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Dunlop K275F
#16
Moin,
nicht zugelassene Reifenpaarung von einem Gewerblichen. Das ist ein Hammer. Der Verantwortliche gehört meiner Meinung nach aus dem Verkehr gezogen. Ich würde es evtl. auch mal über die Innung und die Schiedsstelle versuchen. Wenn es den Typen nicht kratzt ist das Thema damit wenigstens in der Öffentlichkeit.

Schnaubende Grüsse,

Franz
Unn ick segg noch: "Jaaann! Jan pass up! Man do stunn he all mit trekker int koeken."

 
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#17
hm... das fällt dir ehrlich gesagt "früh" auf. Dass der Reifen nix taugt muss ich bestätigen. Glaube der war auf meiner Zette als ich sie gekauft habe^^

Kauf den BT 45 für vorn. Rutschen kann der aber auch, habs extra für dich ausprobiert Wink

@Tilli:
Tilli schrieb:Das sollte kein Problem sein.
"Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre, beginnend mit Übergabe der Kaufsache"

Auߟerdem sollte er das als Händler besser wissen. Zur Not würd ich mal "Anwalt" anklingen lassen.

Gruߟ, Tilli

Rolleyes das meinst du jetzt aber nich ernst oder?
nix für ungut Wink
Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch

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#18
Also war mal beim Reifenhändler und der hat sogar noch dazu gesehen das der Reifen von 2003 ist :O
Dann war ich beim AlexBikeshop und der hat mir dann erzählt das das egal ist mit den 2 unterschiedlichen Reifen und unterschiedlichen Typen und das der vordere Baujahr 2003 ist ist auch egal wenn der noch gut ist weil es keine Vorschrift gibt die besagt wie alt der Reifen sein darf.
So dann mal Danke an den netten Kerl Twisted

Was sagt ihr dazu?

Gruߟ Simon
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#19
Simon schrieb:...Was sagt ihr dazu?

Gruߟ Simon

lieber nix....mit denen bin ich fertig.
Vier Finger zum Gruß erhoben Smile
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
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#20
Simon schrieb:Also war mal beim Reifenhändler und der hat sogar noch dazu gesehen das der Reifen von 2003 ist :O
Dann war ich beim AlexBikeshop und der hat mir dann erzählt das das egal ist mit den 2 unterschiedlichen Reifen und unterschiedlichen Typen und das der vordere Baujahr 2003 ist ist auch egal wenn der noch gut ist weil es keine Vorschrift gibt die besagt wie alt der Reifen sein darf.
So dann mal Danke an den netten Kerl Twisted

Was sagt ihr dazu?

Gruߟ Simon

Aha... denen würde ich richtig die Meinung geigen Violin So ein Schwachsinn... Doh Natürlich kann ein 2003'er Reifen gut aussehen, aber es gibt immer eine Empfehlung, nach der Motorradreifen nicht älter als 6 Jahre sein sollten... Und der gute Herr soll Dir doch mal eine Freigabe für die Kombination zeigen.... der verarscht Dich doch! Lass Dich da bloß nicht für blöd verkaufen...

ADAC schrieb:Neben den mit insgesamt 36,7 Prozent häufigsten Reifenmängeln in Sachen Profiltiefe brachte der Dekra-Report bei den Hauptuntersuchungen von Motorrädern ein bisher weniger bekanntes Phänomen zu Tage: Rund zehn Prozent der Reifen waren zu stark gealtert und 9,6 Prozent zeigten gefährliche Ozonrisse. Der natürliche Alterungsprozess eines Reifens lässt das Gummi – unabhängig von den Fahr- oder Standzeiten – im Laufe der Jahre spröde werden. Die Wirkung der bei der Herstellung zugesetzten Stoffe, die den Reifengummi geschmeidig halten sollen, lässt nach. Fast alle Hersteller geben einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahre als maximales Alter für Motorradreifen an. Das Alter eines Reifens erkennt man an der seit einigen Jahren auf der Seitenwand des Reifens einvulkanisierten DOT-Nummer. Die ab 2001 vierstellige Zahl zeigt Produktionswoche und Produktionsjahr an: 2104 steht zum Beispiel für 21. Produktionswoche des Jahres 2004.

Verhärtung kann allerdings auch schon früher auftreten und gefährlich werden: Steht die Maschine viel in der Sonne, ist bei jedem Wetter auf der Straße oder werden bei Winterschlaf die Reifen nicht freigestellt, sollte früher gewechselt werden. Gleiches gilt für Reifen mit ungleichen Verschleiߟbildern. Ganz vorne stehen dabei die unter Bikern Brems- oder Autobahn-Platten genannten Abnutzungen, die zu Unwuchten oder zu Ecken als wahre Kippkanten führen. Auch bei Beschädigungen der Reifenflanken, die beim Überfahren von scharfen Kanten (beispielsweise Granit-Bordsteine) entstehen können, ist laut ADAC Vorsicht geboten: Reifen haben ein Gedächtnis. Selbst wenn sie von auߟen nicht sichtbar beschädigt werden, können sie unter Extrembedingungen wie langer Fahrt bei großer Hitze genau an der vorgeschädigten Stelle platzen.

Hannes500 schrieb:
Tilli schrieb:Das sollte kein Problem sein.
"Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre, beginnend mit Übergabe der Kaufsache"

Auߟerdem sollte er das als Händler besser wissen. Zur Not würd ich mal "Anwalt" anklingen lassen.

Gruߟ, Tilli

Rolleyes das meinst du jetzt aber nich ernst oder?
nix für ungut Wink

Jetzt aber erst recht!!!!!!!!!!!!! Twisted
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
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#21
Moin,
bleib da dran.
Der Händler hat dir ein Fahrzeug verkauft das du so in Deutschland nicht im öffentlichem Strassenverkehr bewegen darfst!
Diese Art der Mischbereifung ist nicht zulässig und damit erlischt die Betriebserlaubnis des Krads. In Folge davon auch dein Versicherungsschutz wenn mal was passiert. Wenn du Unschuldig verunfallst ist dir die gegnerische Versicherung sicher dankbar, die zahlen nämlich keinen Pfennig wenn die dahinter kommen das du ohne Betriebserlaubnis unterwegs warst. Und glaub es ruhig, ein Gutachter sieht sowas sofort.
Eigentlich solltest du im Besitz der Bescheinigung der letzten HU sein. Schau mal wer da geprüft hat (Organisation und Name des Prüfers). Ruf den mal an und frag ihn was er dazu meint. Versuche den Druck auf den Händler zu erhöhen, vielleicht geht ja doch noch was.

Gruss Franz
Unn ick segg noch: "Jaaann! Jan pass up! Man do stunn he all mit trekker int koeken."

 
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#22
@Hannes
das mein ich total ernst. Stell dir mal vor er wird mit der Reifenpaarung unverschuldet in nen Unfall verwickelt wo jemand zu schaden kommt. Dann sagt die Versicherung aber "Das tut uns leid, aber sie sind ziemlich in den Ar.. gef.." Wink
Brummbrumm
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#23
alles cool. versteh die Aufregung ja und kümmern sollte man sich da sicher. Was ich in der Tat überlesen hab ist, dass die Kiste so vom Händler kommt.

Den 476 BGB bitte trotzdem nich ganz unten in der Ölwanne verstauen...oder vielleicht doch, die 6 Monate sind immerhin rum. So, jetzt bist du wieder dran, nächste Frage: Prozessrecht Wink
Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch

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#24
So habe den Prüfer von Dekra also den Namen.
da ruf ich mal an.
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#25
@Hannes
War nicht gegen dich gemeint Smile Group Hug
Ich reg mich nur immer auf wenn Leute, die es eigentlich besser wissen sollten, für viel Geld die falschen Dinge verkaufen

Gruߟ Tilli
Brummbrumm
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#26
Also jetzt ma nochma für mich...
Du hast das Moped mit der Reifenkombination bei nem Händler gekauft UND jemand von der DEKRA hat da drüber geschaut und das nicht beanstandet?
Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch

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#27
Nein die haben mir das so verkauft und kurz vor dem kauf hat der dekra typ alles abgenickt^^
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#28
@Tilli:

Laughing das kann ich genau so zurückgeben, war keinesfalls gegen dich gemeint.
Wollte nur fragen, womit dem guten Simon denn geholfen is, wenn hier en Paragraph steht, der sagt, wann Mängelrechte beim Kaufvertrag verjähren? Ich hab das schonmal an anderer Stelle gepostet. Rechtsberatung/-auskunft gibt es nicht umsonst (JAHAAA auch nicht in diesem Forum Laughing).


Die Aufregung teile ich in vollem Umfang. WENN mal was passiert is das Geschrei immer groß und keiner wills gewesen sein. Ich bin dafür, dass es soweit NIE kommt.
In diesem Sinne ist es sicherlich nicht verkehrt noch ein einziges Mal auf den Händler einzuquatschen und nett aber bestimmt zu sagen, wies aussieht und dass mangelnde Kooperation mit Nachhilfe bei deinem Rechtsbeistand belohnt wird (und bitte nicht bluffen, MACHEN!).
Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch

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#29
Dann wende dich an den Händler und der hat das in Ordnung zu bringen, kostenlos!
Hast du das mit der DEKRA gemacht? Hast du was für deren Leistungen bezahlt? Wenn ja, dann mach dort rampazampa!
Und lass dich nicht vertrösten, ob der Händler das weiߟ oder nicht spielt keine Rolle (hat er zu wissen).
Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch

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#30
Sehe das auch so, da muss man schon mal was gegen tun! Und zur Not auf mal mim Anwalt drohen!

Sascha sagte es ja bereits, wobei das die Empfehlung ist wie lange man Reifen fahren sollte. Aber ein Händler darf einen 10Jahre alten Reifen nicht als NEU verkaufen!
siehe hier
AVD schrieb:Nach 2 Jahren Lagerung gelten Reifen nicht mehr als neuwertig – unabhängig davon, ob sie ordnungsgemäߟ gelagert wurden oder nicht.

Und Ich würde sogar soweit gehen, mal zur Wache zu fahren und mal nachzufragen ob es den theoretisch möglich wäre Anzeige zu erstatten. Weil ein solches Handeln von ner Firma ja gefährliche eingriffe in den STraßenverkehr sind und auch dein Leben gefährden!
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