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- welple - 20.11.2007 gpz-norden\;p=\"53651 schrieb:Moinsen, naja es ist aber meiner meinung anch so, dass man einen erhaltenen Punkt maximal 5 jahre mit sich rumschleppen muss...das heißt wenn er nach 2 jahren verfallen müsste man aber neue Punkte dazu bekommen aht würden die ersten Punkte nach zwei Jahren verfallen, wenn jetz noch einmal Punkte hinzukommen, verlängert sich die Dauer wieder auf 2 Jahre, allerdings behält man die ertsen Punkte maximal 5 Jahre, sofern es keine extremer Eingriff in die StVO ist... grüße an alle die schon Punkte aufm Kontoi haben ... - gpz-norden - 20.11.2007 Moinsen, Punkte aus Verkehrsordnungswidrigkeiten werden im allgemeinen nach 2 Jahren aus dem KBA gelöscht, so denn keine erneuten dazukommen. Wenn neue Punkte hinzukommen, addieren sich die erreichten mit den neuen Punkten und es beginnt eine neue Löschfrist von 2 Jahren für die gesamten Punkte zu laufen... Das ist ja genau das Problem an der Sache, Deine Punkte werden sich ständig addieren, wenn Du innerhalb der Zwei-Jahres-Frist immer wieder Pünktchen sammelst... 5 oder mehr Punkte erzielt man nur aus Straftaten im Verkehrsbereich (Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit, etc...), Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit max 4 Punkten berechnet... Hier ein Auszug: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort = 7 Punkte Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel =7 Punkte Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Verhalten (7 Todsünden): Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge =7 Punkte Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins =6 Punkte Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger =6 Punkte Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen =5 Punkte Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten =5 Punkte [Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/boese/40.gif] Sascha - sauger64 - 16.12.2007 Hi habe gegen den Bussgeldbescheid Einspruch eingelegt und gestern bescheid bekommen das ich nur das normale Bussgeld bezahlen muss,nochmal Glück gehabt - squaredancer - 16.12.2007 na denn mein glückwunsch und die geschichte damals is aber erledigt? oder läuft da jetz noch was? gruß rob_zog - gpz-norden - 16.12.2007 sauger64\;p=\"55896 schrieb:Hi [Bild: http://www.addis-welt.de/smilie/smilie/finger/aadrien.gif] Sehr geil, da sieht man mal wieder, dass sich ein Einspruch richtig lohnen kann. Bin vor ein paar Tagen mit meinem Pkw geblitzt worden. Das Gerät (Laserschranke ESO Messanlage) stand auf freiem Feld bei Windstärke 6 - 7... Wenn da was kommt, gehe ich auch gegen an...[Bild: http://www.addis-welt.de/smilie/smilie/finger/800.gif] Sascha - wepps - 16.12.2007 War Rückenwind, hä? Höhere Gewalt nennt man das glaube ich Wepps - gpz-norden - 16.12.2007 wepps\;p=\"55929 schrieb:War Rückenwind, hä? [Bild: http://www.addis-welt.de/smilie/smilie/boese/sm002.gif] [Bild: http://www.addis-welt.de/smilie/smilie/boese/morons.gif] [Bild: http://www.addis-welt.de/smilie/smilie/boese/pfanndinator.gif] .... war Seitenwind... handelte sich ja um eine Laserschranke...die stand im Sturm... das geht ja gar nicht... was soll so was... !!! - torfmull - 16.12.2007 gpz-norden\;p=\"55938 schrieb:wepps\;p=\"55929 schrieb:War Rückenwind, hä? Ach so! Du meinst der Wind hat den Laserstrahl vielleicht schief gepustet... - gpz-norden - 17.12.2007 torfmull\;p=\"55956 schrieb:Ach so! Du meinst der Wind hat den Laserstrahl vielleicht schief gepustet... Aaaaaaaarrrgh, [Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/ugly/40.gif]. Ich meine, dass der Wind ggf. an der Messeinrichtung gewackelt hat und es so zu Fehlmessungen gekommen sein könnte... [Bild: http://www.smilieportal.de/midi-smileys/boese/0013.gif] Grüße, Sascha - torfmull - 17.12.2007 Also, ich fasse mal zusammen: Lichtschranke im Wind -> wackelt, Auto im Wind -> wackelt auch Also wirkt der gleiche Wind von der gleichen Seite auf die beiden Komponenten ein, dann müsste doch wieder alles im Lot sein und ein "herrliches" Bild entstanden sein. P.S.: Ich glaube, ich werd jetzt dann einfach mal gehen... - wepps - 17.12.2007 Na dann sag das doch gleich [left]http://www.crazypics.de/smilies/boese/0058.gif[/left] Wepps - Pakonti - 17.12.2007 Also also hmm.. Ist bzw wird nun Wind hier gleich wie sturm behandelt oder ganz normal.. Verwirrt bin ganz schön - torfmull - 17.12.2007 Ich kenn mich da nich so genau aus, aber Windstärke 6-7 ist, glaub ich, schon mehr als ne steife Brise. - gpz-norden - 17.12.2007 So Jungs, nun aber mal: [Bild: http://www.smilieportal.de/midi-smileys/boese/0080.gif] Bei uns an der Küste ist Windstärke 6 - 7 (Windstärken bis ca. 60 km/h) eine ordentliche Brise da geht auch kein Moppedfahren mehr, vor allem bei Seitenwinden. Und dann stelle sich die NETTEN an einer Landstraße hin und stellen ihr Gerät mitten neben einer freien Fläche in den Westwind...[Bild: http://www.smilieportal.de/midi-smileys/boese/0038.gif] Da muss doch so ein Gerät wackeln, wenn ich schon fast mit meinem Galaxy (ca. 1 1/2 Tonnen) von der Straße segel... [Bild: http://www.smilieportal.de/midi-smileys/boese/0028.gif] Sascha - Rubino - 17.12.2007 Ich glaube das Messvorrichtungsbedienende Fachpersonal, kurz "Bullen", wird das anders sehen |