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Ich habe neu (TÜV)
#1
Hi zusammen,
war heute morgen beim TÜV.
Ohne Mängel durchgekommen. Bremsbeläge hatte ich am Vatertag alle gewechselt.
Nun habe ich wieder 2 Jahre Ruhe.
Aber 61 Euro für ne Viertelstunde ist schon happig, nun ja was solls.
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#2
Bei uns heiߟt es, ne Prüfung dauert 30min Smile
Und wenn du überziehst, so wie die Suzi die ich getüvt hab, kostet es sogar 70€
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#3
HI,
ich denke mal weil bei mir alles ok war, hat es nicht so lange gedauert.
Mir soll es ja Recht sein, obwohl ich mir fast nicht vorstellen kann was der TÜV Beamte solange prüfen will (30 min).

Aber da weiߟt Du mit Sicherheit mehr. Dance
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#4
Doch also mit Gespräch, Probefahrt am Hof, Lager, Kette, Abgas,....
Bericht schreib usw. denk ich war ich schon gut 30min dort Smile
Vielleicht lags aber auch nur daran das es eine Prüferin war Laughing

Aber recht hast trotzdem, 60€ ist auch für 30min Arbeit ganz ordentlich Big Grin
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#5
Heyho,

ich habe Anfang Mai meine Drosselblenden rausgenommen ... 10min in die Tasten hauen war teurer als die HU selbst! Am Mopped hat er nix geprüft ...
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#6
Weiss von euch zufällig jemand, ob und wieviel Aufpreis man zahlen muss, wenn man den TÜV-Termin überzogen hat?

Naja, wie ja die meisten hier wissen, ist meine Flitzdüse schon eine ganze Weile nicht mehr fahrbereit gewesen.
Ich hatte im September 2009 den Unfall, der TÜV war bis April 2011 gültig.
Da konnte ich ja aber mit einem zerlegten Mopped nicht zum TÜV, also sprich, ich bin nun 2 Jahre über dem Termin Oops

Weil ich anfangs nicht abschätzen konnte, wie lange das alles dauert, hab ich sie die ganze Zeit über auch angemeldet gelassen.

Man wird ja deswegen hoffentlich nicht grad Punkte in Flensburg kriegen oder so, weil man den TÜV (aus gutem Grund bzw. ohne Absicht) so lange überzogen hat?

Grüߟle Sabse Wink
Flitzdüse forever!!!!!

Man kann ein Motorrad nicht wie ein Kind behandeln - ein Motorrad braucht schließlich Liebe Wink

EX500B2, Bj. 1989, Firecracker Red & Polaris Alpine White, seit 12.4.2007 MEINE Kleine!

SCHWARZWALDTREFFEN 10.-13.08.2017
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#7
kommt drauf an. Wenn du mit abgelaufenem TÜV beim rumfahren von der Rennleitung erwischt wirst wirds teuer (wieviel weiߟ ich nich). Wenn du denen aber glaubhaft machst, daß du da gerade auf dem Weg hin bist, drücken die evtl. ein Auge zu (irgendwie muss man ja hinkommen).
Beim Prüfer selbst ists egal. Klebt einfach ne neue Plakette. Rückdatieren und so gibts auch nicht mehr.

Gruss
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#8
Um sich bei der Hinfahrt abzusichern gegenüber der Polizei bei einer Kontrolle, einfach nen namentlichen Termin beim Tüv machen.
Dann können die dort anrufen und bekommen bestätigt das du auf der Hinfahrt bist.
Natürlich NUR auf dem direktesten Weg.
Keine 10km Umweg.

Wies dann beim Tüv selbst ausschaut weiߟ ich net.
Dank der neuen Regelung hab ich keine Ahnung.
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#9
Mahlzeit,

Ich würde mir an deiner Stelle einen Anhänger oder Transporter besorgen.

Wenn die Rennleitung dich erwischt auf dem Weg dahin hast du sonst jede Menge Ärger.

Der TÜV Nord sagt dazu:
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

Mehr als zwei Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Gruߟ
Dark
EX500D, BJ '95, obsidian schwarz metallic, jede Menge Veränderungen
(1. Motor)
[Bild: http://gpz.info/uploads/Tacho-Signatur.png]
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#10
Für den Weg ZUM TÜV darfst du mit dem Fahrzeug dorthin OHNE GÜLTIGE HU fahren.
Wurde mir sowohl von Prüfern als auch vom Strassenverkehrsamt bestätigt.
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#11
TheDarkAvanger schrieb:Mahlzeit,

Ich würde mir an deiner Stelle einen Anhänger oder Transporter besorgen.

Wenn die Rennleitung dich erwischt auf dem Weg dahin hast du sonst jede Menge Ärger.

Der TÜV Nord sagt dazu:
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

Mehr als zwei Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Gruߟ
Dark

Dark, Deine Auflistung der Strafen gilt nur für den Fall, dass Du im öffentlichen Strassenverkehr parkst/fährst und dabei erwischt wirst.

Der TÜV schlägt ab zwei Monaten für jedes weitere Monat einen bestimmten Betrag auf die Prüfgebühr drauf. Strafe gibts da keine.
Vier Finger zum Gruß erhoben Smile
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
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#12
Ich war letzte Woche mit ner GS500 beim GTÜ, HU war 07/2012 fällig.
Regulär kostet es ~60€ und ich hab wegen überziehen und somit detailierterer Prüfung 70€ gezahlt Big Grin
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#13
Martin (webmaster) schrieb:Dark, Deine Auflistung der Strafen gilt nur für den Fall, dass Du im öffentlichen Strassenverkehr parkst/fährst und dabei erwischt wirst.

Der TÜV schlägt ab zwei Monaten für jedes weitere Monat einen bestimmten Betrag auf die Prüfgebühr drauf. Strafe gibts da keine.

Ja, so war's auch gemeint. Wink
Hätte ich vielleicht genauer dazu schreiben sollen. Whistle

Gruߟ
Dark
EX500D, BJ '95, obsidian schwarz metallic, jede Menge Veränderungen
(1. Motor)
[Bild: http://gpz.info/uploads/Tacho-Signatur.png]
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#14
Dank meiner Bumellei mit der Anhängerkupplung war ich die letzten Tage schon öfters beim TÜV/GTÜ und da hing ein Plakat, was mir bei dem Thema in den Kopf kommt...

Bei Überziehung des Termins von mehr als 2 Monaten kommt eine Gebühr von 20% dazu...

Also wenn der HU-Termin mehr als 2 Monate überzogen wird, bezahlt man 20% mehr, was mit der vorherigen Aussage von 70 statt 60€ hin kommt...

Das betrifft aber NUR die HU-Gebühren... Was eventuell kreuzende Gesetzeshüter haben wollen, weiߟ ich nit, aber ich denke mal, wenn man nen Ternim macht und sich auf DIREKTEM Weg befindet, klappt das schon...
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#15
Martin (webmaster) schrieb:Dark, Deine Auflistung der Strafen gilt nur für den Fall, dass Du im öffentlichen Strassenverkehr parkst/fährst und dabei erwischt wirst.

Stimmt nicht ganz, denn ein zugelassenes Fahrzeug muss zu jedem Zeitpunkt der StVZO entsprechen, muss also auch TÜV haben, wenn es auf einem Privatgelände steht und nachweisbar nicht benutzt wurde. Hatte mal Probleme mit der Obrigkeit, weil mein Anhänger mit überzogenem TÜV auf einem Privatgelände geparkt war.

Gruߟ c-de-ville
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