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Auspuffanlage - Druckversion

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Re: Auspuffanlage - leoKiing - 13.03.2012

Hat von euch jemand von Barracuda ein Zettel für die Genehmigung bekommen ?

Ich habe auf der Homepage keine zum downloaden gefunden,
denn wie ich herausgefunden habe, muss dieser Zettel immer mitgeführt werden

Stimmt das ?

mfg


Re: Auspuffanlage - mystery1988 - 14.03.2012

Bei mir war nur eine Checkkarten großes Zettel dings dabei.


Re: Auspuffanlage - Yuri - 14.03.2012

nö muss nicht, erspart aber viel ärger, wenn du mal nen polizisten oder tüver erwüschst, der das ding doch sehn will.


Re: Auspuffanlage - Rubino - 14.03.2012

Yuri schrieb:nö muss nicht
Wat'n Schmarrn, natürlich muss das.
Die Nummer auf dem Pott verweist nur auf die ABE, und die muss rechtlich gesehn mitgeführt werden.
Besagte ABE gibts von Speed-Products im scheckkartenformat für die Brieftasche.


Re: Auspuffanlage - Yuri - 14.03.2012

guckst du da: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer punkt: "Auspuff-/ Ansauganlage"


Re: Auspuffanlage - Rubino - 14.03.2012

Interessant.
Die beziehen sich auf §19 und der besagt in Absatz 4 doch was ganz anderes Wink


Re: Auspuffanlage - Yuri - 14.03.2012

du fuchs^^. das les ich da auch. tja, aber ich prüfe ganz bestimmt keine quellen auf offizellen seiten nach. man kann ja sich die seite vom tüv hamburg ausdrucken und mitführen Wink


Re: Auspuffanlage - Gartenzwerg - 14.03.2012

..und da der Thread-Ersteller ein "A" am Kennzeichen hat, ist wohl österreichisches Recht anzuwenden Wink

Von <!-- m --><a class="postlink" target="_blank" href="http://www.1000ps.at/motorradrecht%20#6_Auspuffanlage__KFG_%C2%A7_33__KDV_%C2%A7%C2%A7_1d_10_8">http://www.1000ps.at/motorradrecht%20#6 ... A7_1d_10_8</a><!-- m --> :

Zitat:Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:

* die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
* die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der E-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen E12, Österreich) und
* der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
* Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.



Re: Auspuffanlage - Yuri - 14.03.2012

tja; mir kanns egal sein, da mein auspuff eh um 10db zu laut ist. da nützt der wisch mir auch bloß nix.


Re: Auspuffanlage - Schrauberlehrling - 14.03.2012

Ich hab dazu auch noch etwas auf Wikipedia gefunden.

Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können.

Ob dieser Text allerdings der Streckenkontrolle in Österreich oder Italien reicht .... Think


Re: Auspuffanlage - leoKiing - 14.03.2012

Ja und wie bekomme ich diesen besagten Zettel für meine Barracuda Endtöpfe ?

I habe keine Karte oder Dokument mitgeliefert bekommen, lediglich eine Rechnung und ein Prospekt ist dabei.


Re: Auspuffanlage - Yuri - 15.03.2012

http://www.klappersaki.de/gpz-wartung/buecher/Cobra_ABE.pdf im downloadbereich findest du noch nützliche andere dinge Wink


Re: Auspuffanlage - leoKiing - 15.03.2012

Danke ^^


Re: Auspuffanlage - leoKiing - 12.05.2012

wie kan das sein das im diesem Link nicht die E-Nummer meines Barracuda-Auspuffs besitzt ?

<!-- m --><a class="postlink" target="_blank" href="http://www.klappersaki.de/gpz-wartung/buecher/Cobra_ABE.pdf">http://www.klappersaki.de/gpz-wartung/b ... ra_ABE.pdf</a><!-- m -->