Hi,
da ich in der Suchfunktion nichts passendes gefunden habe mach ich mal ein neues Thema auf.
Ich hoffe mal das Thema wurde nicht doch schon angesprochen!!!
Wie man schon im Betreff lesen kann, geht es darum, das meine Lenkeramatur kaputt ist. Ich hab mir jetzt zwar schon eine neue besorgt, doch wollte ich mal wissen ob man den Schalter ohne weiteres umbauen darf und ob ich sowas HIER anstatt dem alten Anlasserknopf, laut Gesetz einbauen dürfte?
Es geht jetzt nicht darum, ob es überhaut in die alte Schalteramatur passt (des müsste ich irgendwie schon schaffen), oder ob das ganze Wasserdicht ist, sonder ich möchtenur wissen ob das erlaubt ist und wenn ja, dürfte der Schalter auch seitlich angebracht werden.
Wenn das ganze erlaubt ist würde ich des machen, und die Anleitung so gut es geht (mit Bildern natürlich) hier veröffentlichen.
Hmh, bei Thema "erlaubt" wird Dir hier niemand was definitiv Richtiges sagen können.
Da gerätst Du nur zwischen die Fronten derer, denen ziemlich viel egal ist und jener, die schon beim nachgefertigten Ersatzschlüssel nach ner ABE fragen...
Frag besser gleich beim Tüv.
Zum velinkten Schalter: Wenn Du den zum Starten benutzen willst, hast Du wahrscheinlich ein Problem.
Bin jetzt kein Elektriker, nach meinem Gefühl brauchst Du da aber keinen Schalter, sondern einen Taster.
Sonst gibst Du Dauerstrom aufs Anlasserrelais, und der Anlasser läuft permanent mit.
Mathias schrieb:...doch wollte ich mal wissen ob man den Schalter ohne weiteres umbauen darf...
Klar, warum denn nicht???? Wurde früher oft gemacht, wenn Zündschlösser defekt waren. Aber beachte bitte die posts der anderen member, dass es sich um einen Taster handeln muss, nicht um einen Schließer / Öffner....
Grüße, Sascha.
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC
Es muss ein Taster sein, also die Kontakte dürfen nur so lange betätigt sein, wie du drückst. Wenn du los lässt, muss der Kontakt unterbrochen werden.
Taster = Schaltet solange man drückt, springt durch eine Feder wieder zurück
Schalter = 2 Schaltstellungen vorhanden, einmal betätigt rastet er ein und bleibt in der Stellung.
Und er muss einen Schließerkontakt haben, da du nur solange du drückst ein Signal geben willst.
Wenn der Taster/Schalter betätigt wird, schließt der Schließer einen Kontakt. Ein Öffner öffnet einen Kontakt.
Da du das Anlasserrelai ansteuern willst, brauchst du einen 12VDC Taster mit Schließerkontakt.
Oder mit Wechselkontakt, da is beides drin, ein Öffner und ein Schließer. Musst dann halt vorm anbringen schauen welcher wo ist.
gpz-norden schrieb:Klar, warum denn nicht???? Wurde früher oft gemacht, wenn Zündschlösser defekt waren. Aber beachte bitte die posts der anderen member, dass es sich um einen Taster handeln muss, nicht um einen Schließer / Öffner.....
Damit meinte ich natürlich einen Taster und man möge bite keinen Schalter verbauen... war wohl etwas missverständlich geschrieben!!!
Sascha.
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC
Der TÜV ist nur für sicherheitsrelevante Bauteile zuständig, wie z.B. in erster Linie für Rahmen, Räder, Bremsen, Licht, Motor.
Wie der Anlasserschalter aussieht ist mehr oder weniger egal, solange dadurch eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Das wäre z.B. eine Dolchartige Spitze, oder wenn Du ihn in den Tank baust und es besteht beim Starten die Gefahr einer Explosion. Ansonsten ist beim Einbau drauf zu achten, das der Gasdrehgriff in seiner Funktion nicht gestört wird, z.B. das er bei Vollgas hängen bleiben kann oder so.
Solange alles dem Original ähnlich ist, hat da bestimmt keiner was gegen.
Danke,
hab mir jetzt die Teile schon mal bestellt.
Mit dem TÜV werd ich morgen mal reden hab da einen Bekannten, müsste aber wie es c-de-ville sagt ja gehen, wenn nicht hab ich immernoch die andere Schalteinheit.
Ja ihr hab recht mit dem Schalter den ich verlinkt hab wird es schwer einen Anlasserknopf zu machen der in orginal ein Taster ist. (es sei denn man will den Anlasser zerstören, will ich aber nicht)
Deswegen werde ich mir auch lieber Taster und keine Schalter besorgen.
Meine bisher bestellten Taster:
[attachment=0]
und da ich mir nicht sicher bin ob der Taster da rein geht oder einer mit Beleuchtung erlaubt ist, hab ich mir auch noch einen etwas handlicheren Taster mitbestellt:
[attachment=2]
[attachment=1]
Zum Isolieren hab ich noch einen neuen Isolierschlauch und einige Schrumpfschläuche für die Kabel besorgt, möchte ja nicht irgendwo nen Kurzen verursachen.
c-de-ville schrieb:...Solange alles dem Original ähnlich ist, hat da bestimmt keiner was gegen...
Da waren sie wieder, die beiden bösen Worte: "ähnlich" und "bestimmt" *gg*
Meiner Ansicht nach sieht der Eifelturm im Paris dem Big Ben in London schon ähnlich - Auslegungssache . Und da drüber dann mit dem TÜV oder einer sonstigen Prüforganisation dann zu diskutieren ist schwierig, wenn der Prüfer den Eigenbau als nicht so sehr ähnlich auslegt.
Ich würde mich nicht auf solch vage Aussagen verlassen, sondern mir direkt eine eindeutige Meinung über den geplanten Umbau bzw. die Veränderungen beim TÜV holen. Alles andere ist Spekulation, und es wäre doch schade um die viele Arbeit.
Vier Finger zum Gruß erhoben (und zwei Grüne hinter sich gelassen)
man kann auch alles tot diskutieren. Anbauen und wenn es funzt, dann hat auch keiner was dagegen, es muss nur ordentlich gemacht werden und wenn´s nicht auffällt dann erst recht nicht.
Leute was ich schon alles eingetragen bekommen habe, bis zur komplett umgebauten Bremsanlage, von 1-Kreis auf 2-Kreis, beim Auto. Habe mir aus dem Katalog entsprechende Teile rausgesucht, ins Fahrzeug eingebaut und eintragen lassen. Wenn das gut gemacht ist, dann geht das und es gibt wahrhaftig nichts wichtigeres als eine Bremse.
Wichtig beim TÜV, akkurate Arbeit, ein paar Unterlagen, nettes kompetentes Auftreten und bloß den Prüfer nicht schwindelig sabbeln, das können die gar nicht ab und auch keine Sch....hausparolen verbreiten nach dem Motto "ich kenne einen, von dem der Schwager, der hat das eingetragen".
c-de-ville schrieb:man kann auch alles tot diskutieren...
Darum geht es ja nicht.
Wenn man es tatsächlich geschafft hat irgendwas grenzwertiges beim TÜV eingetragen zu bekommen, heisst das noch lange nicht, dass man z.B. nach einem Unfall auf der sicheren Seite ist.
Es gibt auch haufenweise Fälle, bei denen TÜV-geprüfte und eingetragene Anbauteile nach einer gründlichen, vorschriftsmässigen Polizeikontrolle wieder rückgängig gemacht werden mussten.
Machen kann ja jeder, was er will. Nicht dass es hinterher heisst "...aber die im Forum haben doch gesagt, das ist so in Ordnung..."
Vier Finger zum Gruß erhoben (und zwei Grüne hinter sich gelassen)
c-de-ville schrieb:man kann auch alles tot diskutieren...
Darum geht es ja nicht.
Wenn man es tatsächlich geschafft hat irgendwas grenzwertiges beim TÜV eingetragen zu bekommen, heisst das noch lange nicht, dass man z.B. nach einem Unfall auf der sicheren Seite ist.
Es gibt auch haufenweise Fälle, bei denen TÜV-geprüfte und eingetragene Anbauteile nach einer gründlichen, vorschriftsmässigen Polizeikontrolle wieder rückgängig gemacht werden mussten.
Machen kann ja jeder, was er will. Nicht dass es hinterher heisst "...aber die im Forum haben doch gesagt, das ist so in Ordnung..."
Man kann natürlich auch unter Verfolgungswahn leiden.
In dem Fall würde ich mir jedes Jahr ein flammneues Moped kaufen, dann ist man stets auf der sicheren Seite.
Und das ein Forum als rechtliche Beratungsplattform anerkannt wird ist auch ein frommer Wunsch. Denn jeder der sich mal mit Foren beschäftigt hat weiß, das neben fundiertem Wissen auch viel Müll geschrieben wird.
Es gibt für die alten Dinger keine Vorschriften über die Art und Ausführung von elektrischen Bedienungselementen.
Wenns völlig unergonomisch wird beschwert sich höchstens mal einer,
und dann sagst du einfach das zuviel Playstation spielen dich notorisch motorisch behindert gemacht hat.
Erst in kombination mit Kontrolleuchten wirds interessant, Stichwort: "wenn an der Schalterstellung klar erkennbar ..."