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Zu kurzer Blinker? - Druckversion

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Zu kurzer Blinker? - elektrofreak - 15.06.2008

Hallo
ich habe heute meine hinteren Bilker verkürzt jetzt sitzten die beiden ein kleines bisschen hinterm Nummernschild, nun weis ich nicht ob ich an probleme bekommen kann (z.B. mit der Polizei) wenn ich so fahre. Kann mir das jamand sagen. Habe mal ein Bild davon gemacht zu bessen Anschaulichkeit.


- Fle>< - 15.06.2008

Hast du die absichtlich so kurz gemacht?
Es gibt hier im Forum mehrere Beiträge von wepps, wo er eine Zeichnung mit Mindestmaßen postete, die für Deutschland gelten.


- Rubino - 16.06.2008

*Lol* Kauf dir n kleineres Nummernschild, dann passts wieder Laughing


Edit: Ja, du wirst Probleme bekommen wenn du so damit fährst !!!


- Juls - 16.06.2008

Ich hätte noch die originalen Blinker für hinten hier liegen, ungekürzt, falls du Ersatz brauchst Smile


- sauger64 - 16.06.2008

Hi

kleine Miniblinker gibs schon ab 4 euro 95 Wink


- wepps - 16.06.2008

Ja so wird es mit Sicherheit Probleme geben. Von der Mitte bis zur Innenkannte des Blinkers müssen 12 cm Abstand sein (24 cm beide auseinander) und sie dürfen nicht verdeckt sein. Findest du auch hier.

Die Idee mit kleinerem Kennzeichen wenn möglich, ist gar nicht so verkehrt wenn die vorgeschriebenen Maße bei deinen Blinkern zufällig eingehalten sind. Ansonsten nimm die originalen von Juls oder wie Sauger schreibt das Paar ab 4,95 Miniblinker z.B. bei Louis. Die gibt es mit 20 mm und 40 mm Armen, da musst du mal nach deinem Kennzeichen schauen. Wie breit ist es denn überhaupt dein Kennzeichen?

Gruߟ
Wepps


- Juls - 16.06.2008

Ich tippe spontan mal auf 24 cm Wink Sieht mir ganz nach der gleichen Breite wie mein Nummernschild aus.


- squaredancer - 16.06.2008

Solange die Blinker sich nicht hinterm Nummernschild verstecken wird wohl weder die Rennleitung noch der TÜV-Inschinör den Zollstock zücken und nachmessen - aber deine Lösung schreit geradezu nach Ärger.


- gpz-norden - 16.06.2008

Vivi\;p=\"75684 schrieb:Solange die Blinker sich nicht hinterm Nummernschild verstecken wird wohl weder die Rennleitung noch der TÜV-Inschinör den Zollstock zücken und nachmessen - aber deine Lösung schreit geradezu nach Ärger.

Zustimm!!!

Grüߟe, Sascha


- MrCoffee - 18.06.2008

Oops Oops eine Frage zu dem Bild Oops Oops

soll das heiߟen, dass man die Blinker tatsächlich auf 35 cm über dem Asphalt montieren dürfte????? Laughing Laughing Laughing

Grüߟla MrCoffee


- Fle>< - 18.06.2008

Hier stehts auch so: www.kawasaki-estrella.com


- MrCoffee - 18.06.2008

Ja ne is klar, die Grünen/TÜV fi**** dich zwar wenn du getönte Blinker hast (oder wie in diesem Fall die Blinker zu nah/bischen hinterm Nummernschild sind) aber auf 35 cm darfst du sie problemlos montieren, weil in dieser Höhe ja jeder Hintermann bei nem Bike die Blinker vermutet (würd ich schon zu meiner eigenen Sicherheit nicht machen).

Schachen jibet die jibet doch gar nicht :hae: :hae:


- squaredancer - 18.06.2008

Na bei Harley und Co. sind die Blinker doch wirklich nur knapp überm Boden. Also war der Erfinder dieser Regelung mit Sicherheit nen Harley-Fahrer Mr. Green Mr. Green

LG

Fronti Wink


- MrCoffee - 18.06.2008

Sorry Leute, aber die Nummer lässt mich jetzt nicht mehr los!!!!

An unsere Grünen/TÜV-Prüfer hier im Forum:

Ich montier mir meinen Blinker also auf exakt 35 cm (was ja legal ist), wie sieht es dann bei Kurvenfahrten mit der Betriebserlaubnis aus, erlischt die dann wenn ich in ne Kurve geh???? :rolf: :rolf: :rolf:


- Fle>< - 18.06.2008

Dann bleiben dir genau 16,26° um dich in die Kurve zu legen. Bis dahin erlischt die Betriebserlaubnis nicht, darüber wahrscheinlich auf Grund zumindest eines dann fehlenden Blinkers.