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Unfall wer is schuld? ich oder 50:50 - Druckversion

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- Ogrim - 04.06.2007

Eya! Das nenn ich ja mal festes Schuhwerk! Laughing In so Dingern kann ich ja noch net mal laufen. Laughing Laughing

Aber die Karre sieht jetzt richtig schick aus. Rolleyes Auto passend Röckchen: in Falten gelegt Wink [Bild: http://www.aiyumi.de/wech.gif]


- Andy - 04.06.2007

meiner meinung nach,werden die meisten richter,nach dem verursacher prinzip urteilen.Heiߟt:wer hat den unfall verursacht,weil das mädel flip flop anhatte,oder weil du rückwärts in eine vorfahrtsstraße hineingefahren bist.
1:0 für´s mädel.
die versicherungen zahlen halt nicht so gerne,desshalb versuchen sie ,zumindest eine teilschuld zu erreichen.Letztlich verdienen die anwälte doch sowieso,ob du recht hast oder nicht.desshalb werden erstmal viele briefe geschrieben,denn jeder brief bringt ihnen kohle.(gier).


- wepps - 05.06.2007

Moin, hier nochmal ´ne Info zur Betriebsgefahr des Fahrzeuges.

Gruߟ
Wepps


- torfmull - 05.06.2007

Also wird's im Endeffekt sehr schwer sein, der Flip-Flopperin ne Teilschuld zuzuweisen, weil sie z.B. in die Eisen gestiegen sein müsste, konnte aber aufgrund ihres Schuhwerks das Auto nicht zum stehen bringen oder is von der Bremse abgerutscht.
Wenn es so war wie geschildert, sehe ich das so, dass sie keine Mitschuld bekommt, weil sie den Unfall nicht mehr hätte vermeiden können.


- Thor - 05.06.2007

hmm ich hab mir das nochma angesehen bremsspuren gibt es nicht und sie hätte mich eigentlich sehen könne. aber naja ich war eben beim meinem schrauber des vertrauens der meinte die rep plus teile lackieren 1000 euro plus ersatzteile


- wepps - 05.06.2007

Also wenn du Lust hast Wink , dann versuche es. Schildere deiner Versicherung den Unfall aus deiner Sicht und mit den Angaben das es keine Bremsspuren gab und sie auch nicht ordnungsgemäߟes Schuhwerk getragen hat und es zu vermuten sei, dass Sie daher den Bremsvorgang nicht rechtzeitig einleiten konnte. Dann könnte es sein, dass deine Versicherung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug erst einmal nicht voll übernimmt und es dann auch vor Gericht gehen wird. Geht die Sache dann nachher 60:40 gegen dich aus, hast du zumindest einen Anspruch an die gegnerische Versicherung zur Erstattung deines Schadens zu 40%.
Da du bisher noch nichts von einer Rechtschutzversicherung gesagt hast, nehme ich an, dass Du auch keine hast. Ist ja auch nicht so schlimm, denn deine Versicherung übt ja eine ähnliche Hilfe aus, indem sie unberechtigte Schadensersatzansprüche zurückweist.

Gruߟ
Wepps


- squaredancer - 05.06.2007

..also bei uns in Österreich ist es meines Wissens so, dass du dir einen Einweiser suchen musst, wenn du nicht siehst ob du auf eine Straße rausfahren kannst oder nicht. Wenns keinen gibt, dann langsam vortasten.
Generell darfst/solltest du keinen anderen Verkehrsteilnehmer zum Bremsen nötigen.. (auߟer du hast Vorrang)

D.h. selbst wenn sie nicht gebremst hat, seh ich keine Schuld bei ihr. Du hast ohne zu schauen rausgeschoben, sonst könntest du jetzt sagen wie weit der Twingo weg war, als du auf die Straße rausgefahren bist ..


- GL_Corona - 05.06.2007

die Rechte ist aber süߟer Wink

Das Auto ist ein definitiver Total-Schaden.
Da ist ja die A- und B-Säule hin, da ist nichts mehr zu machen.

Aber mal was anderes, wegen des Betriebsrisikos .... ?
Ihr Auto ist viel kleiner als deins, ergo ist ihr Betriebsrisiko größer als deins.
Ich habe noch den Beitrag im Kopf, wo der Fahrradfahrer das Motorrad verschuldet verunfallt hat und nichts zahlen musste, weil sein Betriebsrisiko scheinbar kleiner ist.
Wie ist die Lage nun ?


- wepps - 05.06.2007

Stimmt und ein Bankräuber der nur 5000 € erbeutet müsste weniger Knast bekommen als einer der 500.000 erbeutet.
Nee, ich denke mal das lag daran das ein Fahrrad nun mal nicht zu den Kraftfahrzeugen gehört. Wink
Wepps


- emigrante - 05.06.2007

die frage die sich mit stellt ist:

wie schnell war die gute damen wenn sie 200m nach der einfahrt zum stehen kam. spät gebremst, oder viel zu schnell?

aus meiner erfahrung würde ich sagen, dass man aus reflex schon auf die bremse geht, aber was ist bei frauen schon normal Tongue [Bild: http://www.aiyumi.de/wech.gif]


- dauergast - 05.06.2007

hallo,

hast du eine rechtsschutzversicherung? ansonsten würde ich da nichts machen, da du nur kosten produzierst.
nehmen wir mal an, ihr schaden beläuft sich auf 2000 € (eventueller restwert pkw). dein schaden liegt bei deinem schrauber bei 1000 €. also bei einem kostenvoranschlag, den du irgendwo machen lässt wohl eher darüber. daraus ergibt sich ein streitwert von über 3000 €. nehmen wir mal an, er bleibt unter 3500, so ergibt sich eine gerichtsgebühr von 297 €.
sollte die gute sich aus angst vor dem gerichtstermin einen anwalt nehmen, so kostet dieser auch nochmal geld. beim oben genannten streitwert ergeben sich diesbezüglich kosten i.h.v. ca 350 €.
diese kosten trägt die unterlegene partei. in deinem fall wäre dies sicherlich anteilig, da ein gericht in den seltensten fällen einer partei 100 % verursachungsbeitrag auferlegt (hab ich zumindest noch nie erlebt).
wichtig für dich ist allerdings, dass du hier aus einer grundstückeinfahrt auf die vorfahrtstraße einbiegen wolltest, wodurch für dich ein besonderes maß an sorgfaltspflicht anfällt. alle für dich günstigen tatsachen müsstest du beweisen, d.h. ob sie zu schnell war oder nicht, ob sie gebremst hat oder nicht, etc. musst du beweisen.
dazu könntest du ein sachverständigengutachten beantragen. kosten weit über 1000 € und die kosten werden ebenfalls anteilig angerechnet. ohne solch ein gutachten kannst du dich allenfalls auf ihr schuhwerk berufen, da du alles weitere nicht beweisen kannst.
daraus kann sich, meines erachtens, höchstens eine quote von 25 zu 75 % ergeben.
ob sich das für dich lohnt kannst du jetzt selber ausrechnen.

gruߟ dauergast


- squaredancer - 05.06.2007

Also wenn man langsam aus einer Einfahrt herrausfährt, dann sieht man das als Verkehrsteilnehmer schon etliche Meter vorher und kann in jedem Fall irgendeine Reaktion einleiten, die auf wenn nicht unbedingt Unfallverhindernd, dann wenigstens Schadensmindernd ist, z.b. ein Ausweichmanöver oder ein Bremsmanöver oder im Idealfaller ein kombiniertes Brems- Ausweichmanöver, welches dank ABS bei heutigen AUtos ohne Schwierigkeiten durchzuführen ist. So hätte sie zumindest den Schaden begrenzen können. ABer wenn man erst 200 meter danach zum stehen kommt, spricht das eh nicht gerade für angemessene Geschwindigkeit bzw. Reaktion.


Unfall - squaredancer - 05.06.2007

Hi,

da war gerade ein Bericht im aktuellem ADAC Heft drin, welches diese Thematik, bzw. etwas sehr ähnliches behandelt.

Vielleicht hilft das ein bisschen weiter!

Big Grin

PS: das arme kleine Auto!1! Oops


- squaredancer - 05.06.2007

Ich habs: Die Tusnelda ist wegen ihres Schuhwerkes vom Bremspedal abgerutscht und aufs Gaspedal gekommen. Deswegen gabs keine Bremsspur und sie stand 200m weit weg. Ergo ist sie schuld und müߟte quasi dazu verdonnert werden, den Schaden an Thor's Audi zu bezahlen.Mr. Green Mr. Green Mr. Green

Ich glaub, ich kandidiere für das Amt als Bundesrichterin Laughing Laughing


- wepps - 05.06.2007

Super Idee Fronti, ich wähle Dich.
Und über uns im Forum hältst du dann schützend deine Hand und wir können endlich alles mit unserer Kleinen machen was wir schon immer wollten.

Fronti for Präsi

[left]http://www.world-of-smilies.com/wos_Schilder2/heildir2.gif[/left]

Laughing
wepps