nachfolgenden Unfälle verursachte.
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
Alle meine Beiträge berufen sich auf §5 GG Absatz 1.
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#3
Guter Beitrag, Danke! Kann nicht schaden das zu wissen! Ob das nun gut oder schlecht ist für uns ....es ändert halt leider nichts an den Tatsachen......Sad
GPZ 500 S A Modelle 4,2 L/100 km    GS 500 E     Z 440     Z440LTD    ZZR 600E    DR 350   Wir sollten mehr nachdenken...vor allem vorher!
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#4
Für mich absolut nachvollziehbar und die einzig richtige Enscheidung.
Wer in Kolonne fährt hält sich seltenst an Sicherheitsabstände, also auf jeden Fall Teilschuld.
Wieso in dem Fall bei dir Daniel anders entschieden wurde wird am Einzelfall liegen.
Aber wenn sicher is das man zu eng fährt is man einfach selbst schuld.
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