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KEINE Winterreifenpflicht für Motorradfahrer???
#1
Hier ein Auszug aus einem Artikel der Polizei in Nordrhein Westfalen.

KLICK

Zitat:[...]
Ganzjahresreifen müssen das M+S Symbol tragen. Selbstverständlich sollten die vorgeschrieben Reifen auf alle Achsen montiert sein. Bei zweirädrigen Kraftfahrzeugen sind nicht alle zugelassenen Reifen mit dem M+S Symbol gekennzeichnet. Hier sollte man unbedingt auf das ausreichende Reifenprofil achten.
[...]
Text: Pressestelle, PP Duisburg
Foto: Öffentlichkeitsarbeit, PP Duisburg

Heiߟt das jetzt für uns das wir mit allen Reifen fahren können?
Wie sollen Polizisten vor Ort klären ob ein Reifen zugelassen ist? Für mich klingt es so, dass wir nur auf ein ausreichendes Reifenprofil achten müssen.

Was denkt Ihr dazu?

Bis dann mal und immer schön weiter Schneeschieben Laughing
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
Alle meine Beiträge berufen sich auf §5 GG Absatz 1.
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#2
Achso noch anbei angemerkt:
Die Versicherung hat keine klare Regelung ob und wann man mit geeigneten Reifen fahren muss oder nicht.
Man ist erwachsen und alt genug um das selbst entscheiden zu können, so die Dame von der VHV.
Sollte es zum Schaden kommen wird jeder Fall einzeln behandelt und nachgeguckt ob man Regressansprüche stellen kann.
Mhpf....
Also heiߟt es einfach auf gut Glück losdüsen und hoffen, dass nichts passiert.
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
Alle meine Beiträge berufen sich auf §5 GG Absatz 1.
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#3
Enduroähnliche Profile sind auch erlaubt.

Es heiߟt so in der Art "grobstolliges Profil mit einzeln stehenden Profilblöcken".

Gruߟ c-de-ville
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#4
Nochmal zu 2:

vergiss es mit "normalen" Reifen im Winter zu fahren. Das geht mit den aktuellen Reifen nicht mehr.
Ich bin viele Winter durchgefahren auch über weite Strecken auf Wintertreffen usw., das ging mit den Reifen, die man heute als Holzreifen bezeichnet ganz gut. Irgendwann hatte ich die ersten "aktuellen" Reifen drauf und bin in eine Schneefront gekommen. Mit den Reifen geht gar nix mehr, damit kann man noch nicht mal anfahren, ich habe einen Donut nach dem anderen hingelegt, aber es war fast unmöglich geradeaus anzufahren.
Auf der Fahrt bin ich 3x gestürzt, sowas war mir vorher noch nie passiert.

Gruߟ c-de-ville
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#5
Auch für Motorräder besteht die Winterreifenpflicht - sogar wenn es für das jeweilige Mopped gar keine Winterreifen gibt. Dann gilt praktisch ein totales Fahrverbot!

Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Reifen ohne M+S-Kennzeichnung unterwegs ist, riskiert ein Buߟgeld von 40 Euro und einem Punkt. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer verdoppelt sich das Buߟgeld auf 80 Euro (ebenfalls 1 Punkt). Beides zuzüglich ca. 25 Euro Gebühren der Buߟgeldstelle. Wie die Polizei dies gegenüber Motorradfahrern handhabt (für die es ja oft gar keine Winterreifen gibt), weiss ich nicht - würde mich aber mal interessieren.

Meines Wissens nach gibt es für das D-Modell keine Reifen mit M+S-Kennzeichnung - oder?

Ich fahre auch jetzt im Winter mit der GPZ rum, wenn nicht gerade Glatteis ist oder 10 Zentimeter Neuschnee liegen. An einer verschneiten Steigung bin ich neulich mal kurz liegengeblieben. Das Hinterrad hat nur noch durchgedreht auf dem gefrorenen Schnee. Mit Sozius ginge das wahrscheinlich besser! Wink

Den zitierten Text der Polizei im Eingangsposting finde ich auch sehr verwirrend...
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#6
Zitat:Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Reifen ohne M+S-Kennzeichnung unterwegs ist, riskiert ein Buߟgeld von 40 Euro und einem Punkt.

Das ist geändert auf Enduroprofil, weil es eben sehr wenige Reifen mit M+S Kennzeichnung gibt.

Zitat:Wie die Polizei dies gegenüber Motorradfahrern handhabt (für die es ja oft gar keine Winterreifen gibt), weiss ich nicht - würde mich aber mal interessieren.

Dann wird dir die Weiterfahrt untersagt, das Motorrad bleibt an Ort und Stelle stehen oder darf nur noch schiebend oder Huckepack bewegt werden.
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#7
Moinsen,

seit 2011 läuft eine Anfrage beim Bundesverkehrsminister, inwieweit Reifen für Motorräder beschaffen sein müssen, um als "tauglich" zu gelten, wenn sie keine M&S Kennzeichnung tragen... Meiner Erkenntnis nach ist die Frage nach wie vor unbeantwortet...

Daher gilt, soweit ist mir auch nichts anderes bekannt, die Kennzeichnungspflicht für Winterreifen mit Symbolen (Schneeflocke) bzw. M&S. Wer durch eine nicht taugliche Bereifung einen Unfall verursacht, riskiert ein empfindliches Buߟgeld...

Soweit ich weiߟ, sind die Reifenhersteller, bis auf Heidenau, auch nicht willens, entsprechende Reifen herzustellen...

Die Regelung gilt übrigens nur für im Straßenverkehr teinehmende Motorräder; nicht für "im ruhenden Verkehr stehende!"

c-de-ville schrieb:Enduroähnliche Profile sind auch erlaubt.

Es heiߟt so in der Art "grobstolliges Profil mit einzeln stehenden Profilblöcken".

Gruߟ c-de-ville

Gilt meiner Meinung nach nur für Lkw's, die mit Winterreifen ausschlieߟlich auf den Antriebsachsen unterwegs sind... für Motorräder habe ich einen entsprechenden Passus des BMV noch nicht gelesen!!! Das einzige was das BMV auf ihrer Homepage dazu veröffentlich lautet:

Zitat:Auch Motorräder sind Kraftfahrzeuge im Sinne der Vorschrift. Verfügen Motorräder nicht über Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen, dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist.

Und wichtig ist hier das Wort "und die Struktur" (nicht oder); dann das beudetet meiner Meinung nach, dass die Reifenmisschung so beschaffen sein muss, dass sie auch bei entsprechenden Minusgraden noch weich und griffig ist, was nicht bei jedem Stollenreifen gewährleistet ist.

Aussage von Conti:
Zitat: Und über den für Großenduros lieferbaren Conti TKC 80 M+S sagt Conti-Sprecher Klaus Engelhart: „Das ist ein Gelände-, kein Winterreifen.“

ADAC schrieb:Gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht?

Neben der Besonderheit, dass für Lkw und Busse die Winterreifenpflicht nur für die Antriebsachsen vorgeschrieben ist, sind auch land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen werden. Hintergrund ist, dass diese Fahrzeuge üblicherweise mit Reifen ausgestattet sind, die zwar nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet, aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus jedoch für den Betrieb bei winterlichen Verhältnissen ausreichend sind.

Wichtig: Dies gilt nicht für grobstollige Sommerreifen von Geländewagen oder Quads.

und der ADAC definiert Winterreifen:

Zitat:Definition des "Winterreifens"

Es geht hier um Reifen, deren Konzeption darauf ausgelegt ist, auf Schnee bessere Fahr- und Traktionseigenschaft als Sommerreifen zu erzielen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass derzeit alle Reifen diese Vorgaben erfüllen, die mit M+S oder Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind oder als Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen bezeichnet werden.

Die Angebotspalette für motorisierte Zweiräder ist überschaubar (siehe unten). Die Reifen sind eine Weiterentwicklung bisheriger Profile und sind mit speziellen Gummimischungen sowie eingearbeiteten Faserelementen für kältere Temperaturen um null Grad gedacht. Die höhere Kälteelastizität sorgt zwar für eine erhöhte Verzahnung und Grip auf der Fahrbahn, der Hersteller selbst weist aber nicht ohne Grund darauf hin: „Die Sicherheitsreserven, die diese Reifen bieten, verhindern keine Stürze, aber sie verringern das Risiko.“ Das Fahren im Sommerbetrieb ist zwar grundsätzlich möglich, wird auf Grund des höheren Verschleiߟes nicht empfohlen.

Grobstollige Enduro-Reifen mit dem M+S-Zeichen sorgen mit ihrer Profilform für eine gute Selbstreinigung, die Profilblöcke dieser Reifen verfügen allerdings nicht über die für verbesserten Grip zuständige Feinlamellierung von Pkw-Winterreifen. Auch die Gummimischung ist überwiegend nicht an die Bedingungen im Winter angepasst. Damit sind, wenn überhaupt, im Vergleich zu ähnlichen Reifen ohne M+S-Kennzeichnung nur geringe Verbesserungen auf Schnee- und -Schneematsch zu erwarten. Alle anderen Stollen-Reifen, die für Cross- oder Trialwettbewerbe konzipiert wurden, eine Straßenzulassung besitzen und zur jeweiligen Maschine passen, sind zwar überwiegend besser wintergeeignet als normale Motorradreifen. Weil sie allerdings nicht über die M+S-Kennzeichnung verfügen, genügen sie nicht der StVO-Ausrüstungspflicht.


Mein Fazit: die Winterreifenpflicht gilt für Motorräder!!!


Grüߟe, Sascha.
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de


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#8
Da bei uns in der kommenden Woche schon wieder zweistellige + Grade angekündigt sind, mache ich mir jetzt um Winterreifen mal keinen Kopp Big Grin
Davon abgesehen finde ich Saschas Erklärung recht einleuchtend und würde, alleine aufgrund eines gesunden Selbsterhaltungstriebes, bei Matsch und Schnee auf Motorradfahren verzichten.
>>>>BIKERTREFF NORDKIRCHEN<<<<

XTZ 750 '92
R1 RN19 '07
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#9
Hi.

Also ich habe mit einem Polizisten gesprochen der mit für den Artikel verantwortlich ist.
Er sagt, es gibt für kein Fahrzeug die Pflicht Winterreifen drauf zu haben wenn die Straßen nicht verschneit oder vereist sind. Bei Motorrädern gilt Stollenprofil, laut seiner Aussage, bei der Witterung als geeignet auch wenn kein M+S drauf ist.
Bei nem Unfall entscheidet letzten Endes die Versicherung im Einzelfall ob sie Regressansprüche stellt.
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
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#10
Daniel schrieb:Er sagt, es gibt für kein Fahrzeug die Pflicht Winterreifen drauf zu haben wenn die Straßen nicht verschneit oder vereist sind.

Was ja auch der Gesetzestext wiedergibt:

die StVO schrieb:§ 2 Abs. 3a Satz 1, 2 und 3 Straßenverkehrs-Ordnung wurde wie folgt gefasst:„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeugnur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugenund Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage....

sollte die Aussage also um Reifglätte erweitert werden!

Daniel schrieb:Bei Motorrädern gilt Stollenprofil,laut seiner Aussage, bei der Witterung als geeignet auch wenn kein M+S drauf ist.

Ja, aber wo ist die Quelle dafür... Think Im Staßenverkehr zählen weniger Meinungen; ich lass mich auch gerne überzeugen, aber solange es vom Verkehrsminister keine eindeutige Aussage gibt, bleibe ich bei meinem Statement...und ein paar Jährchen beschäftige ich mich ebenfalls mit dem Thema Straßenverkehr!

Daniel schrieb:Bei nem Unfall entscheidet letzten Endes die Versicherung im Einzelfall ob sie Regressansprüche stellt.

Kann sein; aber das Buߟgeld bei einem Unfall in Höhe von EUR 120 und den einen Punkt, der auch mal wehtun kann, legt die Buߟgeldstelle fest. Und wer einem Vorausfahrenden bei Winterglätte hinten draufrutscht und keine Winterreifen hat, wird schlechte Karten haben...

Sascha.
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#11
grundsätzlich steht man doch immer mit einem Bein im Knast oder riskiert Versicherungsschutz.
Denn im Schadenfall versuchen die Versicherungen doch mit allen Mitteln ein Haar in der Suppe zu finden um nicht die volle Summe zahlen zu müssen. Genauso ist kaum ein Motorrad zu jedem Zeitpunkt und in allen Teilen TÜV-Konform. Will sagen, wer was finden will, der wird immer was finden.

Ihr denkt einfach zuviel drüber nach und fahrt zu wenig.

Gruߟ c-de-ville
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#12
Du bist lustig....
"fahrt zu wenig".... Mr. Green

Ausserdem wäre es doch gut wenn man eine "Lücke" gefunden hätte.
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
Alle meine Beiträge berufen sich auf §5 GG Absatz 1.
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#13
Daniel schrieb:Du bist lustig....
"fahrt zu wenig".... Mr. Green

Ausserdem wäre es doch gut wenn man eine "Lücke" gefunden hätte.


Die zu suchen reicht doch, wenn sie dich anhalten wollen, durch und wech. Laughing

Gruߟ c-de-ville
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#14
Das habe ich im Paralleluniversum gefunden, ausgedruckt und in die Mappe mit den Fahrzeugpapieren gesteckt.


Angehängte Dateien
.pdf   Verordnungstext Winterreifenpflicht Stand 101216.pdf (Größe: 20,92 KB / Downloads: 45)
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#15
gustave corbeau schrieb:Das habe ich im Paralleluniversum gefunden, ausgedruckt und in die Mappe mit den Fahrzeugpapieren gesteckt.
stimmts also doch was ich oben geschrieben habe. Hatte ich auch irgendwo gelesen, kannte nur die Quelle nicht mehr.

Gruߟ c-de-ville
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