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Eintragungen im Fahrzeugschein
#1
Also, mich würde mal interessieren, was von den folgenden Dingen man besser im Fahrzeugschein eintragen lassen sollte und welche Unterlagen man dann dafür braucht

1. 60 PS Vergaser
2. Doppelscheibenbremse
3. Vollverkleidung
4. Heckhöherlegung

Und wenn ich dann schon mal beim TÜV bin, wie ist das mit dem Eintragen der Reifenmodelle? Ich meine, irgendwo schon was gelesen zu haben, daß jemand nur noch die Größen drin stehen hat, also nicht mehr das Fabrikat. Geht sowas? Wenn das schon einer hat, kann er wohl mal seinen Schein einscannen und hier posten?

LG

Fronti Wink
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#2
Wenn du eh schon beim TÜV bist, würde ich das alles gleich mit eintragen lassen...
60PS ist ja quasi obligatorisch, sonst gibt das einen riesen Ärger.
Bremse würde ich auch machen, wenn da was passiert und du mit einer nicht eingetragenene Bremse rumgondelst...
Das einzige was ja nicht direkt eine sicherheitstechnische Bewandnis hat ist die Vollverkleidung.
Das mit den Reifen kommt ein bisschen auf den Prüfer an, ob er dir das austrägt...
Da kommt das dann auch ein bisschen darauf an, ob du das machst, während sie offen ist, oder nicht, da machen manche TÜVler auch einen Unterschied...

Wink
Björn
"Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden."
Hermann Hesse, Das Glasperlenspiel
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#3
Hallo,

muߟ bei meinen Papieren die Eintragung in Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 identisch sein? Meine Drossselung wurde von der Zulassungsstelle nur im "Schein" eingetragen, nicht aber im "Brief", da hat die GPZ nach wie vor 44kw.

Ist das so richtig?

Grüߟe,
Claudi
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#4
claudi,

eigentlich muߟ auch im brief die drosselung eingetragen sein Exclamation das war bei den alten papieren immer so, ich weiߟ leider nicht genau wie das bei den neuen briefen und scheinen aussieht, am besten mal bei der zulassungstelle anrufen, die geben gerne auskunft Wink

sonnige grüߟe

gudio
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#5
Hallo,

es muss beides umgetragen werden.

Patrick
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#6
Hallo,

danke für Eure Auskunft.
Die Zulassungsstellen in Mainz und in Offenbach haben mir allerdings jetzt gesagt, dass eine Drosselung nur im "Schein" eingetragen sein muߟ, da dieser mit zu führen ist.
Eine Eintragung im "Brief" ist nicht nötig. Dieser muߟ nämlich dann komplett neu ausgestellt werden, da er seit neustem fälschungssicher ist (EU Norm). Sollte der Besitzer wechseln erhält er ja ebenfalls das TÜV Gutachten über die Drosselung.

Grüߟe,
Claudi
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