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Problem mit Abnahme von Drossel - squaredancer - 08.11.2006 Hi, nachdem ich die Drossel in meine GPZ eingebaut hab, stellt sich folgendes Problem: Ich habe nur einen beschränkten A-Führerschein, das heißt, dass ich nur bis zu 34 PS fahren darf. Logisch, denn sonst hätt ich ja keine Drossel einbauen müssen. Das Problem ist: Wie komme ich mit dem Motorrad zum TÜV, um die Drossel abnehmen zu lassen? Ist es rechtens, selbst zu fahren, oder ist das dann Fahren ohne Fahrerlaubnis? Grüße - orangerider - 08.11.2006 Servus und willkommen! Mach dir darüber mal keinen Kopf. Denn erstens interessiert es einen TÜV-Prüfer und den Sachbearbeiter der Straßenzulassungsbehörde nicht die Bohne, ob oder welchen Führerschein du hast - das Motorrad sollte nur in einem ordnungsgemäßen Zustand sein - und zweitens wirst du wohl auf dem Weg zum TÜV nicht dermaßen auffällig (bzw. schnell) fahren, dass eine Polizeistreife auf dich aufmerksam würde. Merke: Füherschein und Motorrad sind zwei Paar Stiefel. Selbst deine Oma, die evtl. keinen Führerschein hat, könnte das Bike auf sich zulassen bzw. Eintragungen vornehmen lassen. ![]() Viel wichtiger ist, ob die Drossel ordnungsgemäß eingebaut wurde und ob du das irgendwie schriftlich belegen kannst. Denn viele TÜV-Prüfer wollen einen Nachweis über den sachgerechten Einbau, z.B. von einer Werkstatt. Es gibt zwar auch "kulante" Prüfer, denen das Leistungsreduzierungsdokument von der Drossel vollkommen ausreicht, aber viele sind auch genau. Denn sonst könntest du ja auch bescheißen und sagen, das Bike sei zwar gedrosselt, in Wirklichkeit fährst du aber offen umher. Du brauchst wie gesagt auch noch das Gutachten zur Leistungsreduzierung, das der Drossel beiliegen sollte bzw. das auf dein Motorrad, sprich auf die Fahrgestellnummer, ausgestellt wurde. - squaredancer - 08.11.2006 Danke, Mit dem Prüfer ist alles geklärt, dem reicht ne eidesstattliche Erklärung sowie das Teilegutachten. Mir gehts dabei eher um die führerscheinrechtliche Sache. - skamp - 08.11.2006 Soweit ich weiss, darfst du hinfahren. Zur Not kannst du dem freundlichen Polizisten ja sagen, wo du weswegen hin willst. Sollte normalerweise kein Problem sein. Du darfst ja sogar mit einem umgebauten Motorrad direkt zum Tüv fahren, ohne dass die dir was können. Du solltest dich für den Fall aber auch wirklich auf dem möglichst direkten Weg zwischen deinem Wohnort und dem Tüv befinden... - squaredancer - 08.11.2006 Und hol dir auf jeden Fall einen Termin beim TÜV. Dann kannst du auf jeden Fall nachweisen, dass du da hinwolltest und musst noch nichtmal warten. |