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Naked-Umbau TÜV / Verkleidung austragen
#1
Ich weiߟ, das Thema wurde hier schon öfters diskutiert, aber nie mit einem gescheiten Ergebnis;
muss ich bei deinem Nakedumbau die Verkleidung austragen oder nicht?

Das einzige, was ich sicher sagen kann (von meinem TÜV), ist das bei einem VerkleidungsUMBAU (wir wollten mal spaßeshalber die Kanzel einer Duc anne Kawa schrauben^^) mit Fahrversuch - wegen extrem anderer Aerodynamik! - eingetragen werden muss!

Aber wie ist das mit einem gewöhnlichen Scheinwerfer, einer Endurolampenmaske oder gar einer Fighterfratze? Damit haben die Motorräder ja "einfach die Aerodynamik eines Naked Bikes", es sollte also keine großen Unterschiede geben z.B. zur Er-5 o.ä.

Versteh net, warum die Frage net geklärt werden konnte, haben hier doch genug, die ohne Verkleidung fahren (Rubino, Jensemann und die Cafe Racer-Umbauten)... Wie genau war es denn bei euch? Bzw. wie habt ihr das gehandhabt?
Kann ich einfach einen Scheinwerfer mit EG-BE dranklatschen, muss ich den einbauen oder muss sogar hier ein Fahrversuch gemacht werden?
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#2
MX500A schrieb:Ich weiߟ, das Thema wurde hier schon öfters diskutiert, aber nie mit einem gescheiten Ergebnis;
muss ich bei deinem Nakedumbau die Verkleidung austragen oder nicht?
Offiziell muss die ausgetragen werden,
das ist natürlich mit nem Fahrversuch verbunden ...
Mancher Prüfer hält dabei beide Augen geschlossen weil er nix damit zu tun haben will.

MX500A schrieb:Aber wie ist das mit einem gewöhnlichen Scheinwerfer, einer Endurolampenmaske oder gar einer Fighterfratze?
Ein Scheinwerfer mit E-Zeichen muss nicht eingetragen werden, eine Maske (ohne EG-BE) schon.
Eine ER-5 ist und bleibt ein anderes Motorrad, deswegen kann man das rechtlich nicht damit vergleichen.

MX500A schrieb:Kann ich einfach einen Scheinwerfer mit EG-BE dranklatschen, muss ich den einbauen oder muss sogar hier ein Fahrversuch gemacht werden?
Such mal im Internetz nach der Kennzeichung der Scheinwerfer.
Es gibt verschiedene Arten und du kannst nicht jeden einfach so anbauen.
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#3
Aber selbst wenn der Scheinwerfer eine ABE/EG-BE hat, muss ich zum Tüv, weil ich ja dann ohne Verkleidung fahr, ja?

Warst du/ihr denn beim Tüv, um die Verkleidung auszutragen?
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#4
Ja, du musst ja erstmal die original Verkleidung austragen.
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#5
habs mir durchgelesen du mußt sofern eine vollverkleidung eingetragen ist diese austragen und auf minimalverkleidung umschreiben lassen
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