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Verschiedene Reifen - Druckversion

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Verschiedene Reifen - elektrofreak - 06.08.2008

Hallo
mein Hinterreifen ist komplett abgefahren doch das Vorderrad ist noch in Ordnung, Ich habe jetzt vorne einen Dunlop reifen drauf und wollte mir für hinten den BT45 besorge, kann ich den zwei verschiedene reifen aufziehen oder müssen die immer Zusammengehöhren.
Und wenn ich mir den BT45 R 130/90 hinten aufziehen lasse reicht es dann wenn ich das Teilegutachen mitführe oder muss ich das eintragen lassen?


- Juls - 06.08.2008

Nee, du darfst in Deutschland nur Reifen, des gleichen Typs, also somit gleichen Herstellers fahren. Und auch nur solche Kombinationen, für die es dementsprechende Reifenfreigaben gibt.

Hättest du aber auch über die Suchfunktion ne Antwort gefunden, deine Frage ist hier nicht neu.

Btw. Seit wann gibts denn für nen Reifen ein Teilegutachten? Laughing


- gloom - 07.08.2008

Auch wenn vorne der Dunlop noch nicht abgefahren ist, würde ich vorne und hinten gleich auf BT45 wechseln.


- rex - 07.08.2008

Juls\;p=\"82551 schrieb:Nee, du darfst in Deutschland nur Reifen, des gleichen Typs, also somit gleichen Herstellers fahren.

Mit "Reifen gleichen Typs" sind aber Radial/Diagonalreifen gemeint, hat mit dem Hersteller nichts zu tun. Die sind auf einer Achse gemischt nicht zulässig.
Da es beim Motorrad aber schwierig ist, zwei Bauarten auf einer Achse zu mischen (auߟer Du baust die Gpz zum Quad um) kannst Du selbst diese Einschränkung knicken.

Fakt ist: Solange Du in den Papieren nur die Reifengröße eingetragen hast, und nicht zusätzlich einen Hersteller oder einen Zusatz wie "vorne und hinten nur von einem Hersteller" kannst Du rein rechtlich gesehen montieren was Du willst. Also auch Bridgestone kombiniert mit Dunlop. Brauchst dann auch keine Freigabe oder sonst irgendwas.

Allerdings haben die meisten Gpz in den Papieren irgendeine Einschränkung drin. Einfach mal nachschaun.


- Pakonti - 07.08.2008

Moin.
Also ich weiߟ eins.
Das man mischbereifung nicht fahren darf.
Das hab ich in der Fahrschule gelernt und das hat mir auch der Reifenhändler und Tüvler noschmal bestädtigt.
Hab mich aber damit dann auch nicht auseinnader gesetzt mehr.
Was FAkt ist mann muߟ die Reifen größen eingetragen haben.
Ich dachte die ganze Zeit das man nur eine Reifenfreigabe mit sich führen muߟ, das stimmt nicht ganz.
Denn wenn du die Freigabe für denn 130er Battlelax mit dir führst und du aber die Reifengröße nicht im Schein stehen hast kann man unter umständen sehr große Probleme bekommen wiea Stilllegung da die Betriebserlaubnis erlischt.
Ich hab daher dann meine Reifengröße eintragen lassen.
Man muߟ zusätzlich jetzt nur noch eine Reifenfreigabe mit sich führen, für diesen Reifentyp der diese größe bestitzt.

Aber mal ganz ehrlich warum rüstest du nicht gleich um auf BT 45??

@ Juls Teilegutachten für ein A Modell mit der Reifen Kombination 100/130 im Downloadbereich hier


- Fle>< - 07.08.2008

rex\;p=\"82590 schrieb:
Juls\;p=\"82551 schrieb:Nee, du darfst in Deutschland nur Reifen, des gleichen Typs, also somit gleichen Herstellers fahren.

Mit "Reifen gleichen Typs" sind aber Radial/Diagonalreifen gemeint, hat mit dem Hersteller nichts zu tun. Die sind auf einer Achse gemischt nicht zulässig.
Da es beim Motorrad aber schwierig ist, zwei Bauarten auf einer Achse zu mischen (auߟer Du baust die Gpz zum Quad um) kannst Du selbst diese Einschränkung knicken.

Fakt ist: Solange Du in den Papieren nur die Reifengröße eingetragen hast, und nicht zusätzlich einen Hersteller oder einen Zusatz wie "vorne und hinten nur von einem Hersteller" kannst Du rein rechtlich gesehen montieren was Du willst. Also auch Bridgestone kombiniert mit Dunlop. Brauchst dann auch keine Freigabe oder sonst irgendwas.

Allerdings haben die meisten Gpz in den Papieren irgendeine Einschränkung drin. Einfach mal nachschaun.

Aber es gibt dann keine Freigabe für solche Kombinationen, damit ist es nicht erlaubt, oder?


- rex - 07.08.2008

Fle><\;p=\"82638 schrieb:Aber es gibt dann keine Freigabe für solche Kombinationen, damit ist es nicht erlaubt, oder?

Hi Flex, Freigaben gibt es, schau mal hier, direkt bei Michelin

Freigaben für Diagonal vorne/Radial hinten gibts zwar nicht für unsere Gpz, dafür aber für eine Reihe anderer Motorräder. So "verboten" kann es also nicht sein Wink

Ich glaub, das Problem liegt hier bei dem Thread in der Definition des Begriffes "Mischbereifung"...

Grüߟe, Rex


- Fle&gt;&lt; - 08.08.2008

Aber gibt es auch Freigaben für Reifen unterschiedlicher Hersteller? (Wobei es mich ja schon überrascht, dass es Freigaben für unterschiedliche Reifenmodelle gibt)


- rex - 08.08.2008

Hi Flex, wie gesagt, wenn Du nur die Größe in den Papieren eingetragen hast, benötigst Du keine Freigabe. (Ist bei meiner Yamaha xj 650 zum Beispiel so).
Es ist dann halt dann wie beim Auto: Vorausgesetzt, die Dimensionen und der Geschwindigkeitsindex stimmen (H oder V), kannst Du dir vorne und hinten jeweils den Hersteller aussuchen.
Falls aber eine Reifenbindung in den Papieren existiert, hast Du schlechte Karten. Da wirst Du keinen finden, der Dir die Unbedenklichkeit bei zwei Herstellern bescheinigt.

Zum Thema Radial/Diagonal.: Gut möglich, daß ich da meine Aussage revidieren muߟ. Ich recherchiere aber vorher noch ein biߟchen...
Grüߟe, Rex


- ShenLung - 08.08.2008

öhmmm i wie komm ich da im mom net ganz mit!
habe jetzt gerade metzler i was drauf.
in den papieren steht das ich metzel me33 laser/ dunlop k530f oder bridstone exedra fahren kann/ ??darf??!!
so die reifen die ich drauf hab sind sliks ganz klar voll runter
krieg samstag BT45 drauf!
was genau muss ich jetzt machen den i wie ist immer was anders!!
punkt 1: muss ich es im schein eintragen lassen??
punkt 2: wenn ja und ich es nicht mache: krieg ich ärger wenn ich die BE dabei habe???

icch weiss es sind 1000000000000 von threads auf aber kanns nicht noch einmal jemand für dumme erklären!!!


MFG da Shen


- rex - 08.08.2008

@ShenLung

1: BT 45 in 100/90-16 und 130/90-16 montieren lassen (nur in der Kombination für die A zulässig!)

2: Teilegutachten aus Pakontis Link weiter oben ausdrucken

3: Mit dem Motorrad und dem Gutachten ab zum Tüv, den ordnungsgemäߟen Einbau bestätigen lassen, kriegst einen Schrieb.

4: Damit dann zum Straßenverkehrsamt, die neue Reifengröße in die Papiere eintragen lassen.


@all: Falls nicht korrekt, bitte korrigieren.


- MrCoffee - 08.08.2008

zu. 4.

Kriegst den Schrieb vom TÜV, den musst du mitführen weil auf dem vermerkt, dass es so in Ordnung ist und die Änderung NUR bei der nächsten Änderung des Scheins/Briefs eingetragen werden muss (also bei Umzug oder wenn du dir eh was anderes eintragen lassen musst, sonst nicht)

Gruߟ


- Pakonti - 08.08.2008

MrCoffee\;p=\"82722 schrieb:zu. 4.

Kriegst den Schrieb vom TÜV, den musst du mitführen weil auf dem vermerkt, dass es so in Ordnung ist und die Änderung NUR bei der nächsten Änderung des Scheins/Briefs eingetragen werden muss (also bei Umzug oder wenn du dir eh was anderes eintragen lassen musst, sonst nicht)

Gruߟ

Moin

Soo ist es!


- ShenLung - 09.08.2008

ok jetzt ist mir alles klar!!! Idea Idea Idea Idea
vielen dank auch das war jetzt was übersichtlicher als wenn ich in 100000000000000000 threads rumsuche!!!
andre frage: gibt es ein "reinigungsteam das alte threads entfernt??
weil manche sachen sind halt ziemlich alt oder stehen "besser" wo andres!

MFG da Shen


- wepps - 09.08.2008

ShenLung\;p=\"82755 schrieb:....weil manche sachen sind halt ziemlich alt
MFG da Shen

Unsere GPZ auch Smile Wink