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Ein neuer aus BW und gleich ´n richtiges Problem
#1
Guten Tag,
bin der Neue, komme jetzt öfter Big Grin Komme aus dem südlichsten Teil BW´s und habe vor einer Woche meinen AU Schein
erhalten, ach ja, bin 26. Habe mir verschiedene Maschienen angeschaut und das ist mir nun passiert.

Habe vor kurzem erfolgreich meinen Motorradführerschein erworben, war voller Euphorie und habe vom Nachbarn eine Maschiene mit Baujahr 81 erworben.

Den Kaufvertrag habe ich mir von ....scout24... heruntergeladen.

Er sagte ich müsste halt ein Paar Kleinigkeiten daran mal selbst machen. Das war es aber auch schon. Habe im Kaufvertrag festgehalten, dass er nur seine Gültigkeit erhällt, wenn die vollständige Zahlung und ein erfolgreicher TüV der Fall sind.

Er sagte, er wüsste nicht, warum das Fahrzeug nicht über den TüV kommen sollte und hat unterschrieben, worauf hin ich ihm das Geld gegeben hatte. Im Kaufvertrag standen nur der Haftungsausschluss von Privatpersonen, aber kein : gekauft, wie gesehen.

Das Fahrzeug kam nicht über den TüV, ich sagte ihm das ich endlich fahren wollte und jetzt nicht noch Geld in das Krad stecken will, damit ich es überhaupt erst anmelden kann und dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten will, was ihm völlig egal war.

Wie ist die Sachlage?

Wenn mir da irgendjemand helfen kann, wäre das einfach der Hammer, denn Fakt ist, ich bin seit ich den Lappen erhalten habe, noch keinen KM gefahren und das frustet ohne Ende.
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#2
erstmal ein herzliches hallo, ich versuche mal zu helfen, auch wenn ich kein anwalt oder so bin
also wenn ich das nun richtig verstehe, habt ihr als sondervereinbarung gemacht, dass der kaufvertrag nur gültig wird, wenn das fahrzeug über den tüv kommt???
das fahrzeug ist nicht über den tüv gekommen, nach meinem verständnis kannst du nun vom vertrag zurüktreten, aber evtl. weiߟ hier ja noch jemand genaueres, ansonsten evtl. mal nen anwalt fragen??
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#3
Boah, Junge, so wie du schreibst hört sich das ganz schön schwammig an!

Würde im Kaufvertrag stehen: TÜV neu und sie kommt nicht drüber, fehlt eine im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft und du kannst zurücktreten.

So wie du das schilderst, hab ich Zweifel. Es steht ja nirgends wer für den TÜV und die Kosten verantwortlich ist. Über den TÜV kommt die Kleine bestimmt, ob mit oder ohne größeren Aufwand wurde leider nicht klar definiert.

Wenn du dein Geld zurückhaben willst, würde ich den KV mal von einem Anwalt prüfen lassen.

Normalerweise wirkt schon die Androhung einen Anwalt einzuschalten beim Verkäufer.
Wenn er dann nicht reagiert, wie gesagt prüfen lassen.

Gruߟ Michael
Modell EX 500 A, Bj.`93, 44Kw, Grey/Black

jetzt ersetzt durch  
Bella aka BMW F800ST, EZ 10/06, 62KW, Graphitanmet.-Matt

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#4
Hi erstmal. Smile

Puh, keine Ahnung ob das so einfach ist vom Kaufvertrag zurückzutreten, weil das Mopped die HU net gepackt hat.
Ich würde mal vermuten, dass du dem Verkäufer eine weitere Chance einräumen musst, den Vertrag zu erfüllen (sprich: Mängel reparieren, HU neu).
Wobei ich kein Geld drauf wetten würde, so wirklich was mit dem Kram hab ich nicht am Hut.

Warum wurde denn die HU nicht bestanden? War es was "triviales" wie ein abgefahrener Reifen oder was kompliziertes, was nicht eindeutige Ursachen hat?

Ich kann dich verstehen, dass dich das frusted. Aber jetzt schnell was über Knie zu brechen ist auch nicht sinnig.
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#5
Hi Eurowinner, willkommen im Forum.
Um zu wissen, worüber wir hier überhaupt reden, brauchen wir tatsächlich ein paar mehr Detailles.

- Um was für ein Motorrad handelt es sich denn? (Eine GPZ 500 S, die hier im Forum schwerpunktmäߟig behandelt wird, kann es aufgrund des von Dir genannten Baujahres ja nicht sein.)

- Welche Mängel sind im Tüv-Bericht aufgeführt?

- Welchen Preis hast Du gezahlt?

- Wie ist das generelle Verhältnis zum Nachbarn?

Wären für mich auch Kriterien, den Nutzen eines eventuellen Rechtsstreites abzuwägen.

Grüߟe, rex
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#6
Und der wohl wichtigste Punkt:
WANN wurde der Kaufvertrag geschlossen? Generell kann man nämlich von JEDEM Kaufvertrag binnen 14 Tagen zurücktreten Geek
Bemühe einfach mal eine Suchmaschine mit dem Begriff "Rücktritt Kaufvertrag".
>>>>BIKERTREFF NORDKIRCHEN<<<<

XTZ 750 '92
R1 RN19 '07
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#7
Nee, sorry Gombie,

der Kaufvertrag ist erfüllt wenn die Sache vollständig bezahlt und an den neuen Besitzer übergegangen ist.

Im übrigen besteht kein generelles Rücktrittsrecht vom KV innerhalb von 14 Tagen. Nur bei sogenannten Haustürgeschäften oder im Fernabsatz.

Wie meine Vorgänger hier schon sagten, es fehlen auch einige Details.

Gruߟ Michael
Modell EX 500 A, Bj.`93, 44Kw, Grey/Black

jetzt ersetzt durch  
Bella aka BMW F800ST, EZ 10/06, 62KW, Graphitanmet.-Matt

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#8
hi!

dassja jetzt bisl mist bei dir.
Probleme gibts hier zwei:

1. Du hast schon gesagt bekommen, dass du vielleicht besser vollständig ALLES strukturiert aufschreiben musst (evtl. Kopie vom Kaufvertrag als Bild o.ä.), BEVOR man überhaupt überlegen kann, wies denn jetzt aussieht.

2. -- Klugscheiߟmodus an: -- Zum Schutze des Rechtsverkehrs vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen gibt es das Gesetz über auߟergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG). Da steht drin, wer auߟergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen darf und wer nicht. Und wenn man sich das anschaut darf das (solange derjenige nich in enger persönlicher Beziehung zu dir steht) unentgeltlich niemand... -- Klugscheiߟmodus aus --

Ich hatte beim Kauf meiner Zette ein ähnliches Problem, daher mein freundschaftlicher Rat:

Drohen mit dem Anwalt scheint clever (aber bitte machs dann auch glaubhaft, auch wenn du nur bluffst: schriftlich, sag ihm, dass er sich bis zu nem Tag X dazu schriftlich zu äuߟern hat und was du verlangst (Reparatur, Rücknahme... was weiߟ ich)... danach gehts zum Anwalt). Aber du musst auch dran denken, was passiert, wenn er denkt, dass er recht hat und auf die Sache einlässt.
Da dein Motorrad schon etwas betagt ist, gehe ich davon aus, dass du keine mehrere tausend Euro ausgegeben hast. Da muss man sich überlegen, ob man deshalb vor Gericht geht (Gerichtskosten evtl. höher als Moppedwert), wenn man bedenkt, dass das 1. Schreiben von einem Anwalt dich schon gute 200€ kosten kann. Haste ne Rechtsschutzversicherung? Wenn ja überleg, ob die Selbstbeteiligung nicht evtl zu hoch ist.

Andererseits sag doch mal was der Tüv bemängelt hat. Klar willst du sofort fahren (wer will das hier nicht?!). Wenn aber die Mängel einfach zu beheben sind findest du genau hier nette und vor allem erfahrene Schrauberleute, die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen!!

Viele Grüߟe und viel Erfolg!
Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch

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#9
Achso und Gombie ...
Gombie schrieb:Und der wohl wichtigste Punkt:
WANN wurde der Kaufvertrag geschlossen? Generell kann man nämlich von JEDEM Kaufvertrag binnen 14 Tagen zurücktreten Geek
Bemühe einfach mal eine Suchmaschine mit dem Begriff "Rücktritt Kaufvertrag".

bitte nimm das jetzt nich persönlich. Genau wegen sowas gibt es dieses Gesetz... damit Leute, die gerade nich wissen, was sie da überhaupt reden auch nicht gefragt werden :-P.

Ich hab keine Ahnung vom Schrauben, aber ich sag auch nich, dass du Wasser in den Tank füllen musst, damit der Motor läuft und das, weil ich es auf google so gefunden hab...
Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch

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#10
Vielen dank für die große Interesse, die ihr alle aufgebracht, sowas sieht man in heutigen Foren eher selten, aber wir haben die Kohle wiederbekommen, wenn auch nur mit n bisschen Selbstjustiz, aber hey es ist vorbei!

Vielen Dank! Werde nun nach ner Gpz suchen.
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#11
<!-- m --><a class="postlink" target="_blank" href="http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=217864207">http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=217864207</a><!-- m -->

Was haltet ihr denn davon?
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#12
Eurowinner schrieb:http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=217864207
Was haltet ihr denn davon?
Bei dem Preis kann man glaube ich nicht viel verkehrt machen.
Der Verkäufer hat aber den 6. Gang unterschlagen. Big Grin
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#13
Krass is mir garnicht aufgefallen Rolleyes
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#14
Warum denn nicht ein gepflegtes D-Modell für ein paar Taler mehr... http://www.gpz.info/viewtopic.php?f=44&t...70#p200770???

Die andere: nicht originale Lackierung, Frontmaske geändert (Blinker / Spiegel)... warum?? Einfaches "Aufhübschen" oder hat die mal gelegen??? Das wäre ein wichtiges Kriterium für mich... wie sieht das Polrad aus (nähert sich der 40.000 km Marke), etc. Vorteil: Superbikelenker verbaut.... kostet einiges...

Wie versiert bist Du, was die Technik angeht???

Also, viel Spaß weiterhin.... Sascha.
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
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#15
Hallo und herzlich Willkommen aus Düsseldorf.
Viel Erfolg beim Suchen der Mopete.
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