Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Winterreifen fürs Auto
#31
Schaden tut es nie, falls der Grüne Mann mal was suchen sollte. So ein Kleberchen stört ja nicht.
Zitieren
#32
Mach dir ein Papperl mit "Bei Matsch und Schnee max. 210 km/h!" Wink
Transzendenz, Resilienz, Transparenz. Und "omm".
Zitieren
#33
Moin,
habe gestern und heute verschiedene "Sachkundige" kontaktiert, als da wären, ein Prüfer, zwei Werkstattmeister verschiedener Werkstätten und zuletzt die Reifenbude die das Vertrauen der Firma geniesst (das ist der Mann der mich immer so freundlich grüsst, ob das an den 10000 € liegt die in den letzten 2 Monaten in NFZ- Reifen investiert wurden? Es war übrigens kein Brückenstein dabeiWink )
Die Meinungen sind eindeutig: eigentlich nicht aber kleb doch einen, da kann dir keiner was.
Der Fahrlehrer meiner Tochter meinte das das mit gesundem Menschenverstand rein gar nichts zu tun hat, deshalb Sticker ins Auto.
Und so mach ich das jetzt auch.
Kopfschüttelnde Grüsse,
Franz
Unn ick segg noch: "Jaaann! Jan pass up! Man do stunn he all mit trekker int koeken."

 
Zitieren
#34
Hallo Franz,

einen solchen Aufkleber braucht es nur, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Autos liegt.
In deinem Fall eingetragene 201km/h mit M+S-Reifen bis 210km/h, also kein Aufkleber nötig. Hättest du eingetragene 240km/h und Reifen mit H-Kennung(210km/h) dann bräuchtest du das Papperl.

Hierzu auch folgendes:
Zitat:§ 36 (Bereifung und Laufflächen) der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung Deutschland) besagt:

Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahr-zeugführers sinnfällig angegeben ist, die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Persönliche Erfahrung meinerseits. Mein Auto ist mit nur 180km/h eingetragen und im Winter sind T-Reifen(160km/h) montiert. Deshalb hatte ich aber lange kein Papperl im Auto, weil ich das gar nicht wusste das es das gibt. Irgendein TÜV-Prüfer hatte das dann mal "nachgerüstet" was aber nicht lange gehalten hat, da das Papperl samt Windschutzscheibe entfernt wurde. Seitdem fahre ich wieder ohne und hatte unzählige Polizeikontrollen ohne das dies jemanden gestört hat. Denke der Aufkleber ist rein eine Erinnerung und vorallem bei wechselnden Fahrern sinnvoll. Man selbst weiß es ja und Hauptsache ist man hält sich dran. Die Erfahrung hat auch gezeigt, das die Reifen so viel Reserven haben, das man auch mit einem T-Reifen 180km/h fahren kann...


Wenn wir hier schon dabei sind. Die GoodYear waren reif für den Container und ich habe im Februar schon auf Michelin Alpin A4 gewechselt. Ich dachte ja der GoodYear war klasse. Ok war er, aber der Michelin ist schon nochmal ne andere Liga. Fahren den jetzt auf versch. Autos und werden die Versuche damit einstellen da wir gefunden haben was wir wollen.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste