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LED Umbau Rücklicht - Druckversion

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LED Umbau Rücklicht - squaredancer - 11.06.2008

Ich hab mal mein Rücklicht auf LED umgebaut...wen es interessiert kann ruhig ein paar Fragen stellen.
Bilder sind angehängt.
Gruߟ Chris


- torfmull - 11.06.2008

Wieviel hat denn das Material so gekostet?


- Steve-o - 11.06.2008

was hast denn du für LEDs genommen und wie klemmst du die an?
lässt du erst nur nen Paar brennen, und dann beim Bremsen alle, oder lässt du alle mit nem Höheren Widerstand nur halbhell brennen und dann beim Bremsen mit dem Normalen Widerstand bei Voller Helligkeit?

Ich will sowas mit nem D-Rücklicht auch machen... hab mir die mal alle auf ne Pappe gesteckt, und dann die zweite Anschlussvariante dran... Guter Helligkeitsunterschied, und hat mich ohne Rücklicht ca. nen Euro gekostet... muss das dann nur noch ins Rücklicht einbauen...


- squaredancer - 12.06.2008

Materialkosten lagen ca. bei 20€.
Hab rote Ultrahelle Leds verwendet und die alle parallel geschaltet.
Im Standlicht leuchtet nur jede 2te Reihe der Leds und beim bremsen leuchten alle auf.
Ist zwar nicht schwer zu machen, aber Zeitaufwändig.
Gruߟ Bubig


- GL_Corona - 12.06.2008

was sagt der TÜV Confused: Rolleyes

Mag auch LED haben wollen, will aber nichts illegales basteln.

PS.: kannst du mal deine Bilder auf 800x600px scalieren, damit man sie gleich sehen kann, das nervt dieses runtergelade Evil


- saxonfahrer - 12.06.2008

helft mir mal auf die sprünge - ist damit die ABE weg oder nich?


- Turry - 12.06.2008

Die ABE ist damit definitiv weg. Ich interessiere mich ja auch für ein LED Rücklicht, aber es muߟ eine ABE haben. Denn ich bin so ein Kandidat der gerne mal von den Grünen angehalten wird. Da müssen die auch nicht noch was finden.

Leiden passen die erhältlichen LED-Rücklichter nicht ohne Bastelei. Vielleicht gibt es ja eins wo sich der Bastelaufwand in Grenzen hält.


- GL_Corona - 12.06.2008

an sowas habe ich auch schon gedacht, wo das "Lampenglas" das Alte bleibt und ein Innenleben mit ABE verbaut wird, jetzt muss nur noch der TÜVie mitspielen


- gpz86 - 12.06.2008

wat soll der tüv denn dagegen haben?

man könnte das rücklicht dann ajcuh auch als raute machen, wäre auch cool.

oder wie beim audi, nen ring aus leds und beim bremsen gehen dann alle an.


- Steve-o - 12.06.2008

du hast alle Parallel geklemmt?
ich hab diese hier von Reichelt verwendet :
5mm LED ultrahell Rot davon jeweils 7 in Reihe und 5 reihen Parallel.
fürs standlicht hab ich nen 68ohm widerstandund dann fürs Bremslicht hab ich nen 5,1Ohm Widerstand in Reihe geklemmt. so ergibt sich dann fürs Bremslicht nen effektiver Widerstand von 4,7 ohm. also laufen die LEDs dann knapp über ihrer Regulären Spannung... ist ja nicht fürs Standlicht. Sind dann aber gut hell Big Grin


- GL_Corona - 12.06.2008

gpz86\;p=\"75216 schrieb:wat soll der tüv denn dagegen haben?
Hallo GPZ86, fals es dir noch keiner gesagt hat, wenn nicht diese blöde Schlange als Zeichen für eine zugelassene Beleuchtung an deinen Lampen dran ist, steht eine Einzellabnahme an, und die geht meistens negativ aus, damit wird dir dein Fahrzeug still gelegt, soweit klar Confused: Rolleyes


- Pakonti - 12.06.2008

Moin.
Ohne Bauartgenehmigung (ABG mit Wellenlinie oder ECE/EWG-Genehmigung mit e-Prüfzeichen) geht bei lichttechnischen Einrichtungen mit vertretbarem Aufwand (Einzelbauartgenehmigung mit entsprechend aufwändigen Gutachten) nix. Sind also nicht erlaubt.

Zu den Folgen: Wenn ich als Gerichtsgutachter entscheiden müsste, würde ich sagen, das ist eine Unvorschriftsmäߟigkeit, also kein Erlöschen der BE. Voraussetzung ist natürlich, dass die Leuchte strahlt wie herkömmliche auch, also in der gleichen Farbe und mit der gleichen Helligkeit. Das hieߟe im schlimmsten Fall Buߟ- oder Verwarngeld und Mängelkarte.

An der Entscheidung, ob eine technische Änderung zum Erlöschen der BE führt, hängt aber noch einiges Ermessen mit dran. Es gibt z.B. ein Gerichtsurteil, nachdem die Verwendung einer Nebelschluߟleuchte als Bremslicht zum Erlöschen der BE führt. Im Gesetzestext heiߟt es lediglich "eine Änderung, die die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lässt". Das beinhaltet eine konkrete Gefährdung und nicht die reine Möglichkeit einer Gefährdung.

Zusammengefasst: Nicht erlaubt, nach meinem Ermessen aber eine Unvorschriftsmäߟigkeit, die nicht zum Erlöschen der BE führt aber mit dem Hinweis, dass du dich nicht darauf verlassen oder gar berufen kannst.


- Turry - 12.06.2008

Ich glaube irgendwo hier hatte mal jemand vorgeschlagen diese "Shark Nose" Rückleuchte anstatt der originalen zu verbauen und den Rest zu verblenden. So kann man natürlich auch "beliebig" andere Rückleuchten einpassen die etwas kleiner sind. Aber ich z.B. traue mir das nicht zu das es auch wirklich gut aussieht.

Was auch interessant ist, ist der Rückleuchte, Blinker und Kennzeichenhalter von Louis. Geht so in die Richtung der Leute die so einen schönen selbstgebauten Kennzeichenhalter haben.

Davon gibt es aber auch kleinere Varianten: Rücklicht Square und Flatline. Die sind auch etwas billiger.
Die Sachen kann man auf jeden Fall etwas besser verbauen. Da stellt sich nur die Frage was man mit der alten Rückleuchte macht. Weg damit, Blende rein? Einfach lassen und Birne raus, oder einfach mitleuchten lassen.

Was ich gut finden würde, wenn die Leute die schon ein LED-Rücklicht (natürlich ein legales) ihr Eigen nennen, detailierte Bilder hier reinstellen würden.

Denn so gut auch der Bastelvorschlag von oben aussehen mag, ist ist leider nicht legal und deshalb kommt es für mich nicht in frage.


- squaredancer - 13.06.2008

Also verboten ist das definitiv, aber sieht einfach zu toll aus.
Bisl Risikoreich muss man halt sein.
So schnell fällt das ja nicht auf, dass es so nicht sein darf.
Von auߟen sieht man ja nur das Originallicht.
Mit Bildern schau ich mal nach das ich die noch kleiner bekomme. Und vllt mache ich noch ein paar.
Gruߟ Bubig


- GL_Corona - 13.06.2008

Wer hätte das gewusst :

Zitat:Woran erkenne ich, ob eine lichttechnische Einrichtung erlaubt ist?
Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. Sie erkennen dies an dem entsprechenden Genehmigungszeichen, das aus der Genehmigungsnummer und dem Zeichen der Genehmigungsbehörde besteht.

Beispiel 1: Die Länderkennung 4 zeigt, dass dieses Bauteil in den Niederlanden genehmigt wurde. Das E weist auf eine ECE-Regelung hin.

Beispiel 2: Das Bauteil wurde genehmigt auf der Grundlage einer EU-Richtlinie in Deutschland (dafür steht die Länderkennung „1").

Alle am Fahrzeug angebrachten, lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden.


Was will der Gesetzgeber nicht sehen?
Nicht zugelassen sind lichttechnische Einrichtungen, wie

* Unterbodenbeleuchtung
* hinter den Scheiben angebrachte Christbäume
* [glow=red]Leuchtdioden[/glow]
* Lichterketten mit Dauerlicht, umlaufendem oder blinkendem Licht,
* Namensschriftzüge des Fahrers
* Schriftzüge als Reklame oder ähnliches.

gefunden TÜV Nord