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- gutenberg - 17.06.2007 - Passi - 03.07.2007 ich habe auch kaltlichkatoden (oder wie die dinger heißen) und würde sie gerne anbauen. aber ich muss sagen, dass die led`s ziemlich geil aussehen! würde nur vorher richtig bescheid wissen, ob es ne strafe gibt, wenn man sie nur im stehen an hat... - lynato` - 03.07.2007 kommt auf die grünen an... manche sagen ja.. manche nein... nach meinen infos ist es aber nicht legel.. wobei ich da auch immer irgendwas anderes höre.. kathoden sind nicht so flexibel, deswegen habe ich lieber leds genommen.. wie heisst es so schön, leds sind die zukunft - Passi - 04.07.2007 wie teuer sind denn loche teile? (ich meine, zu meiner grünen maschiene würden solche grünen LED`s natürlich besser passen! ich habe 4 ROTE kaltlichkatoden) und ich denke, dass die LED`s um einiges besser leuchten würden! - lynato` - 04.07.2007 KLICK klick 2 - torfmull - 05.07.2007 Hi Jungs! Ich will euch ja in eurer Euphorie nich bremsen, aber die Rennleitung sagt ganz klar: Sobald solche Lichter angebaut sind, darf das Mopped nimmer im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Auch nicht, wenn die nur im Stand betrieben werden (können). - lynato` - 05.07.2007 richtig da müsste man die schon für eintragen - torfmull - 05.07.2007 lynato`\;p=\"41227 schrieb:richtig Das wirste aber nich so ohne weiteres eingetragen kriegen, sonst würden hier mehrere wie die Christbäume rumfahren. - lynato` - 05.07.2007 ne, ohne weiteres nicht - squaredancer - 15.07.2007 die bekommst du GAR NICHT eingetragen! In der STVZO steht sehr eindeutig geregelt: vorn weiß, hinten rot, blinker gelb. Positionsleuchten müssen einen bestimmten Abstand zueinander und zum Boden haben (fällt am Moped also auch flach) Außerdem ist das ein echtes Motorrad und kein scheiß Roller!!! Fehlt nur noch das Kornblechundertray und n Lautsprecher unter der Sitzbank... - lynato` - 15.07.2007 hast ja schonmal die farben erwähnt die die unterflurbeleuchtung nicht haben darf.. achja blau auch nicht.. wegen reserviert für einsatzfahrzeuge naja solange DU das sagt ist es ja in ordnung... solange der von der dekra eine andere meinung hat - Giftzwerg - 16.07.2007 also ich weiß nicht genau wie die Rechtslage beim Motorrad ist, beim Auto darfst du die Dinger anbringen und sie dürfen sogar funktionieren solange das nur im Stand bei ausgeschaltetem Motor der Fall ist und die Helligkeit die anderen Verkehrsteilnehmer nicht blenden kann. Das ist die Aussage meines TÜV Prüfers. Ich könnte mir vorstellen, dass das bei Motorrädern ähnlich ist, weiß es aber nicht. Rechtslage hin oder her ich finde das sieht sehr nice aus und ist sowieso eher was für Show- und Ausstellungsbikes weil die Kahoden durch Steinschläge sehr schnell kaputt gehen können (ist zumindest mein Erfahrungswert durchs Auto) - squaredancer - 16.07.2007 Hättest dich nach dem 01.04.06 mit dem unterhalten sollen! seit dem gilt nämlich: "Das anbringen einer Unterbodenbeleuchtung ist selbst dann verboten, wenn diese nur im stand einzuschalten ist...." Der Anbau einer Unterbodenbeleuchtung ist unzulässig (vgl. § 49a StVZO). Die Liste möglicher Folgen umfasst: * Erlöschen Betriebserlaubnis -> 50 €, 3 Punkte * Sicherstellung des Fahrzeugs zur Erstellung eines technischen Gutachtens -> Gutachterkosten * Zwang zum Abbauen durch Verwaltungsanordnung -> (? €) * Strafrechtliche Konsequenzen bei Unfall * Zivil-(haftungs-)rechtliche Folgen bei Unfall * unzulässige lichttechnische Einrichtung -> 5 € Hier mal ein Link für die unbelehrbaren <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.dekra.de/dekra/content/show.php3?id=287&_language=de&nodeid=434">http://www.dekra.de/dekra/content/show. ... nodeid=434</a><!-- m --> - wepps - 16.07.2007 Hi, Zitat aus dem DEKRA Link "die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren" Das ist doch genau das, was wir Biker brauchen. Mehr Aufmerksamkeit, weil wir zu oft übersehen werden. Ne´blaue Unterflurbeleuchtung und alle bleiben stehn oder fahren rechts ran. Nee, is schon klar, es könnte schon andere Gefährden und folgt dann auch automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Ist das gleiche wie mit ´ner Heckhöherlegung ohne TÜV, nur das die nicht so auffällt. Gruß Wepps - squaredancer - 16.07.2007 Wegen der Aufmerksamkeit würde ich mich in Deutschland lieber mit Händen und Füßen gegen die Lichtpflicht bei Autos wehren! Wenn die ollen Dosen erstmal 24/7 Licht anhaben, übersieht man die Motorräder noch mehr. Das wird irgendwann auch einem fehlplatzierten und ahnungslosen Politiker zu Ohren kommen und schwupp müssen die Motorräder gelbes Licht, ne Warnweste und ne orange Rundumleuchte am Stiel haben |