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Problem mit Homologationsbescheinigung für meine KLE(ine)
#1
Hi liebe Forumsgemeinde =)

Ich hab mir vor einiger Zeit einen Endtopf bestellt der eine Homologationsbescheinigung dabei hat. Ich habe gedacht, dass diese Bescheinigung ausreichend ist für den deutschen Straßenverkehr. Ich hab ein bisschen im Forum gestöbert und habe google zu diesem Thema befragt aber nirgends bekam ich eine halbwegs zufriedenstellende eindeutige Antwort.
Also es geht um diesen Endtopf:KLICK
Wenn jemand was fundiertes weiߟ wäre es nett, wenn er dieses Wissen mit mir teilen würde.

Vielen Dank schon mal

Der Daniel
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
Alle meine Beiträge berufen sich auf §5 GG Absatz 1.
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#2
Ist am Endstück irgendwo eine e-Nummer eingraviert / gelasert?

Wenn ja und der is für dein Moped, passt alles. Des reicht für Tüv und Rennleitung....
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#3
oki doki. Da is ne E-Nummer drauf und auf der Bescheinigung steht sogar das Modell extra drauf. =)
Daniel, der freundlichste Ruhri
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#4
Dann passt alles. Mehr brauchst ned.
Musst auch nix schriftliches mitführen.
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#5
Auch nich bei ner e3 Nummer? Weil da bin ich mir jetzt nich so sicher bei dem was ich im Netz gelesen hab.
Daniel, der freundlichste Ruhri
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#6
e3, e11 usw, das gibt ja nur den Prüfort/Prüfinstitut an Wink
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#7
Also alles Tutti =)

Dankeschön ihr Goldengel Mr. Green
Daniel, der freundlichste Ruhri
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