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Entdrosseln - eintragen oder nichtmehr?
#1
Hallo!

Ich hab ein paar Fragen zum Eintragen der Entdrosselung, die mir das Forum noch nicht beantworden konnte.

Meine GPZ wurde schonmal gedrosselt, dann entdrosselt und wieder gedrosselt - alles über die Hülsen im Gasschieber.
Jetzt ist sie immernoch gedrosselt und soll bald wieder entdrosselt werden.
Im alten Fahrzeugbrief, den ich auch noch besitze, wurde mal folgendes handschriftlich eingetragen: "Leistungssteig. durch Unterdruckkolben ohne Bohrg. i.d. Verg."
Das wurde dann mal (wohl bei einer Drosselung) durchgestrichen.
Jetzt habe ich die Maschine letztes Jahr auf mich umschreiben lassen und es gab nen neuen Fahrzeugbrief, auf dem nur "Nennleistung 25kW / 8500 min-1" vermerkt ist - also der gedrosselte Zustand.

Jetzt muss ich doch das Entdrosseln vom TÜV wieder im neuen Fahrzeugbrief vermerken lassen, oder?

Ist die Reihenfolge zum Entdrosseln jetzt: "Hülsen rein -> Eintragung durch den TÜV -> Änderung des Briefes -> Versicherung informieren"?

Reicht das Teilgutachten (aus dem Downloadbereich) dem Tüv aus oder brauche ich da nochwas?
Für mich wirkt das mit dem Teilgutachten etwas schwammig. Mr. Green Hab da keine Erfahrungen mit.

Und wenn ich das Entdrosseln vom TÜV eintragen lassen muss, kann ich das auch gleich bei der HU/AU machen? Das könnte nämlich beides auf einen Tag fallen.
Klar, kann ich dann die Hülsen erst nen Tag vor dem TÜV einbauen bzw. die Maschine vor Abnahme nicht fahren...

Ich hoffe ihr könnt mir helfen Big Grin

Wäre euch sehr dankbar!

Viele Grüߟe!
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#2
Moin,

Eintragen lassen musst du die Entdrosselung auf jeden Fall. Sonst fährst du ohne Betriebserlaubnis.
Die Versicherung musst du nach der Eintragung unverzüglich informieren sonst fährst du ohne Versicherungsschutz.
Wenn du Probleme mit Gutachten und Papierkram hast frag doch mal den Prüfer vorher was er braucht. Dann haste die Info aus erster Hand und der Prüfer denkt sich "Endlich mal einer der sich vorher kümmert, dann wird der Rest der Maschine auch in Ordnung sein" Big Grin

Gruss Franz
Unn ick segg noch: "Jaaann! Jan pass up! Man do stunn he all mit trekker int koeken."

 
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#3
Zum Entdrosseln brauch der Tüver nix. Der fährt ne kleine Runde mit dem Bock um zu sehen, ob die offen ist und gut ist. Musst dann halt zur Zulassungsstelle->Brief umtragen, neuen Fahrzeugschein
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#4
Tipp: Nimm den alten Brief mit, da steht ja alles drin, von wg. Vmax, Stand/Fahrgeräusch, Zulässige Reifen. Das macht es dem Tüvler einfach. Aber ein Dokument ist denen noch lieber, dann schreibt er lt. Gutachten xyz ohne Leistungsbeschränkung und ist für sich selbst aus den Schneider, Je nach absolvierten Prüfungen darf er sonst auch nicht nach §21,3 eintragen.

So wars bei mir vor einer Woche auch ne glatte Sache... Klar ist immer besser Eintragungen beim Tüv zu machen, denn du zahlst IMMER eine HU bei einer Eintragung, weil der Prüfer sich ja von der Verkehrssicherheit des Fzg. versichern muߟ (so wurde s mir mal erklärt,ok vor 10 Jahren, aber ich denke das ist heut noch so), wenn er was einträgt. Nur bekommst du keine Plakette...

maecaenic
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#5
MartinBiker schrieb:Zum Entdrosseln brauch der Tüver nix. Der fährt ne kleine Runde mit dem Bock um zu sehen, ob die offen ist und gut ist. Musst dann halt zur Zulassungsstelle->Brief umtragen, neuen Fahrzeugschein
fährt um zu merken ob die offen ist??? wie sinnfrei ist das denn :/ bei ner kleinen runde? andersrum wärs ja sinnvoller, aber ich weiߟ nicht ob man bei einmal strasse rauf und runter merkt, ob die gedrosselt ist oder nicht...oder irre ich mich da?
Ich brauche keine Signatur.
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#6
Mein Tüver ist einmal um seine Halle geknattert, hat nebenbei eine Bremsen-Prüfung vorgenommen und nebenher eine allgemeine Einschätzung vorgenommen.
Anschliessend hat er mich gefragt, ob ich sicher sei, bei der Vergaser-Revision die entsprechenden Schieber eingebaut zu haben.
Nach meiner Bejahung, hat er die 60 PS anstandslos "eingetragen".
Die geänderte Eintragung beim StVA hat mich weniger gekostet, als das Benzin, das ich verfahren hab, um die Institutionen abzufahren.
Transzendenz, Resilienz, Transparenz. Und "omm".
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#7
Bei mir wars ähnlich.
Hin, "habe entdrosselt", "wenn du das sagst".
Im Hof auf und ab, "Ok passt. Bescheist dich ja bloß selbst wenn sie ned offen wäre"
Und fertig war das.

Aber ich würds an deiner Stelle mal bei der Zulassungsstelle probieren.
Sollten die meinen ein TÜV-Zettel dafür zu brauchen hast halt die Wartezeit umsonst gehabt, aber wenns klappt hast dir Geld gespart.
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#8
Morpheus schrieb:Bei mir wars ähnlich.
Hin, "habe entdrosselt", "wenn du das sagst".
Im Hof auf und ab, "Ok passt. Bescheist dich ja bloß selbst wenn sie ned offen wäre"
Und fertig war das.

Aber ich würds an deiner Stelle mal bei der Zulassungsstelle probieren.
Sollten die meinen ein TÜV-Zettel dafür zu brauchen hast halt die Wartezeit umsonst gehabt, aber wenns klappt hast dir Geld gespart.

für eine Änderung der technischen Daten in den Fahrzeugpapieren ist zwingend ein Schrieb der Prüfstelle notwendig.
Vier Finger zum Gruß erhoben Smile
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
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#9
Bei mir war das auch sehr seltsam damals,
hatte die Drossel raus geworfen mit Brief zum TÜV geeiert und gesagt "habe sie entdrosselt".
Da schaute mich der Kerl bei der Anmeldung an und sage, mh ich kann das auch machen aber dann kostet es , ich glaube ich habe ihn angeschaut wie ein Auto mit der frage "wie".
Er so, einfach den Zettel mit der Beschränkung der mit vestgetackert ist am Brief abmachen und nen neuen Schein machen lassen!
Bei mir war die Beschränkung nicht direkt im Brief eingetragen sondern nur eben über einen angetackerten Zettel.
Also habe ich das ding mit der Klammer aus dem Brief gerissen und schon war meine "Entdrosselt".
Dann zur Zulassungs, und dort das nächste, ich war bei einer Taub-Stummen, bis ich ihr erklärt hatte was ich wollte und sie machen soll und alles stimmte hatte sie drei neue Scheine gedruckt weil sie jedesmal was vergessen oder falsch gemacht hatte.
Das gute war sie hatte dann den Kassenbeleg vergessen oder sie war eben froh das ich wieder weg war.

Alles in allem hatte ich nun meine entdrosselt ohne was zu zahlen Big Grin
Gruß
Sven


EX 500 (US) Bj. 88,
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#10
Sven.g schrieb:Alles in allem hatte ich nun meine entdrosselt ohne was zu zahlen Big Grin

Nicht schlecht. Wenn's nur immer so wäre.

Könnte ihr (Sven ausgenommen) mal schreiben wieviel ihr so für's Entdrosseln bezahlt habt?

Also Kosten beim TÜV + Amt?

Macht es Sinn das mit einer HU/AU zusammen zu machen? Bzw. spart man dabei zusätzliches Geld?
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#11
Fuosya schrieb:
Sven.g schrieb:Alles in allem hatte ich nun meine entdrosselt ohne was zu zahlen Big Grin

Nicht schlecht. Wenn's nur immer so wäre.

Könnte ihr (Sven ausgenommen) mal schreiben wieviel ihr so für's Entdrosseln bezahlt habt?

Also Kosten beim TÜV + Amt?

Macht es Sinn das mit einer HU/AU zusammen zu machen? Bzw. spart man dabei zusätzliches Geld?

Kosten TÜV in Werkstatt (Prüfstelle etwas günstiger) Änderungsabnahme §19.3 knapp ca. 30€ , HU ohne AU knapp 40 €(bei mir HU und 2 Eintragungen = 96€). Änderung beim Amt 15€ (Brief,Schein,KBA-Gebühr,Tintenverbrauchsabgabe,etc.) in Köln, sollte aber annähernd fürs ganze Land gelten. Wie gesagt, als ich nur mal Felgen eintragen wollte, sollte ich trotzdem die HU-Gebühr bezahlen, weil der Prüfer ja gucken muߟ, obs KFZ fahrtüchtig ist, obwohl die HU erst 3 mon. her war. Ob das heut noch so ist, weiߟ ich nicht. Seitdem mach ich Eintragungen nur noch bei der HU.
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#12
Es spart dir kein Geld wenn dus gemeinsam machst.

Aus dem Gedächtniss heraus:
HU+AU ~55€
Drossel austragen ~35€
Änderung der Papiere ~45€ (für neue Papiere, da in den neuen Papieren nichts koregiert wird)

Aber schau doch mal auf der Hompage vom TÜV oder wo auch immer du hinfährst, da stehen Preise Wink
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#13
Morpheus schrieb:Es spart dir kein Geld wenn dus gemeinsam machst.

Aus dem Gedächtniss heraus:
HU+AU ~55€
Drossel austragen ~35€
Änderung der Papiere ~45€ (für neue Papiere, da in den neuen Papieren nichts koregiert wird)

Aber schau doch mal auf der Hompage vom TÜV oder wo auch immer du hinfährst, da stehen Preise Wink

WoW! Da seid ihr Bayern ja richtig teuer! Hier meine Rechnung von der Zulassungsstelle: Eintragung, Zulassung Teil 1 (Brief) und 2 (Schein):
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#14
Das ist ja ein heftiger Unterschied.
Wenn ich dazu komm such ich meine Rechnungen am Wochenende mal raus...
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#15
meine auch das der Wisch vom TÜV so 35€ gekostet hat und die Umtragung im Schein 16€..
Wenn man Natürlich auch im Brief umschreibt wirds teurer..
In Rust We Trust Pray
Letzte Waschung Ansbach 2011
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1. Platz weiteste Anreise Hage *1111km* & Hager GPZ Cup´11

"Wenn die Welt nur aus Landmessern bestünde - Sie wäre eine bessere!"
Rex - Bayerntreffen 2014
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