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Wieder ein Urteil gegen uns Biker - wepps - 18.12.2007 Hi, hier ein Urteil wo ein Autofahrer von der Nötigung freigesprochen wurde. Biker Journal Wenn das keine Nötigung war........ Wie im Text erwähnte wäre es z.B. eine Nötigung, wenn dies durch "absichtliches Abdrängen" geschieht. Hätte der Autofahrer seinen Überholvorgang nicht abbrechen müssen als er die Engstelle sah? Er nahm in Kauf, dass der Motorradfahrer in dieser Situation hätte schwer stürzen können in dem er ihn einfach abdrängte. Ich nehme es auch wie dieses Urteil im Frühjahr vom LG Frankfurt wieder kopfschüttelnd hin. Zitat: "Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung". Dieses hatten wir hier im Frühjahr auch schon mal diskutiert. Gruß Wepps - Rubino - 18.12.2007 Immer wieder ein Grund zu ausgelassenen Agressionen, die deutsche Rechtsprechung - torfmull - 18.12.2007 Naja, es könnte immerhin noch sein, dass der Autofahrer wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (auch eine Straftat) belangt wird. Was auf jeden Fall hängen bleiben wird, ist eine Ordnungswidrigkeit mit Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers und das kostet auch ganz schön, gibt Punkte und die Übernahme der Kosten des Verfahrens. So blöd es klingt, aber ich kann die Begründung der Richter schon nachvollziehen. Hätte das Auto erst komplett überholt und hätte den Moppedfahrer erst 300 m später so richtig ausgebremst, wäre es eine astreine Nötigung. Somit war der Effekt für den Moppedfahrer zwar der gleiche, die Absicht des Autofahrers lag aber darin, schneller voranzukommen und nicht zwangsläufig den Moppedfahrer auszubremsen. In unserem Strafsystem hat eben viel mit der Einstellung des Täters zur jeweiligen Tat zu tun. Werf ich aus Versehen einen Ball in eine Scheibe, geht die Scheibe zu Bruch ist es Pech und meine Versicherung bezahlt evtl. Werf ich die Scheibe mit Absicht kaputt, ist es Sachbeschädigung. Die Folge für den Geschädigten bleibt aber immer die gleiche -> die Scheibe ist hin. - squaredancer - 18.12.2007 unglaublich... da verliert man das vertrauen in den rechtsstaat... wehe der wird nicht wegen gefährlichen eingriff in den straßenverkehr verurteilt... - torfmull - 18.12.2007 Naja, gefährlicher Eingriff wäre es, wenn er von außen einwirken würde (z.B. Steine von der Brücke schmeißen), aber selbst die im Artikel erwähnte "Gefährdung des Straßenverkehrs" reicht noch. - squaredancer - 18.12.2007 "Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung". soll das etwa heißen das wir selber daran schuld sind, das die uns permanent übern haufen fahren??? «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen» welcher vollidio...... hatt den so´ne schei... von sich gegeben????? gruß rob_zog [Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Wut/smilie_wut_061.gif] - squaredancer - 18.12.2007 Fehlt nur noch , dass irgendjemand das Wort VERBOT in den Mund nimmt . - kle-driver - 18.12.2007 Möchte nicht wissen, wie LG/OLG entschieden hätten, wenn es andersherumg gewesen wäre..... - squaredancer - 18.12.2007 Ich durfte die Rechtsprechung im Straßenverkehr schon selber erleben, am eigenen leib! Zwei Personen gleiche Grundlagen, zwei verschiedene Urteile und ich war der gelackmeierte! 30 Tagessätze! So ist das halt! Mal wieder den Aufnäher raus suchen mit "Motorradfahrer töten nicht, sondern werden getötet!" - GL_Corona - 18.12.2007 @Torfmull, ich sehe das genau so, durch den Vorwurf der Nötigung wurde das Gericht in diese Richtung tätig, zu prüfen ob dies eine war, Verkehrgefährdung wäre hier der richtige Ansatz gewesen, aber wer weiß das immer schon im Voraus, wie die Anzeige heißen muss. Das ist wie mit den Versicherungen, fehlt ein wichtiges Wort in der Schadensbeschreibung gibt es unter Umständen keine Flocken Ich frage mich was für eine lahme Hütte der Biker gefahren sein muss, das ein Auto es wagen konnte ihn gleich nach der Kreuzung zu überholen, wars ein Mofa ? - gpz-norden - 18.12.2007 Moinsen, will nicht [Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/schilder/92.gif], aber eine Nötigung kann hier gar nicht vorgelegen habe, da die Nötigung einen anderen durch das Einsetzen oder Drohen mit einem "empfindlichen Übel" zu einer Handlung gezwungen werden soll bzw. gezwungen wird. Dazu gehört dann auch eine Stufe des Vorsatzes bzgl. der Handlung und des erwarteten Erfolges... Die Frage, ob eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht kommen könnte, ließen die Richter offen und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück ...bedeutet ja, dass das Landgericht nun entscheiden muss, ob hier eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt. Allerdings muss ggf. hier den Staatsanwalt mal fragen, warum er denn eine Nötigung und nicht eine Gefährdung angezeigt bzw. angeklagt hat....[Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/schilder/21.gif] Bevor man sich also jetzt tierisch aufregt, muss man erst mal das neue Ergebnis abwarten, vielleicht wird der Pkw- Fahrer ja doch noch verknackt - wo ich von ausgehe....!!![Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/boese/63.gif] Sascha - wepps - 18.12.2007 Hier noch mal was zur Nötigung im Straßenverkehr Gruß Wepps - gpz-norden - 18.12.2007 wepps\;p=\"56171 schrieb:Hier noch mal was zur Nötigung im Straßenverkehr Genau, und da steht ja: Häufig reagiert der Genötigte aus Wut und Verärgerung mit "Verkehrsunterricht", in dem er beispielsweise den verkehrswidrig Überholenden ebenfalls überholt und anschließend ausbremst. Nötigungsmittel: überholen und ausbremsen Nötigungserfolg: Verkehrserziehung.... Genau das trifft es, von daher kann es keine Nötigung sei, wenn der Pkw Fahrer "lediglich" schneller sein will und sich dann an der Verengung "rücksichtslos" verhält und dadurch den Kradfahrer abdrängt... wäre tatsächlich ein Musterbeispiel für Gefährdung des Straßenverkehrs!!! [Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/schilder/4.gif] Grüße, Sascha - GL_Corona - 19.12.2007 Zitat:Schneiden nach Überholvorgang wepps, auf deinem Link ist das schon recht gut geschildert, aber das Gericht sah es doch wohl anders An einer Nötigung könnte was dran sein, aber wo haben die diese Erklärung her? Scheint nicht so Gesetzkonform zu sein wie man glauben sollte. - wepps - 19.12.2007 GL_Corona\;p=\"56197 schrieb:Zitat:Schneiden nach Überholvorgang Hi, das meinte ich ja auch mit dem "Titel". Wie es auch sch KLE-Driver sagte: "Möchte nicht wissen, wie LG/OLG entschieden hätten, wenn es andersherum gewesen wäre..... ". Man kann dem Richter hier nichts unterstellen, aber meiner Meinung nach mag auch dieser Richter keine Biker. Gruß Wepps |