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Heckleuchte tönen? - Druckversion +- GPZ Forum (https://gpz.info) +-- Forum: Technik (https://gpz.info/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Technik (https://gpz.info/forumdisplay.php?fid=23) +---- Forum: Anbauteile (https://gpz.info/forumdisplay.php?fid=35) +---- Thema: Heckleuchte tönen? (/showthread.php?tid=2438) Seiten:
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- gpz-norden - 15.11.2007 Moinsen, unter der Rubrik TÜV steht bei der oben eingestellten Seite: Was sagt der TÜV dazu? StVO / StVZO Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Sonderabnahme nach §21 beim TÜV notwendig ist !!! Die Lasierten Leuchten können auch eingetragen werden, liegt aber im Ermessen des Prüfers! Aber auch hier gebe ich keine Garantie für das Eintragen ! Da sie nicht StVO/StVZO zulässig sind, aber für Show Zwecke auf jeden Fall benutzt werden können ! Da die Leuchten sind nicht in der STVZO zulässig deswegen übernehmen wir auch keine Haftung! Zugelassene Einbauteile werden unzulässig verarbeitet, so das die ABE bzw. die E-Zeichen erloschen! Das Prüfzeichen des KBA befindet sich aber immer noch auf dem Bauteil, obwohl es nicht mehr zugelassen ist! Bei Anbau diese Leuchten muss der Kunde damit rechnen das die Betriebserlaubnis des KFZ erlöschen dazu gibt es 3 Punkte und eine Ordnungsstrafe von 50,00€! Der Kunde verpflichtet sich, alle Teile nur von autorisiertem und geschultem Fachpersonal (z.B. KFZ-Meister oder Geselle) an- bzw. einbauen zu lassen. Wir haften für keinerlei Schäden, die durch den Ein-, Aus- oder Umbau entstehen. Auch für Folgeschäden z.B. Sach- noch Personenschäden nach dem Einbau wird nicht gehaftet da nicht STVZO zulässig. Zugelassene Einbauteile werden unzulässig verarbeitet, so das die ABE bzw. die E-Zeichen erlöschen! Das Prüfzeichen des KBA befindet sich aber immer noch auf dem Bauteil, obwohl es nicht mehr zugelassen ist! ....das Prüfzeichen ist noch vorhanden... bringt einen auf böse Gedanken...[Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/teufel/23.gif] [Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/teufel/23.gif]sehe es aber wie Dark und wir haben uns ja auch schon mal in anderer Sache gepostet, dass spätestens bei einem Unfall mit anschließender Begutachtung des Kraftrades durch einen Sachverständigen die Wahrheit an's Licht kommt... muss ja nicht sein!! Gibt nur Mecker und Ãrger [Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/boese/6.gif] Grüße, Sascha - wepps - 15.11.2007 wepps\;p=\"53399 schrieb:Hi Dark, was hältst du den hiervon? Is klar Sascha, derselben Meinung bin ich ja auch. Daher werde ich mal ein paar TÜV-Stellen abklappern und mal ein paar Stellungsnahmen abholen. Gruß Wepps - sauger64 - 15.11.2007 schau mal bei ebay dort gabs mal Blanko Gutachten für getönnte Rückleuchten - Björn - 15.11.2007 Ich hatte das, wie oben festgestellt, schon mal berbaut, im Board müsste es Bilder geben Ansonsten schaue ich nachher mal zu Hause. Lasieren ist da auf jeden Fall eleganter, wird auch gleichmäßiger. Aber es ist und bleibt natürlich verboten Björn - wepps - 20.12.2007 So nun habe ich es mit meiner Ersatz-Heckleuchte doch mal getestet. Hab das Glas rausgemacht, ist echt ´ne sch.... Arbeit das Glas von dem Kleber ab zubekommen, und innen eine Lasur mit dem Pinsel leicht drüber gepinselt. Ich werde natürlich weil es nach StVO nicht erlaubt ist und somit die Betriebserlaubnis erlischt nicht draußen mit rumfahren. Eigentlich Schade das viele schöne Sachen verboten sind, lässt sich aber nicht ändern. Gruß Wepps - Mantus - 20.12.2007 Wie haste des Glas den abbekommen. Haste es mit dem Fön probiert oder in waschbenzin gebadet? - wepps - 20.12.2007 Mantus\;p=\"56274 schrieb:Wie haste des Glas den abbekommen. Immer wieder mit dem Heissluftfön erwärmt und mit einem kleineren Schraubendreher den Kleber rausgepult bis ich den Kleber aus den Ritzen raus hatte. Dann an den Stellen wo der Kleber weitgehend weg war kurz heiß gemacht und Ecke für Ecke langsam rausgezogen. Gruß Wepps - torfmull - 20.12.2007 Sieht schon edel aus! Sobald ich mein Prinzessinnen-Schloss für meine Kleine fertig hab, mach ich mich an den Einbau von meinem Klarglas-LED-Rücklicht. |