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Blitzer
#16
Moinsen;

kann nur für Niedersachsen sprechen; da wird zumeist die Riegel FG 21-P verwendet und zwar im sogenannten "standartisiertem Messverfahren". Ein Anfechtung der Messung ist bislang (m.K.) nur dann erfolgreich verlaufen, wenn dem Messbeamten Bedienerfehler zu unterstellen sind...

Zitat:Lasermessung mit Riegl FG 21-P – Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen polizeiliche Dienstanweisung

Von: RA Schlemm 30. April 2013

Wir berichteten bereits hier und hier über das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21 P. Damit werden gerne auch Motorradfahrer gemessen, da eine sehr weite Messdistanz (bis 1000 m) erlaubt ist und daher der Messbeamte mit der Laserpistole zum Zeitpunkt der Messung gar nicht bemerkt wird. Da bei Geschwindigkeitsmessungen mit diesem Gerät weder ein Bild, noch ein Video während der Messung erstellt wird, kommt es für den Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung insbesondere auf die Dokumentation der Messung an und vor allem darauf, ob die Vorgaben der Bedienungsanleitung korrekt eingehalten worden sind.

Das Amtsgericht Biberach hatte nun über einen Fall einer Geschwindigkeitsmessung mit diesem Gerät zu entscheiden, bei welcher Vorgaben einer polizeilichen Dienstanweisung für Baden-Württemberg nicht eingehalten worden sein sollen. Den von der Bedienungsanleitung vorgegebene Test der Visiereinrichtung soll der Messbeamte entgegen der polizeilichen Dienstanweisung für Baden-Württemberg auf einen Leitpfosten vorgenommen haben.

Das Amtsgericht sah die Voraussetzungen für ein standardisiertes Messverfahren nicht mehr als gegeben an. Nach Auffassung des Gerichts war die Geschwindigkeitsmessung dann unverwertbar.


Quelle: Verkehrsrecht aktuell Mai 2013, Seite 86, AG Biberach, Beschluß v. 20.03.2013; AZ 5 OW 25 Js 4052/13

Fazit: Es kann also durchaus lohnenswert sein, Vorwürfe von Geschwindigkeitssüberschreitungen, gemessen mit Riegl FG-21 P kritisch prüfen zu lassen.

Zu den neuen, von den Landkreisen und Kommunen verwendeten Lasermessgeräten auf Stativ mit Videoaufzeichnung kann ich keine Aussage treffen...

Grüße.
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