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ADAC informiert
#1
Für alle, die mal in einen Unfall verwickelt sind und beschädigte Bekleidung haben:

Kein Abzug „Neu für Alt“ bei Motorradschutzkleidung
Seit Jahren wird vor den Gerichten immer wieder zwischen Geschädigtem und gegnerischer Versicherung darüber gestritten, ob bei beschädigter Schutzkleidung nach einem Motorradunfall ein Abzug vom Neupreis dieser Gegenstände zu machen ist, wenn diese zum Unfallzeitpunkt schon älter waren.

Ein solcher Abzug „Neu für Alt“ ist bei modischen Gegenständen, Straßenbekleidung oder Sachen mit kurzer Haltbarkeit üblich und von der Rechtsprechung anerkannt. Bei Motorradschutzkleidung hat die Rechtsprechung diese Frage bisher sehr unterschiedlich entschieden.

Nunmehr gibt es eine höhergerichtliche Entscheidung, die wohl als richtungweisend gesehen werden darf. In einem Hinweisbeschluss bestätigte das OLG München am 23.01.2009 die ständige Rechtsprechung des LG Darmstadt zum Abzug "Neu für Alt" bei Motorradschutzkleidung. Aufgrund der Schutzfunktion ist bei beschädigter Schutzkleidung nun auch nach der Rechtsprechung der Bayern eindeutig, dass nicht der Zeitwert sondern der Kaufpreis zu ersetzen ist (OLG München, Az. 10 U 4104/08).


Quelle: ADAC online

Grüߟe, Sascha.
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
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#2
Das klingt doch mal gut.
Auch wenn man hofft nicht in die Lage zu kommen...
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