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Was erlaubt der TÜV an LED's? - Druckversion +- GPZ Forum (https://gpz.info) +-- Forum: Technik (https://gpz.info/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Technik (https://gpz.info/forumdisplay.php?fid=23) +---- Forum: Elektronik (https://gpz.info/forumdisplay.php?fid=25) +---- Thema: Was erlaubt der TÜV an LED's? (/showthread.php?tid=6216) |
Re: Was erlaubt der TÜV an LED's? - Trejvic - 28.02.2010 Trejvic schrieb:Also bei Autos in Deutschland ist die alleinige Montage von z.B. einer Unterbodenbeleuchtung schon verboten... Sag ich ja... ![]() ![]() ![]() Re: Was erlaubt der TÜV an LED's? - gpz-norden - 28.02.2010 Dudu schrieb:da oben muss ich mal grade wiedersprechen.... ![]() Re: Was erlaubt der TÜV an LED's? - Rubino - 28.02.2010 Wär mir aber auch peinlich so n Kirmeskarussel durch die gegend zu fahren ![]() Re: Was erlaubt der TÜV an LED's? - Trejvic - 28.02.2010 Rubino schrieb:Wär mir aber auch peinlich so n Kirmeskarussel durch die gegend zu fahren ![]() Ich denke wir brauchen hier nicht weiter machen bis sich jemand zu uns gesellt, der richtig Ahnung hat. Halbwissendiskussionen sind echt anstrengend! Re: Was erlaubt der TÜV an LED's? - Dudu - 28.02.2010 ja stimmt.... leds sind doof....deshalb hab ich schon weiter gedacht.... ich hab jetzt vorn ein laserpointer an der verkleidung und hinter der frontscheibe steckt ein fadenkreutz.... zum besseren anviesieren auf der autobahn ![]() ![]() ![]() ![]() Re: Was erlaubt der TÜV an LED's? - Trejvic - 28.02.2010 Dudu schrieb:ja stimmt.... leds sind doof....deshalb hab ich schon weiter gedacht.... ich hab jetzt vorn ein laserpointer an der verkleidung und hinter der frontscheibe steckt ein fadenkreutz.... zum besseren anviesieren auf der autobahnUnd wenn jetzt jemand meint DAS sei verboten, dann komm ich dem mit Mercedes! Die haben ein Fadenkreuz ab Werk. ![]() ![]() Re: Was erlaubt der TÜV an LED's? - Dudu - 28.02.2010 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Re: Was erlaubt der TÜV an LED's? - cthulhu - 01.03.2010 Rubino schrieb:Wär mir aber auch peinlich so n Kirmeskarussel durch die gegend zu fahren Klar, bloss weil ich erster mit Hinterradbeleuchtung war. ![]() Hab genau gesehen wie Du neidisch rübergesehen hast. ![]() Wenn das in Deutschland echt so schlimm ist (schon allein die Montage), bleibe ich ja wohl der einzige. ![]() Re: Was erlaubt der TÜV an LED's? - Overdose - 01.03.2010 *winkt* Hehe,....Hinterradbeleuchtung....hehe. Da sind meine Leds ja harmlos dagegen. Jaja, das heilige Ösiland - Bulle nix wissen - Bulle nix strafen. ![]() So long. Re: Was erlaubt der TÜV an LED's? - Rubino - 01.03.2010 cthulhu schrieb:Hab genau gesehen wie Du neidisch rübergesehen hast.Hättest du unter mein Visir gesehen wär dir ein leicht verwirrtes lachen aufgefallen, dass nichts mit Neid zu tun hat ![]() Re: Was erlaubt der TÜV an LED's? - cthulhu - 01.03.2010 Rubino schrieb:cthulhu schrieb:Hab genau gesehen wie Du neidisch rübergesehen hast.Hättest du unter mein Visir gesehen wär dir ein leicht verwirrtes lachen aufgefallen, dass nichts mit Neid zu tun hat Das leicht verwirrte Lachen ist doch dauerzustand. "duckundweg" Re: Was erlaubt der TÜV an LED's? - Rubino - 01.03.2010 cthulhu schrieb:Das leicht verwirrte Lachen ist doch dauerzustand.Endlich hatts einer kapiert ![]() Trejvic schrieb:Ich denke wir brauchen hier nicht weiter machen bis sich jemand zu uns gesellt, der richtig Ahnung hat. Halbwissendiskussionen sind echt anstrengend! Alles was nicht unter Rücklicht, Frontscheinwerfer, Standlicht, Blinker, Zusatzscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, oder Positionsleuchten (vorne weiß, Seite gelb, hinten Rot) fällt, ist während der Fahrt verboten. Im Stand darf das Kirmeskarussell leuchten wie es will, dann muss aber gewährleistet sein, das dies nicht in der Bewegung geschehen kann. Alles was unter oben genannte Punkte fällt darf Mit passendem E-zeichen und vorschriftsmäßiger Einbaulage auch in LED Ausführung sein. Die farbe muss natürlich auch stimmen, z.B. ne Sondergenehmigung für blaues Blinklicht werdet ihr wohl kaum bekommen. Zum E zeichen, beispielsweise ein Scheinwerfer mit E11 Zeichen ist in Deutschland NUR als Nebelscheinwerfer zulässig. Mancher Tüvler lässt das zwar durchgehn da E11 für nen Englischen Frontscheinwerfer steht, hilft einem im Endeffekt aber auch nicht ![]() Re: Was erlaubt der TÜV an LED's? - gpz-norden - 01.03.2010 Trejvic schrieb:Ich denke wir brauchen hier nicht weiter machen bis sich jemand zu uns gesellt, der richtig Ahnung hat. Halbwissendiskussionen sind echt anstrengend! Was möchtest Du denn noch wissen ![]() ![]() ![]() So denn, Sascha. Re: Was erlaubt der TÜV an LED's? - Trejvic - 01.03.2010 Ehrlich gesagt blick ich nicht ganz durch: Blaue Tachobeleuchtung ist nicht ok... Aber der Koso geht in Ordnung? Dann kann es schonmal nicht an der Farbe generell liegen. Ok! Nun könnte einer sagen Tachoeigenbauten sind nicht auf Lesbarkeit und so weiter getestet. Aber hey! Es wurden nur die Birnchen gewechselt... Ganz ohne Löten. Und was ist dann mit selber gemachten Tachoscheiben (in es unter den Mitgliedern viele schöne gibt)? Auch alle verboten weil nicht auf Lesbarkeit getestet? Oder weil beim Umbau irgendwas vom Tacho kaputt gegangen sein könnte?! Also was will ich? Wie wärs mit einer transparenten Gesetzgebung was und warum es verboten ist. Wo ich nachschlagen kann was ich machen darf ohne eben tagelang googlen und solche Diskussionen führen zu müssen. Re: Was erlaubt der TÜV an LED's? - Steve-o - 01.03.2010 wer hat denn überhaupt behauptet, dass ne Blaue Tachobeleuchtung illegal ist? solange wie du deinen Tacho gut ablesen kannst, er dich nicht blendet oder ablenkt, sollte niemand was dagegen einzuwenden haben... |