Motorradprüfung in anderem Landkreis ablegen??? - Druckversion +- GPZ Forum (https://gpz.info) +-- Forum: Plauderecke (https://gpz.info/forumdisplay.php?fid=5) +--- Forum: Sonstiges (https://gpz.info/forumdisplay.php?fid=53) +--- Thema: Motorradprüfung in anderem Landkreis ablegen??? (/showthread.php?tid=1664) |
Motorradprüfung in anderem Landkreis ablegen??? - squaredancer - 16.05.2007 Hallo! Ich besitzte nun seit einem Monat eine GPZ 500S von 89. Habe auch schon einiges an dem Teil erneuert und überholt, um sie auch jetzt schon für meine Fahrschulfahrten nutzen zu können. Genau, den Lappen habe ich noch nicht. Und genau da liegt mein Problemchen. Bekomme die Ausbildung über einen Freund zum Freundschaftspreis. Dieser wohnt jedoch in einem Landkreis ca. 80km von mir entfernt. (Gießen) Soweit so gut. Meine Fahrerlaubnisbehörde stellt sich jedoch quer wegen der Verlegung des Prüfortes von meinem Hauptwohnsitz dort hin. In der FEV Fahrerlaubnisverordnung steht bei §17: Praktische Prüfung (3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahegelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, daß der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt. Vor allem der letzte Satz besagt ja, dass sie es ohne weiteres verlegen könnten, wenn sie wollten. Was meint ihr? Was kann und sollte ich tun? Gruß Michael - Ogrim - 16.05.2007 Ne Freundin von mir hat ihren Unterricht und ihre Prüfung auch im Nachbarkreis gemacht und da war das kein Problem, also wird das bei dir auch kein Problem sein Aber bevor ichs vergesse: En dicken Willkommensbussi von mir^^ Re: Motorradprüfung in anderem Landkreis ablegen??? - wepps - 16.05.2007 SPEED\;p=\"36151 schrieb:Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, daß der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt. Hi, wenn die Behörde es nicht zulassen will, kannst du nichts machen. Aber ohne zwingende Begründung können die das meines erachtens nicht einfach so willkürlich machen. Lass dir den Grund der Ablehnung bitte schriftlich geben, verlange das einfach vlt. ist denen das dann zu viel Arbeit ( Behörde) und sie lassen es zu. Gruß Wepps - squaredancer - 16.05.2007 Sehr gute Idee Aber ich will es mir auch nicht verscherzen, nicht dass sie mir dann noch mehr Steine in den Weg legen... Dachte schon an eine Praktikumsbescheinigung aus der Gießener Gegend. Mein Bekannter könnte aber nur aus ner anderen Fahrschule eine Bescheinigung über ein Praktikum "organisieren". Dann wären sie ausgehebelt da dass ja als Arbeit bzw. schulische Ausbildung gelten würde. Hat zufällig einer von den GPZ Freunden ein Gewerbe dort im Landkreis ? Gruß Michael - Mantus - 16.05.2007 hey willkommen hier im forum! ich denke auch das die da nicht ohne begründung das verweigern können. du bist doch dort auch als fahrschüler angemeldet oder? und selbst wenn dann machste halt prüfung hier. denke nicht das es so anderst ist. die verkehrregeln gelten ja überall gleich. Und nochwas: Wir wohnen im selben Ort. Vielleicht sieht man sich ja mal. - wepps - 16.05.2007 Hi Mantus, hattest du vorher nicht Rodgau als Wohnort? Gruß Wepps - squaredancer - 16.05.2007 Hi! Also der Fahrlehrer würde es stark bevorzugen die Prüfung bei ihm im Revier Gießen zu machen, wo er sich auskennt und die Prüfer vom Stammtisch kennt. Kann das schon nachempfinden, dass er da trotz aller Erfahrung etwas unsicher ist im fremden Gebiet. Hab die GPZ schon im Rahmen einer Schulfahrt dorthin überführt und fahre dort mit ihm die Prüfungsstrecken ab. Ich kann ihn ja nochmal fragen, ob er nich doch hier runter kommen kann für die Prüfung. Is halt ne Kostenfrage... @Mantus Wenn ich den Lappen dann hab, können wir ja mal ne Ausfahrt machen. Gruß Michael - Mantus - 17.05.2007 wepps\;p=\"36183 schrieb:Hi Mantus, hattest du vorher nicht Rodgau als Wohnort? Jap das stimmt. Allerdings ist Rodgau ca. 10km von Dietzenbach entfernt. Dort wohnen meine Eltern und meine Geschwister. Ich allerdings wohne nun in Dietzenbach bei meiner Oma. - squaredancer - 17.05.2007 Hey ich hab meine Motorradprüfung auch in einem anderem Landkreis gemacht, weil ich da ein besseres Angebot bekommen habe. Du must dich bei deinem Freund als Zweitwohnsitz anmelden und wenn du den Autofüherschein schon hast kannst du die Motorradprüfung als Erweiterungsprüfung da ablegen... mfg hurikane - wepps - 17.05.2007 Mantus\;p=\"36232 schrieb:wepps\;p=\"36183 schrieb:Hi Mantus, hattest du vorher nicht Rodgau als Wohnort? Alles klar, dachte es wär ein großer Umzug gewesen. Gruß Wepps - squaredancer - 17.05.2007 @hurikane Ja, auf die Idee kam ich auch schon, aber in er FEV steht ja HAUPTwohnsitz und nicht Nebenwohnsitz. Aber versuchen kann ich es ja auch mal. Gehe morgen früh nochmal aufs Amt, und wenn alle Stricke reißen, dann frag ich wie es aussieht wenn ich mich dort als Zweitwohnsitz melde. - squaredancer - 18.05.2007 Also nach 4 Wochen der Ungewissheit und Bangen, habe ich heute erfahren, dass von Anfang an der gewünschte Prüfort in den Unterlagen stand. Mir hat man dies jedoch absichtlich anders herum mitgeteilt, da für mich sonst der Ansporn fehle, die Bescheinigung nachzureichen. Die Unterlagen sind schon vor 2 Tagen an den betreffenden TÜV raus und werden nächste Woche bei der Fahrschule eintreffen. Danke für eure Vorschläge und Hilfe! Man sieht sich in der Kurve! Michael 8) |