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Hilfe... Aufhängung Rumpfmotor gerissen
#1
Hallo Gemeinde,
ich stehe auf dem Schlauch Banghead
Grade gekauft die Mühle und beim Putzen festgestellt, dass die Aufhängung vom Rumpfmotor hinten links gerissen ist.
Der Schaden tat sich erst auf, nachdem ich den ganzen Schmodder hinter der Ritzelabdeckung mittels Waschbenzin und Pinsel entfernt hatte.

Bei Kauf und Probefahrt hatte der Verkäufer mir gesagt, dass die Karre wenn sie richtig warm ist alle Minute 1-2 Tropfen Öl blutet.
Dem war dann auch so. Sinn der Putzaktion war eigentlich Fehlersuche in Richtung Simmering der Getriebeausgangswelle, bzw.
Schaltkastendichtung. Ölwanne und Ablassschraube sowie Lichtmaschinenabdeckung hatte ich vorher nachm Dampfstrahlen bereits
ausschliessen können. Jetzt bin ich mir aber sicher, das die Leckstelle der Riss sein muss, da dieser vermutlich bis innen durchgeht.

Das Getropfel an sich ist verkraftbar, mir ist es schlicht und ergreifend zu gefährlich das Motorrad so weiterzufahren.

Ich hatte die Maschine Mittwoch abgeholt und bin gemütlich mit 80-100 hinter den LKW's hergetuckert, weil mir einfach Fahrpraxis fehlt.

Tja, als ich Freitag dann putzen wollte um die Teile ggfs. bestellen zu können offenbarte sich mir der o.g. Riss.

Habe jetzt den Verkäufer kontaktiert (Privatperson, Kaufvertrag unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung blabla usw.).

Haben gestern auch unkompliziert via Whatsapp über das Problem kommuniziert.

Ich stelle mich trotzdem mal darauf ein, dass er die Karre nicht zurücknehmen wird. Ob ich wegen sowas zum Anwalt rennen möchte weiss ich nicht.
Wir reden über einen Kaufpreis von 750,- €.

Vor der Arbeit den Rumpfmotor zu erneuern, bzw. den Deckel vom Kurbelwellengehäuse hab ich jetzt nicht so die Angst. Ist zwar ein ganz schöner Klotz vor der Brust,
aber machbar. Am besten wäre natürlich ein kompletter Austauschmotor, was sich aber bei dem Kaufpreis nicht lohnen wird (Bucht zwischen 300 und 400 Oiros).

Dann gäbe es noch die Alternative einen noch montieren Rumpfmotor zu kaufen, dann spare ich mir das komplette Zerlegen sondern bräuchte "nur" meinen Zylinderkopf inkl.
Kolben auf den neuen gebrauchten Rumpfmotor zu montieren.

Meine eigentliche Sorge bei einer kompletten Demontage und nur einen neuen Gehäusedeckel zu kaufen sind die Lager im Getriebe. Ich weiss nicht ob meine Teile vom kaputten Motor passen werden? Wie sind da die Erfahrungen mal in die Runde gefragt. Der ganze Kleinkram, kann richtig in's Geld gehen wie ich vermute.

Was auf jeden Fall zu machen wäre, egal ob neuer Rumpfmotor oder Kurbelwellendeckel wären neue Kolbenringe für meine alten Kolben und ich denke, wenn man schon so weit
demontieren muss auch neue Ventilschaftdichtungen. Ans Hohnen verschwende ich erstmal keinen Gedanken.

Wirtschaftlicher Totalschaden würde ich sagen.

Anbei ein Foto.

Danke für's Lesen
Beste Grüße Olli


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#2
Naja, die Sache mit dem "zurücknehmen" würd ich jedenfalls versuchen. Auch für 750€ würd ich zum Anwalt sofern Rechtsschutz Wink Kenn mich da aber rechtlich nicht aus wegen deinem Kaufvertrag.
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht. - Abraham Lincoln
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#3
Hi Olli!
Das ist ja grober Mist.

Wenn das Klima zwischen euch passt solltet ihr versuchen ne Lösung zu finden.

Punkt 1 wäre beim Freundlichen nachzufragen, was das kostet. Nicht, weil du es da machen lassen wirst, sondern damit Du von nem Dritten eine Zahl hast, über die gequatscht werden soll.
Natürlich wird das eine enorme Summe sein und vieleicht sogar den Kaufpreis übersteigen. Ich würde mal so in Richtung 350€ als Rückerstattung anpeilen.

Wenn man sich so einigt, muss es immer eine Position sein mit der ihr beide nicht zufrieden seid, dann ist es ein guter Deal.

Wenn Du Dir die Arbeit vorstellen kannst und den Bock behalten willst, versucht euch auf nen Betrag in dieser Richtung zu einigen, den er Dir dann zurückgibt.

Sollte er sich stur stellen, stehen deine Karten schlecht, sofern die Mängelrechte wirksam ausgeschlossen sind.
Eine Chance haste dann nur, wenn du nachweisen kannst, dass er dich übers Ohr gehauen hat - gelingt in solchen Situationen selten.
Mit Anwalt würde ich nur was unternehmen, wenn Du eine Versicherung hast, die das deckt.

Ärgerliche Situation und kommt bei unseren Mühlen doch recht häufig vor. Bei mir war es damals ein herausspringender Gang, der mir nach dem Kauf aufgefallen ist, konnten uns einigen, Reparatur habe ich bis heute gescheut.
Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch

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#4
Erstmal vielen Dank für's Lesen und die schnellen Antworten.

Ich habe ihm mittlerweile das gleiche Foto geschickt und heute stellt er sich quer, sagt er wusste nichts von dem Riss.
Er hatte aber selber den LiMa Deckel runter um das Polrad zu erneuern. Wenn mich nicht alles täuscht, muss dafür auch die Ritzelabdeckung runter.

Versichert bin ich über den ADAC, hatte grade letztes Jahr mit einem Händler Stress wegen einnem Auto was ich schlussendlich gewandelt habe.

Habe mir den Kaufvertrag zwischenzeitlich nochmal vorgenommen. Demnach ist ihm ein Formfehler unterlaufen.
Er schreibt lediglich Privatverkauf, wie gesehen ohne Garantie/Rücknahme.

Garantie ist in sofern schonmal blödsinn, weil er nicht der Hersteller ist.
Wenn meine Recherche stimmt, muss man als Privatperson jegliche Sachmängelhaftung ausschliessen um auf der sicheren Seite zu sein.

Ich such mir am Montag nen Anwalt. Mittlerweile ist das Klima nämlich "vergiftet".

Schöne Scheisse... hatte mich auf ne Mopedsaison gefreut Sad

Aber sehr cooles Forum, bzw. sehr coole Leute hier!!!

LG Olli
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#5
Erstmal entspannen, bringt ja alles nix ärger macht es in jedem Fall genug Wink.

rechtliche Fragen kann man (noch) nicht googlen und als Laie weiß man nicht, wonach man suchen muss, außerdem ist vieles Spekulation oder gilt zwar generell, es kommt aber immer auch auf den Einzelfall an und was man aus der eigenen Situation rechtlich macht.

Garantie hat mit Hersteller oder Privatverkauf nichts zu tun, sondern bezeichnet eine Erklärung, nach der sich der Erklärende gegenüber dem Erklärungsempfänger verschuldensunabhängig für näher bezeichnete Fälle (Garantiefal) dazu bereiterklärt, bestimmte Leistungen (in der Regel kostenloser Austausch, Reparatur etc) zu erbringen.

Das kann jeder erklären, wird aber ein Privater ja in der Regel nicht machen wollen.

Davon zu unterscheiden ist die Gewährleistung:
Nach den gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts muss der Verkäufer einer Sache für Mängel haften. Um zu erreichen, dass das nicht so bleibt, muss ein Verkäufer diese Haftung wirksam ausschließen (Frage des Einzelfalles!)

In solchen Fällen stellt sich immer die Frage:
War der Ausschluss wirksam oder nicht, davon hängt dann in der Regel ab, ob Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst ("Wandlung" heißt es jetzt seit über 10 Jahren nichtmehr), Schadensersatz bekommst etc etc.

Lass dich dazu von deinem Anwalt beraten.
Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch

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#6
Ja das scheint wirklich am vernünftigsten zu sein.
Alles Andere schürt nur den Frust und ist spekulativ, weil man sich zu wenig in der Gesetzeswelt auskennt.
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#7
Wenn der Verkäufer Privatperson ist, und die Gewährleistung nicht schriftlich im Kaufvertrag ausschließt - dann hat er wohl jetzt ein Problem...
Leider machte ich bei einem Autoverkauf vor einigen Jahren den selben Fehler...
Wichtig ist auch das Wort "Gewährleistung" im Vertrag - eine "Umschreibung" gilt nicht!

So long.
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#8
Ich warte mal ab was der Anwalt sagt.
Fliege zum Frustabbau sowieso erstmal ne Woche nach Ibiza.
Ich gebe nochmal'n Update wenn's Neuigkeiten gibt.

Bis denne und
LG Olli
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