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anzahlung weg ????
#1
wer von euch kennt sich ein wenig mit recht aus.... mir is da jetzt volgendes passiert....

Ich habe mal einem typen eine anzahlung für einen motor geleistet (100 euro).... in der zwichenzeit habe ich den jetzt aber nicht mehr benötigt..

wir haben auch keinen vertrag abgeschlossen... habe nur auf die überweisung geschrieben "anzahlung motor".....

so jetzt is er der meinung das eine anzahlung bindend ist und ich von den 100 euro nichts mehr sehe....

hab ihn den vorschlag gemacht in mehreren emails das er das geld behalten kann aber mir alternativ die gabelbrücke zuschickt die er da noch hat.... selbst das wollte er nicht....

geht das einfach so.... sollte ich jetzt meinem rechtsvertretter nen auftrag geben oder nutzt das nichts ???

hatte sowas noch nicht zum glück bis heute....

kann mir einer ein tip geben.... danke
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#2
Also so wie ich das sehe, muߟt du den Motor abnehmen um dein angezahltes Geld wiederhaben willst.
Bist ja ein Geschäft eingegangen durch deine Anzahlung. Nimm den Motor und vertick ihn wieder. Er darf ihn aber solange er die Anzahlung hat den Motor nicht verkaufen , wenn er das tut muߟ er dir die 100€ wiedergeben, da das Geschäft nicht zustande gekommen ist.
Zette Grün , Yammi Rot Motorrad fahren tut so gut   Whistle Shrug
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#3
wenn eine anzahlung geleistet wurde ist normalerweise bereits ein vertrag geschlossen worden.
ein vertrag muss nicht zwingend schriftlich sein, eine mündliche abmachung ist ebenso bindend.
was die anzahlung betrifft, kann sie, da du vom vertrag zurückgetreten bist, formell
als vertragsstrafe gelten. dies muss aber nach meinem wissen vereinbart sein.
aber das kann wohl ein anwalt besser klären, also wenigstens mal beraten lassen
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#4
ja dan wollen wir mal schauen.... hab grad ne e-mail geschrieben um zu fragen ob er den motor noch hat.... wir haben ja nur indirekt einen termin ausgemacht... aber das ist ja dan auslegungssache....
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#5
Kenne mich damit auch nicht aus, alles nur von "hören und sagen" und das hilft dir
auch nicht wirklich weiter.
Vom "Gefühl" her würde ich sagen ist der Kaufvertrag natürlich noch nicht rechtskräftig
abgeschlossen, dazu fehlt unter anderem auch die Übergabe der Ware. Inwieweit
deine Anzahlung jetzt an dich zurück gezahlt werden muss hängt glaube ich auch mit den Rechtsvorschriften "Rücktritt vom Kaufvertrag" ab.

Ich würde deinen Fall hier mal schildern.

Gruߟ
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling
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#6
dante.... werde dan wohl morgen mal den anwalt befragen...
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#7
Dudu schrieb:dante.... werde dan wohl morgen mal den anwalt befragen...

Ich würde bei einem ADAC - Anwalt anrufen; da ist die Erstberatung kostenlos!
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#8
wepps schrieb:Kenne mich damit auch nicht aus, alles nur von "hören und sagen" und das hilft dir
auch nicht wirklich weiter.
Vom "Gefühl" her würde ich sagen ist der Kaufvertrag natürlich noch nicht rechtskräftig
abgeschlossen, dazu fehlt unter anderem auch die Übergabe der Ware. Inwieweit
deine Anzahlung jetzt an dich zurück gezahlt werden muss hängt glaube ich auch mit den Rechtsvorschriften "Rücktritt vom Kaufvertrag" ab.

Ich würde deinen Fall hier mal schildern.

Gruߟ
Wepps
Au Wepps, da muss ich Dir, glaub ich, leider widersprechen. Was ich aus meinem Studium noch weiߟ, haben wir bei einem Kauf die Unterscheidung zwischen Verpflichtungs- (Kaufvertrag) und Verfügungsgeschäft (Übergabe).
Vielleicht hat es ja jemand schneller an der Hand, ich müsste erst mal wieder BGB wälzen, aber ich glaube, dass er vom abgeschlossenen Kaufvertrag (2 Willenserklärungen) nicht so einfach zurücktreten kann. Durch sein konkludentes Handeln (Anzahlung) hat er auch ausgedrückt, dass er den Motor kaufen will.
Aber wie gesagt, war jetzt "aus der Hüfte geschossen".
Würde ich aber interessieren, wei es ausgegangen ist.
Gruߟ von dem mit dem "Roten"
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
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#9
kle-driver schrieb:Au Wepps, da muss ich Dir, glaub ich, leider widersprechen.

Ja, wie bereits erwähnt Wink
wepps schrieb:Kenne mich damit auch nicht aus, alles nur von "hören und sagen" und das hilft dir
auch nicht wirklich weiter.
Vom "Gefühl" her würde ich sagen ist der Kaufvertrag natürlich noch nicht rechtskräftig
abgeschlossen, dazu fehlt unter anderem auch die Übergabe der Ware. Inwieweit
deine Anzahlung jetzt an dich zurück gezahlt werden muss hängt glaube ich auch mit den Rechtsvorschriften "Rücktritt vom Kaufvertrag" ab.

Gruߟ
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling
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#10
wepps schrieb:
kle-driver schrieb:Au Wepps, da muss ich Dir, glaub ich, leider widersprechen.

Ja, wie bereits erwähnt Wink
wepps schrieb:Kenne mich damit auch nicht aus, alles nur von "hören und sagen" und das hilft dir
auch nicht wirklich weiter.
Vom "Gefühl" her würde ich sagen ist der Kaufvertrag natürlich noch nicht rechtskräftig
abgeschlossen, dazu fehlt unter anderem auch die Übergabe der Ware. Inwieweit
deine Anzahlung jetzt an dich zurück gezahlt werden muss hängt glaube ich auch mit den Rechtsvorschriften "Rücktritt vom Kaufvertrag" ab.

Gruߟ
Wepps
War mir schon klar, dass wir uns verstehen Dance Wink
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
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#11
Habe dan heute mal meinen lieben anwalt gefragt...

also ist es so das eine anzahlung genau das gleiche in etwa wie eine unterschrift ist... es ist zwar nur eine mündlicher vertrag zu stande gekommen aber da ich die anzahlung gemacht habe währe ich jetzt eigentlich verplichtet den motor abzunehmen... allerdings darf er auch den motor nicht weiter verkaufen solange nichts anderes ausgemacht wurde.... und da nichts schrieftlich gemacht wurde in dem sinne gibt es da auch keine grosse zeitbeschrenkung.... soll heissen...wenn er den motor verkauft hat währe er verpflichtet die 100 euro wieder zurück zu zahlen.... ansonsten war es jetzt lehrgeld
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#12
Zitat:also ist es so das eine anzahlung genau das gleiche in etwa wie eine unterschrift ist... es ist zwar nur eine mündlicher vertrag zu stande gekommen aber da ich die anzahlung gemacht habe währe ich jetzt eigentlich verplichtet den motor abzunehmen... allerdings darf er auch den motor nicht weiter verkaufen solange nichts anderes ausgemacht wurde.... und da nichts schrieftlich gemacht wurde in dem sinne gibt es da auch keine grosse zeitbeschrenkung.... soll heissen...wenn er den motor verkauft hat währe er verpflichtet die 100 euro wieder zurück zu zahlen.... ansonsten war es jetzt lehrgeld

Dann ist die Sache doch ganz klar - warte ein bis zwei Monate und sag ihm dann das du den Motor jetzt kaufen willst. Wahrscheinlich hat er ihn dann schon weiterverkauft und du bekommst dein Geld zurück Wink
Wenn er ihn noch hat, musst du dir halt ne Ausrede einfallen lassen ^^

Ob das so legal ist weiߟ ich nicht
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#13
ja genau die paar monate sind jetzt rum... er hat sich ja solang selber nicht gemeldet... mal sehen was er antwortet... der anwalt weiss auf jedenfall schon bescheid und wartet bis er losschiessen kann....
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#14
Hehe - dann wünsch ich dir mal viel Glück!
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#15
Danke Big Grin
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