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Gewährleistungsfrage - Overdose - 11.12.2013 *winkt* Ich bitte hier mal um einen rechtliche Rat...bzw. Eure geschätzte Meinung. Vielleicht hat der Eine oder Andere hier Erfahrung zum Thema. Ganz "einfache" Frage: Thema: Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf Privat zu Privat. Im Kaufvertrag sind folgende Zeilen zu finden: Das Fahrzeug wurde zum vereinbarten Preis inkl. Dokumente und Schlüssel übernommen. Der Käufer hat den vereinbarten Kaufpreis bei der Übergabe des Fahrzeugs zu leisten. Da es sich um einen Gebrauchtgegenstand handelt, leistet der Verkäufer keine weitere Garantie. Das Fahrzeug befindet sich im besichtigten Zustand. Ein Rücktritt oder die Rückgabe des Fahrzeugs ist nicht möglich. Beide Teile verzichten auf die Anfechtung dieser Vereinbarung aus welchem Titel auch immer. ____________________________________________ Hat der Käufer eines gebrauchten Auto`s (9 Jahre alt) Anspruch auf Gewährleistung? Beispiel: Bei der ersten Fahrt geht die Lichtmaschine kaputt. Falls ja, wie lange ist der Verkäufer "gewährleistungspflichtig" Ob die Gewährleistung in DE und AT gleich sind? PLS help! So Long. RE: Gewährleistungsfrage - Martin (webmaster) - 11.12.2013 Meines Wissensstandes nach gibts bei privat-zu-privat der sogenannte "Ausschluss der Gewährleistungs-und Sachmängelhaftung". Heisst zu deutsch, dass es keine Rückgabe/Rücknahme gibt, sofern vom Verkäufer kein grober Mangel verschwiegen wurde, der ihm vorher mit Sicherheit bekannt war. Ob das bei die Schluchtis genauso ist, keine Ahnung. Guck doch mal auf der Ösi-ADAC-Seite - die haben da bestimmt Kaufverträge zum runterladen (so wie bei uns). Edit: Wenns doch Probleme gibt, dann her damit - ich kenn einen hervorragenden Anwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht ![]() RE: Gewährleistungsfrage - Tilli - 11.12.2013 Ich könnte nen befreundeten Juristen fragen, falls dir da die deutsche Rechtsprechung weiterhilft. RE: Gewährleistungsfrage - Overdose - 11.12.2013 Danke schonmal! Ich habe inzwischen sehr viel zu Thema im Internet recherchiert... In diesem Kaufvertrag steht nicht das Wort "Gewährleistung" Offensichtlich sind private Personen (der Verkäufer) dann verpflichtet Gewährleistung zu leisten. Infos aus dem Netz: Zitat:Vom Händler oder privat *hmmm* So long RE: Gewährleistungsfrage - Martin (webmaster) - 11.12.2013 Na da stehts doch klipp und klar, das beim Privat die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann - mit der entsprechenden Formulierung. Wenn man ein "gescheites" Auto kauft/verkauft, dann macht das mit 9 Jahren noch keine Probleme... ![]() ![]() ![]() ![]() RE: Gewährleistungsfrage - Drasak - 11.12.2013 Ich kann nur für Deutschland sprechen, bzw. meine Meinung... Osterreich wird aber vergleichbar sein... Ist ja kein Hinterwäldlerstaat ![]() (11.12.2013, 21:57)Overdose schrieb: Im Kaufvertrag sind folgende Zeilen zu finden: Damit ist es eigentlich eindeutig... Unter der Vorraussetzung, dass man nicht eindeutig Betrug (Kilometerstandmanipulation, Fahrlässigkeit, oder schlichte Falschheit der Papiere...) beweisen kann, ist es schlicht gesagt, "gekauft wie gesehen"... Das wird halt mit der Beweisbarkeit von Absicht in Deinem Beispiel stehen und fallen... Alles andere wäre allerhöchstens eine freiwillige Sache... ...denke ich... RE: Gewährleistungsfrage - Overdose - 11.12.2013 Das Problem ist die Formulierung....es steht "keine weitere Garantie". Gewährleistung ist aber ganz was anderes und diese wird im Kaufvertragstext nicht ausgeschlossen. Also hat der Käufer Anspruch - oder? Sehr knifflig die Sache. So Long. RE: Gewährleistungsfrage - Daniel - 11.12.2013 Nein. Auch wenn nicht Wörtlich darauf hingewiesen wird, steht geschrieben, dass sich das Fahrzeug im Zustand befindet wie du es besichtigt hast. Zu dem Zeitpunkt der Besichtigung wolltest du das Fahrzeug kaufen so "wie du es gesehen" hast. Es wird nicht vom Privatverkäufer verlangt das er sich mit der Technik des Fahrzeugs auskennt. Somit wäre eine defekte LiMa kein offensichtlicher Mangel. Musste diese Erfahrung leider in der Vergangenheit auch.machen. Ruf sonst mal beim adac oÄ an. RE: Gewährleistungsfrage - rex - 12.12.2013 (11.12.2013, 22:52)Overdose schrieb: Das Problem ist die Formulierung....es steht "keine weitere Garantie". Völlig richtig, der Verkäufer ist über die landläufig übliche Verwechslung von (freiwilliger) Garantie und (gesetzlich vorgegebener) Gewährleistung gestolpert, und hat von daher jetzt erst mal ein Problem. Ein "gekauft wie gesehen" rettet ihn da auch nicht, solche seit Jahrzehnten zu findenden Sätze sind juristisch völlig belanglos - und waren es auch immer. Das Problem, was ich allerdings sehe: Eine Gewährleistung sichert lediglich die Sachmängelfreiheit einer Ware zum Zeitpunkt der Übergabe zu. Gerade bei einem erst nach dem Kauf aufgetreten Defekt der Lichtmaschine wird es schwierig sein, nachzuweisen, daß diese bei Übergabe des Autos schon einen Mangel hatte. Die Dinger knallen ja gerne von hier auf jetzt durch. Als Käufer würde ich jetzt also eher Zeit in die Suche nach nem günstigen, gebrauchten Generator investieren als in einen sehr unsicheren Rechtsstreit mit dem Verkäufer. Grüße, rex RE: Gewährleistungsfrage - Overdose - 12.12.2013 *winkt* Hört sich alles sehr vernünftig an...ich befürchte auch einen "sinnlosen" Rechtsstreit. Habe deshalb vorsorglich für morgen 11:00 einen Termin bei meinem Rechtsanwalt für ein Beratungsgespräch vereinbart. Mals sehen - ich halte Euch am laufenden. So Long. RE: Gewährleistungsfrage - KAISKAWA - 12.12.2013 Hallo. Hab gerade den Thread gelesen. Genau das selbe Problem hatte ich mit meinem Gebrauchtwagenkauf auch. Passat Kombi , 8 Jahre alt, 104tsd KM gelaufen. Dienstags gekauft, Donnerstags LIMA kaputt. Hatte ähnlich lautenden Text in meinem KV. Mein Auto war sogar vom Händler , aber im Kundenauftrag zu verkaufen. War beim Anwalt , und dieser hat mir eindeutig zu verstehen gegeben das ich wohl leider pech habe und auf den Kosten sitzen bleibe. Anwalt: = Bei dem Alter und der Laufleistung muss bzw. kann man mit solchen Ausfällen rechnen ,,unvorhersehbar"= Zu guter letzt habe ich mich dann so ruhig wie möglich mit dem Verkäufer zusammengesetzt und einen Kompromiss gefunden mit dem ich leben konnte. Ich habe das Ersatzteil besorgt und er hat die LIMA kostenlos eingebaut. Kann nur sagen das ein ruhiges und vernünftiges Gespräch kann auch zu einem zum Teil positiven Ergebnis führen kann. Vielleicht findet Ihr ja auch nen Kompromiss! Gruß Uwe RE: Gewährleistungsfrage - TheDarkAvanger - 12.12.2013 (12.12.2013, 06:56)rex schrieb:(11.12.2013, 22:52)Overdose schrieb: Das Problem ist die Formulierung....es steht "keine weitere Garantie". wenn ein Privatmann so formuliert, dann urteilen die Richter im Normalfall so, dass Garantie = Gewährleistung ist. Als Privatmann muss man sich nicht mit jeglichen kleinen Rechtlichen Formulierungen auskennen. Hier reicht es, wenn man Garantie oder Gewährleistung ausschließt. Da gibt es diverse Gerichtsurteile zu. Bei Händler darf/muss man es dagegen genau nehmen. ![]() Es besteht zwar immer noch eine kleine Chance, dass es Richter anders urteilen würde, aber davon würde ich nicht ausgehen. EDIT: Soll jetzt nicht heißen, dass es ab sofort reicht, wenn man das flapsig formuliert. ![]() ![]() Gruß Dark RE: Gewährleistungsfrage - Overdose - 13.12.2013 *winkt* Komme gerade vom Anwalt... Tja, der Fall könnte schwierig werden... Eine genaue Aussage bekomme ich erst am Montag nach "Rücksprache mit einem Spezialisten" in Sachen Gewährleistungspflicht für Private. Tatsächlich sieht es derzeit aber so aus, als würde der Kaufvertrag rechtlich nicht die Gewährleistung ausschliessen und somit der Verkäufer das Nachsehen haben. Sprich, der Käufer könnte 2 Jahre auf alle möglichen Mängel Ansprüche erheben. Ein fixe Aussage wird aber erst am Montag folgen... Wisst Ihr was das blöde an der Sache ist... - ich bin der Verkäufer.:blue: Diese blöde Sache ist mir nur passiert, weil ich schnell-schnell einen alten Kaufvertrag ausgedruckt habe und nur überflogen habe... Jaja, in der Hektik passieren immer Fehler. ![]() So Long. RE: Gewährleistungsfrage - rex - 14.12.2013 (13.12.2013, 13:11)Overdose schrieb: Wisst Ihr was das blöde an der Sache ist... - ich bin der Verkäufer.:blue: Hehe, hatte ich mir schon fast gedacht, so ne Erbsenzähler-Mentalität beim Kauf eines Gebrauchten stünde Dir auch nicht! ![]() Falls die Infos vom Anwalt Montag wenig günstig ausfallen, würde ich eventuell mal über einen Vergleich nachdenken: Du beteiligst Dich an den Reparaturkosten, und ihr macht im Gegenzug einen neuen, besser formulierten Kaufvertrag, der Dich vor etwaigen künftigen Forderungen schützt!? Alles natürlich abhängig von der Höhe der Reparaturosten, des Auftretens des Käufers etc...ist also nur so eine spontane Idee. Grüße, rex RE: Gewährleistungsfrage - Overdose - 19.12.2013 *winkt* Soooo, Rückinfo...es hat sich viel getan... Ich habe habe das Auto letztendlich zurückgekauft + Spesen für Ummeldung und ÖAMTC Prüfberichtskosten. Habe also ca. 230.- "verloren". Laut Anwald hätte ich mit dem Kä(u)fer streiten können... Die Chancen stehen aufgrund ähnlicher Prozesse in der Vergangenheit bei 50/50. Ich bin schliesslich den "leichteren" Weg gegangen, repariere jetzt den Wagen und verkaufe den nochmals mit einem BOMBEN-Kaufvertrag. *hehe* Die Kosten für den Rechtsanwald üernimmt meine private Rechtschutzversicherung. So etwas passiert mir garantiert kein 2.tes mal. :blue: So long. |